Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Bundesweiter Warntag am Donnerstag, den 8.12.2022


Kreis Bergstraße (kb). Am Donnerstag, den 8. Dezember 2022, findet ein bundesweiter Warntag statt. An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden ihre Warnmittel: Ab 11:00 Uhr aktivieren die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte unterschiedliche Warnmittel, wie Sirenen. Diese Probealarmierungen erfolgen unter anderem auch über Radio und Fernsehen und Warn-Apps. Beim Warntag wird zudem erstmals Cell Broadcast getestet. Cell Broadcast ist eine Warnnachricht, die direkt aufs Handy geschickt wird (vgl. https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/So-werden-Sie-gewarnt/Cell-Broadcast/cell-broadcast_node.html). 

Am 8.12.2022 werden damit sowohl die technischen Abläufe im Fall einer Warnung als auch die Warnmittel selber auf ihre Funktion und auf mögliche Schwachstellen hin überprüft. Im Nachgang werden von den Verantwortlichen gegebenenfalls Verbesserungen vorgenommen und so das System der Bevölkerungswarnung sicherer gemacht. 

Auch im Kreis Bergstraße wird der Warntag durchgeführt. Die Warnung der Bevölkerung ist grundsätzlich Aufgabe der einzelnen Kommunen. Die Kreisverwaltung unterstützt jedoch – als Schnittstelle zwischen den Kommunen und dem Land Hessen – bei der Auswertung des Warntages und der Ableitung daraus resultierender Maßnahmen. Im Rahmen der Vorplanung für den Aktionstag wurden seitens des Kreises zudem Konzepte zur Bürgerinformation erstellt, um die Bevölkerung sowohl über Sirenen als auch (zum Beispiel im Falle eines Stromausfalls) über alternative Wege informieren und warnen zu können. 

21 der 22 Bergsträßer Kommunen verfügen aktuell über analoge Sirenenstandorte, die durch die Zentrale Leitstelle ausgelöst werden können. Aktuell laufen jedoch in allen Kommunen Planungen zur Umstellung der Sirenentechnik auf die Ansteuerung über den Tetra-Digitalfunk. Hierbei handelt es sich sowohl um Umrüstungen vorhandener Standorte als auch um Neubauten.  

Lfd. Nr. 366 / 2022