• Home
  • Kontakt
  • Impressum
  • Sitemap
  • Suche
  • Druckansicht
  • Login

Logo

Kreis Bergstrasse im Nibelungenland


04.02.2012

Menü

  • Kreis Bergstraße
  • Bürgerservice
  • Lebensqualität
  • Wirtschaft

Zusätzliches Menü;

  • Lebenslagen
  • Dienstleistungen A-Z
  • Formulare A-Z
  • Ämter/Abteilungen
  • Beteiligungen und Zweckverbände
  • Weitere Einrichtungen
  • Mitarbeiter A-Z
  • Notrufe

Container-Menü


Container-Bereich


Content-Bereich

Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Zulassungsbehörde
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Zulassungs-Hotline +49 6252 15-5364 oder 15-5366 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details


Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen aus einem von der jeweiligen Zulassungsbehörde eingestellten Kennzeichenpool online unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.

Es können reserviert werden Kennzeichen für

  • PKW / LKW,
  • Motorrad sowie
  • Saison- und Oldtimerkennzeichen
     

Verfahrensablauf Online-Vormerkung:
Suchen Sie sich Ihr Wunschkennzeichen aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und gegebenenfalls der Adressdaten das Kennzeichen für einen bestimmten Zeitraum reserviert. Über die Reservierung erhalten Sie eine Bestätigung. Drucken Sie diese Bestätigung aus und legen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges mit vor.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Zulassungsbehörde.

Achtung:
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens; deshalb sollten Sie die Kennzeichenschilder nur dann vorab beschaffen, wenn sich aus der Bestätigung der Zulassungsbehörde unzweifelhaft ergibt, dass Ihnen das reservierte Kennzeichen auch tatsächlich zugeteilt werden wird.



An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

Wunschkennzeichen-Reservierung Kreis Bergstraße

Im Kreis Bergstraße erhalten Sie diese Leistung ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim.


Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Vorreservierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); sie beträgt zurzeit 12,80 Euro und ist bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zu zahlen.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Reservierungsdauer legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.


Formulare:
Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges Details
Kfz-Kurzzeitkennzeichen (Antrag auf Zuteilung) Details
Kfz-Zulassungsantrag, Vollmacht, Einzugsermächtigung KFZ-Steuer Details
Minderjährige als Fahrzeughalter - Einverständniserklärung Eltern Details
Druckversion anzeigen 

Bergstrasse wappen
Kreis Bergstraße - 64646 Heppenheim - Telefon 06252 15 0 - info@kreis-bergstrasse.de

Footer-Bereich

  • Kreis Bergstraße
    • Aktuell
    • Anschrift und Anfahrt
    • Regionale Lage
    • Botschafter der Bergstraße
    • Träger der Ehrenplakette des Kreises Bergstraße
    • Ehrenbeigeordnete des Kreises Bergstraße
    • Ehrenmitglieder des Kreistages
    • Daten und Fakten
    • Infrastruktur
    • Bürger-GIS
    • Kreisverwaltung
    • Kreisrecht
    • Historie
    • Städte und Gemeinden
    • Kreispolitik
    • Wahlen
  • Bürgerservice
    • Lebenslagen
    • Dienstleistungen A-Z
    • Formulare A-Z
    • Ämter/Abteilungen
    • Beteiligungen und Zweckverbände
    • Weitere Einrichtungen
    • Mitarbeiter A-Z
    • Notrufe
  • Lebensqualität
    • Tourismus und Freizeit
    • Bildung
    • Gesundheit und Soziales
    • Senioren
    • Vereine
  • Wirtschaft
    • Ausschreibungen
    • Wirtschaftsförderung
    • Kommunale Entwicklungsplanung
    • Energie und Klimaschutz

CITYWERK 2012