Kontaktformular Kontaktperson - Meldung nach Landesverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der ersten Coronaverordnung des Landes Hessen sind Sie seit 01.11.2020 als häusliche Kontaktperson zu einem COVID-19 Erkrankten verpflichtet, das Auftreten von COVID-19- typischen Symptomen (wie Fieber, trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, …) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des positiven Testergebnisses dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Im Kreis Bergstraße ist dies mit dem untenstehenden Formular dem Gesundheitsamt zu melden.