Gewalt gegen Frauen

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  • Leistungsbeschreibung

    Frauen und Mädchen, die durch Gewalt bedroht sind, bedürfen eines professionellen Beratungs- und Schutzangebotes. In Hessen gibt es viele spezialisierte Anlaufstellen. Es gibt Frauenberatungs- und Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt betroffene und bedrohte Frauen, Frauennotrufe, Anlaufstellen für Mädchen, ab 2017 eine Beratungsstelle für Lesben und Transfrauen, die durch häusliche Gewalt und Diskriminierung belastet sind, Opferhilfevereine, und nicht zuletzt Frauenhäuser und –schutzwohnungen, die Zuflucht für Frauen und ihre Kinder sicherstellen.

    Eine gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungsfolgen kann entscheidend sein, wenn es später darum geht, den Beweis für erlittene Gewalt zu bringen. Es ist möglich, zeitnah eine gerichtsfeste Dokumentation machen zu lassen und diese an gesicherter Stelle aufbewahren zu lassen. In Ost-Hessen bei der Schutzambulanz Fulda und – auch überregional – durch das Forensische Konsil Gießen (FoKoGi). Das FoKoGi kann mit Hilfe eines Online-Portals, das die sichere Übermittlung von Bildern, Diagnosen und anderen sensiblen Daten möglich macht, auch aus der Entfernung die/der behandelnde Ärztin/Arzt der Gewaltbetroffenen vor Ort unterstützen. Für Opfer sexualisierter Gewalt sichert die medizinische Soforthilfe bei Vergewaltigung sowohl eine sensible medizinische Versorgung als auch die gerichtsfeste Beweissicherung –mehrere Kliniken in Hessen bieten dies an.

    Darüber hinaus gibt es in Hessen auch Beratungsstellen, die Männern Beratung und Sozialtrainings zu Gewaltproblemen anbieten und mit den Frauenberatungsstellen eng zusammenarbeiten.

    Die Angebote sind kostenlos, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    „Schnelle Hilfen nach Vergewaltigung“

    Hilfsangebot im Kreis Bergstraße

    Der Kreis Bergstraße hat in Kooperation mit dem Kreiskrankenhaus Bergstraße in Heppenheim und der Gewaltambulanz in Heidelberg das Projekt „Schnelle Hilfen nach Vergewaltigung“ initiiert. Demnach können sich Vergewaltigungsopfer rund um die Uhr im Kreiskrankenhaus Bergstraße unter der Rufnummer 06252 / 701-0 melden und sich medizinisch untersuchen lassen.

    Da Schweigepflicht besteht, ist eine Anzeige bei der Polizei keine Voraussetzung für eine Untersuchung. Dennoch besteht für die Betroffenen die Möglichkeit, vorsorglich Spuren der Tat sichern zu lassen, die dann für ein Jahr in der Gerichtsmedizin in Heidelberg anonym aufbewahrt werden. So haben die Vergewaltigungsopfer auch im Nachhinein noch die Möglichkeit, gerichtlich gegen ihre Peiniger vorzugehen und bei einem Gerichtsprozess die Chance auf Verurteilung zu erhöhen.

    Dieses Angebot ist für die Betroffenen kostenfrei und somit für alle zugänglich.

     Flyer "Schnelle Hilfen nach Vergewaltigung"

  • Rechtsgrundlage

    • Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention)“

    • Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen

    • Gewaltschutzgesetz vom 11.12.2001 (BGBI. I S. 3513); Freiwillige Leistung nach Haushaltsgesetz

    • Grundgesetz (Menschenwürde, Recht auf Leben u. a.)

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt  des  Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und der Landeskoordinierungsstelle gegen Häusliche Gewalt.


An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und der Landeskoordinierungsstelle gegen Häusliche Gewalt.

Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

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