Der Kreisseniorenbeirat informiert
Wie gewährleistet man Sicherheit im Alter?
Kreis Bergstraße (kb).
Lfd. Nr. 71/2018
Als zwei Frauen an ihrer Tür klingelten, von denen eine heftig hin und her trippelte, und darum baten, die Toilette benutzen zu dürfen, ahnte die Wohnungsinhaberin nichts Böses und kam dem Wunsch nach. Am Ende hatte sie einen größeren Geldbetrag eingebüßt, den sie sorgfältig unter ihrer Wäsche versteckt hatte, und vermisste ihren Schmuck.
Heute öffnet die 88-jährige Dame ihre Wohnungstür nur noch Menschen, die sie kennt. Auch wenn sich jemand anmeldet, um den Wasserzähler oder den Strom abzulesen, vertraut sie keinem Ausweis, sondern sorgt dafür, dass sie zu diesem Zeitpunkt nicht alleine in der Wohnung ist. Zur Sicherheit hat sie sich die Nummern sämtlicher Zähler notiert und fragt durch die geschlossene Tür danach. Um auf Hilfsersuchen angemessen reagieren zu können, hat sie sich zudem erkundigt, wo die nächste Toilette in einem Supermarkt, einem seniorenfreundlichen Geschäft oder im öffentlichen Bereich ist. Fest hat sie sich vorgenommen, im Zweifelsfall einen Nachbarn, einen Handwerksbetrieb in der Nachbarschaft, die Polizei oder den Rettungsdienst anzurufen, bevor sie selbst in Aktion tritt.
Die Seniorenvertretung des Kreises Bergstraße setzt sich auf vielfältige Weise mit den Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit von Senioren auseinander. Eine wichtige Voraussetzung für das Vermeiden von Schäden und Beeinträchtigungen in höherem Lebensalter ist zweifellos das persönliche Verhalten.
„Wer eine Tür erst gar nicht öffnet, auch nicht mit vorgelegter Kette, ist im wahrsten Sinne des Wortes auf der sicheren Seite“, so Nikolaus Teves, Vorsitzender des Kreisseniorenbeirats. Mit der Nutzung einer Gegensprechanlage, vielleicht sogar mit Kamera und Bildschirm, einem Türspion oder ganz altmodisch mit einem kleinen Türfenster, kann man kaum etwas falsch machen. Wichtig ist es, diese Dinge richtig zu nutzen und sich durch raffinierte Tricks nicht verunsichern zu lassen. Etwa durch die Behauptung, jemand sei ein entfernter Verwandter. Für Menschen, die es gewohnt sind zu helfen, ist es schwer, nicht auf eine dringende Bitte zu reagieren. Doch das richtige Verhalten für solche Fälle kann man lernen – auch ohne zunächst Unheil erlebt zu haben.
Heute öffnet die 88-jährige Dame ihre Wohnungstür nur noch Menschen, die sie kennt. Auch wenn sich jemand anmeldet, um den Wasserzähler oder den Strom abzulesen, vertraut sie keinem Ausweis, sondern sorgt dafür, dass sie zu diesem Zeitpunkt nicht alleine in der Wohnung ist. Zur Sicherheit hat sie sich die Nummern sämtlicher Zähler notiert und fragt durch die geschlossene Tür danach. Um auf Hilfsersuchen angemessen reagieren zu können, hat sie sich zudem erkundigt, wo die nächste Toilette in einem Supermarkt, einem seniorenfreundlichen Geschäft oder im öffentlichen Bereich ist. Fest hat sie sich vorgenommen, im Zweifelsfall einen Nachbarn, einen Handwerksbetrieb in der Nachbarschaft, die Polizei oder den Rettungsdienst anzurufen, bevor sie selbst in Aktion tritt.
Die Seniorenvertretung des Kreises Bergstraße setzt sich auf vielfältige Weise mit den Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit von Senioren auseinander. Eine wichtige Voraussetzung für das Vermeiden von Schäden und Beeinträchtigungen in höherem Lebensalter ist zweifellos das persönliche Verhalten.
„Wer eine Tür erst gar nicht öffnet, auch nicht mit vorgelegter Kette, ist im wahrsten Sinne des Wortes auf der sicheren Seite“, so Nikolaus Teves, Vorsitzender des Kreisseniorenbeirats. Mit der Nutzung einer Gegensprechanlage, vielleicht sogar mit Kamera und Bildschirm, einem Türspion oder ganz altmodisch mit einem kleinen Türfenster, kann man kaum etwas falsch machen. Wichtig ist es, diese Dinge richtig zu nutzen und sich durch raffinierte Tricks nicht verunsichern zu lassen. Etwa durch die Behauptung, jemand sei ein entfernter Verwandter. Für Menschen, die es gewohnt sind zu helfen, ist es schwer, nicht auf eine dringende Bitte zu reagieren. Doch das richtige Verhalten für solche Fälle kann man lernen – auch ohne zunächst Unheil erlebt zu haben.
Lfd. Nr. 71/2018
erstellt am 11.04.2018