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Kreis Bergstrasse im Nibelungenland


07.09.2010

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Energie und Klimaschutz

Energiebericht 2009 des Kreises Bergstraße
Energie ist für unsere moderne Gesellschaft unverzichtbar und das gesamte wirtschaftliche und private Leben ist von ihr abhängig. Energie muss deshalb auch zukünftig für alle Bürgerinnen und Bürger verfügbar und bezahlbar bleiben und im Sinne unserer gemeinsamen Umwelt nachhaltig genutzt werden. Mit der Fortschreibung des im Jahre 2003 erstmals erstellten Energieberichts werden im Energiebericht 2009 des Kreises Bergstraße die konkreten Maßnahmen an den kreiseigenen Liegenschaften aufgezeigt, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen.

Der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft des Kreises Bergstraße bewirtschaftet alle 75 Schulen des Kreises Bergstraße im Hinblick auf eine kostengünstige und nachhaltige Energieversorgung. Dementsprechend werden sowohl bei den baulichen als auch bei den versorgungstechnischen investiven Maßnahmen an den Schulen Lösungen angestrebt, die dem aktuellen Stand der Technik Rechnung tragen. Hierzu gehören auf der baulichen Seite ein Dämmstandard, der den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen (hier: Energieeinsparverordnung - EnEV - 2009) entspricht, auf der versorgungstechnischen Seite so innovative Technologien wie Blockheizkraftwerke (BHKW’s), Holzfeuerungsanlagen (Holzpellets, Holzhackschnitzel, Scheitholz) und thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung. Auch Solaranlagen zur Stromerzeugung, sogenannte Photovoltaikanlagen, die durch private Investoren oder schuleigene Nutzer betrieben werden können, finden vermehrt auf kreiseigenen Dachflächen Verwendung, wie nachfolgend näher beschrieben wird.


Photovoltaiknutzung bei kreiseigenen Gebäuden
Der Kreis Bergstraße unterstützt prinzipiell die Photovoltaiknutzung durch private Investoren oder schuleigene Nutzer (Fördervereine, Energieagenturen) bei kreiseigenen Gebäuden, wie dies auch dem Energiebericht 2009 des Kreises Bergstraße, Seiten 53/54 und 99, zu entnehmen ist. Aufgrund des derzeit starken Interesses an der Photovoltaiknutzung bei kreiseigenen Gebäuden stehen momentan bei Gebäuden des Kreises Bergstraße keine Dachflächen zur Verfügung.

Es existiert jedoch die Möglichkeit, sich in eine Warteliste eintragen zu lassen, die derzeit ca. 15 Interessenten bzw. potenzielle Investoren umfasst. Eine Alternative bestünde darin, sich direkt mit den Städten/Gemeinden des Kreises Bergstraße bezüglich der möglichen Photovoltaiknutzung auf deren Gebäuden in Verbindung zu setzen.

Grundlage für die Photovoltaiknutzung bei kreiseigenen Gebäuden ist ein mit dem Kreis Bergstraße abzuschließender Gestattungsvertrag, der die Kriterien der Gebrauchsüberlassung regelt. Für die Zur-Verfügung-Stellung der Dachflächen wird eine jährliche Nutzungsentschädigung fällig, die von dem Photovoltaikanlagen-Investor/-Betreiber über den Vertragszeitraum von 20 Jahren zu entrichten ist. Die jährliche Nutzungsentschädigung liegt derzeit bei 3 % der vom Anlagenbetreiber erzielten jährlichen Einspeisevergütung, was einer Jahres-Pacht von ca. 1,50 €/m2 installierter Solarmodulfläche entspricht.

Ansprechpartner beim Kreis Bergstraße ist Herr Döringer

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