Förderung der Dorfentwicklung in Hessen
Neuaufnahme von Förderschwerpunkten / Vereinfachtes Bewerbungsverfahren für die neue EU-Förderperiode ab 2023 / Kommunen "östlich der Bundesstraße 3" können sich bis 1. April 2023 bewerben
Unsere Dörfer als attraktiven Lebensraum für alle Generationen stärken - das ist das übergeordnete Ziel des Förderprogramms "Dorfentwicklung" des Landes Hessen. Bereits seit über 40 Jahren unterstützt das Förderprogramm "Dorfentwicklung" die ländlichen Kommunen dabei, den besonderen Charakter ihrer Orte zu bewahren, eine zukunftsfähige Dorfstruktur aufzubauen und sie zugleich an moderne Anforderungen anzupassen. Ab 2023 beginnt eine neue EU-Förderperiode, über die wir hiermit informieren möchten.
Wer kann sich bewerben?
- Alle Kommunen östlich der Bundesstraße 3, also Abtsteinach, Bensheim, Fürth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Heppenheim, Hirschhorn, Neckarsteinach, Lautertal, Lindenfels, Mörlenbach, Rimbach, Wald-Michelbach, Zwingenberg. Auch mit einzelnen Ortsteilen kann sich eine Kommune bewerben. Sobald die Kommune oder der Ortsteil als Förderschwerpunkt anerkannt sind, können die Kommune, aber auch Privatpersonen Fördergelder beantragen.
Förderfähige Vorhaben sind beispielsweise:

- Sanierung und Umnutzung von Gebäuden sowie Neubauten in den Ortskernen;
- soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs, Dorfmuseen, Dorfläden, Dorfcafés;
- Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte;
- Unterstützung von städtebaulich verträglichem Gebäudeabriss.
Förderschwerpunkte:
- Im Jahr 2023 können im Kreis Bergstraße zwei neue Förderschwerpunkte anerkannt werden, deren Verkündung voraussichtlich im September 2023 erfolgt. Aktuell haben wir mit Bensheim (bis Ende 2027) und Mörlenbach (bis Ende 2024) noch zwei Förderschwerpunkte.
Bewerbungsverfahren:

- Das Bewerbungsverfahren für die neue EU-Förderperiode ab 2023 wurde deutlich vereinfacht: Die Mindestanforderungen an das kommunale Entwicklungskonzept als Fördergrundlage sind nun merklich reduziert und lösen das bisherige IKEK ("Integriertes kommunales Entwicklungskonzept") ab.
- Das neue Konzept wird im Vorfeld des Dorfentwicklungskonzepts erstellt und als Teil der Bewerbung eingereicht.
- Mit der Erstellung des kommunalen Entwicklungskonzepts können die Kommunen ein Fachbüro beauftragen und erhalten dafür eine Förderung im Rahmen der Dorfmoderation.
- Mit der Anerkennung erfolgt der direkte Start in die Förderphase.
Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit dem Fachbereich Dorf- und Regionalentwicklung beim Landrat des Kreises Bergstraße in Verbindung. Die Kontaktdaten sehen Sie oben rechts im grauen Kästchen "Kontakt".