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Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
Erhöhung der Einkommensgrenzen für Neubau und Bestandserwerb
Kreis Bergstraße (kb.) Ab sofort können Förderangebote für selbstgenutztes Wohneigentum bei der Wohnbauförderstelle der Kreisverwaltung Heppenheim, Graben 15, beantragt werden, informiert Baudezernent und Erster Kreisbeigeordneter Thomas Metz.
Die Förderung durch das Land Hessen wird im Jahr 2010 fortgesetzt und erweitert. Durch deutlich angehobene Einkommensgrenzen sollen die Möglichkeiten verbessert werden, auch im südhessischen Ballungsraum ein Eigenheim zu erwerben oder zu bauen. Bisher lag die Einkommensgrenze für eine Förderung bei zum Beispiel einem 3-Personen-Haushalt bei einem Bruttoeinkommen von ca. 50.000 Euro. Diese erhöht sich nun auf ca. 65.000 Euro brutto. Außerdem sind die Förderbestimmungen nun vereinfacht und kundenfreundlicher gestaltet.
Den Erwerb vorhandenen Wohnraums fördert das Land mit einem Darlehen, das bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal aber 100.000 Euro, betragen kann. Für Familien ab drei Kindern wird das Darlehen um weitere 5.000 Euro aufgestockt. Bei den Gesamtkosten können auch notwendige Modernisierungs- und Instandsetzungskosten berücksichtigt werden.
Für den Bau oder Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Wohnung kann ein zinsgünstiges Baudarlehen bereitgestellt werden. Es beträgt je nach Bauort zwischen 80.000 und 120.000 Euro. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach den regional unterschiedlichen Grundstückskosten.
Für beide Darlehen gilt ein auf 10 Jahre festgeschriebener Zinssatz, der aktuell 2,6 Prozent beträgt. Eine nachrangige Sicherung der Darlehen im Grundbuch lässt Raum für weitere Baudarlehen von Banken- und Sparkassen. Voraussetzung der Förderung ist, dass der Bau noch nicht begonnen hat bzw. der Kaufvertrag noch nicht geschlossen ist.
Weitere Informationen sind bei der Kreisverwaltung unter der Rufnummer 06252 15 - 5296 oder im Internet unter www.wibank.de erhältlich.
Lfd.-Nr. 22/2010
Die Förderung durch das Land Hessen wird im Jahr 2010 fortgesetzt und erweitert. Durch deutlich angehobene Einkommensgrenzen sollen die Möglichkeiten verbessert werden, auch im südhessischen Ballungsraum ein Eigenheim zu erwerben oder zu bauen. Bisher lag die Einkommensgrenze für eine Förderung bei zum Beispiel einem 3-Personen-Haushalt bei einem Bruttoeinkommen von ca. 50.000 Euro. Diese erhöht sich nun auf ca. 65.000 Euro brutto. Außerdem sind die Förderbestimmungen nun vereinfacht und kundenfreundlicher gestaltet.
Den Erwerb vorhandenen Wohnraums fördert das Land mit einem Darlehen, das bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal aber 100.000 Euro, betragen kann. Für Familien ab drei Kindern wird das Darlehen um weitere 5.000 Euro aufgestockt. Bei den Gesamtkosten können auch notwendige Modernisierungs- und Instandsetzungskosten berücksichtigt werden.
Für den Bau oder Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Wohnung kann ein zinsgünstiges Baudarlehen bereitgestellt werden. Es beträgt je nach Bauort zwischen 80.000 und 120.000 Euro. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach den regional unterschiedlichen Grundstückskosten.
Für beide Darlehen gilt ein auf 10 Jahre festgeschriebener Zinssatz, der aktuell 2,6 Prozent beträgt. Eine nachrangige Sicherung der Darlehen im Grundbuch lässt Raum für weitere Baudarlehen von Banken- und Sparkassen. Voraussetzung der Förderung ist, dass der Bau noch nicht begonnen hat bzw. der Kaufvertrag noch nicht geschlossen ist.
Weitere Informationen sind bei der Kreisverwaltung unter der Rufnummer 06252 15 - 5296 oder im Internet unter www.wibank.de erhältlich.
Lfd.-Nr. 22/2010
erstellt am 05.02.2010
