Die nächste Europawahl findet am 26. Mai 2019 statt.
Die amtlichen Ergebnisse der vergangenen Europawahlen finden Sie auf der Homepage des Statistischen Landesamtes Hessen (externer Link).
Am Wahltag erhalten Sie die Wahlpräsentation unter diesem Link: https://statistik-hessen.de/e_2019/html/
Auf dieser Seite steht auch eine CSV-Datei zur Verfügung, die alle 10 Minuten aktualisiert wird. Die Datei kann entweder durch Anklicken des Downloads abgerufen werden oder direkt über den Link: https://statistik-hessen.de/e_2019/html/wahlergebnisse.csv
Nach Erstellung des Landesergebnisses wird die 10-Minuten-CSV durch eine CSV-Datei mit allen Wahlbezirken ersetzt. Diese kann durch Anklicken des Download abgerufen werden oder über den Link: https://statistik-hessen.de/e_2019/html/wahlergebnisse2.csv
Wir bitten zu beachten, dass die drei genannten Links erst am Wahltag online verfügbar sein werden.
Informationen zur Repräsentativen Wahlstatistik
Allgemeine Informationen zur Europawahl 2019
Rechtsgrundlagen
Für die Vorbereitung und Durchführung von Europawahlen gelten (Stand: 1.11.2018):• das Europawahlgesetz (EuWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (BGBl. I S. 1116),• die Europawahlordnung (EuWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Mai 2018 (BGBl. I S. 570),• das Bundeswahlgesetz (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (BGBl. I S. 1116),• die Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570),• das Wahlstatistikgesetz (WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962),
Die aktuellen Rechtsgrundlagen können auf der Internetseite www.bundeswahlleiter.de oder www.wahlen.hessen.de (externe Links) eingesehen werden.
Der Wahltermin für die Europawahl 2019
Am 10. Oktober 2018 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, Nr. 34, Seite 1646) bekannt gemacht, dass die Bundesregierung den 26. Mai 2019 als Wahltag bestimmt hat.
Der Zeitraum, in dem eine Europawahl stattfinden muss, bestimmt sich zunächst durch die Wahlperiode und genauer durch den gesetzlich festgelegten Zeitraum.
Europawahl entsprechenden Zeitraum des letzten Jahres der fünfjährigen Wahlperiode statt. Der Zeitraum der ersten Europawahl lag zwischen dem 7. und 10. Juni 1979. Ein Blick auf den Kalender des Monats Juni 2019 führt zu dem Ergebnis, dass für den Wahlzeitraum von Donnerstag bis Sonntag nur die Zeit zwischen dem 6. und 9. Juni 2019 in Frage kommt, damit zumindest einer der Wahltage in den Mitgliedstaaten innerhalb des oben genannten Zeitraums liegt.
Jeder Mitgliedstaat legt sein eigenes Wahlverfahren fest. Nach dem deutschen Europawahlgesetz können die Parteien entweder Landeslisten oder Bundeslisten aufstellen: Wahlkreise, in denen Abgeordnete direkt gewählt werden, gibt es nicht.
An der Europawahl in Deutschland können auch hier lebende Staatsangehörige aus den anderen Mitgliedstaaten der EU teilnehmen. Ebenso sind umgekehrt Deutsche in den anderen Mitgliedstaaten auch dort wahlberechtigt. Die Eintragungen in die Wählerverzeichnisse werden zwischen den Mitgliedstaaten abgeglichen, so dass eine mehrfache Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen ist. An der deutschen Wahl zum Europäischen Parlament können sich darüber hinaus die sogenannten "Auslandsdeutschen" unter den gleichen Voraussetzungen beteiligen wie bei einer Bundestagswahl. Das Alter, mit dem man wählen kann und wahlberechtigt ist, beträgt 18 Jahre. Näheres zum Thema Wahlrecht und Wählbarkeit finden Sie in den §§ 6 bis 6 c des Europawahlgesetzes.
Der Vertrag von Lissabon wurde am 1. Dezember 2009 neu geregelt. Danach darf kein Mitgliedstaat mehr als 96 Sitze im Europäischen Parlament erhalten. Ab der Europawahl 2014 wird die Bundesrepublik Deutschland deshalb mit 96 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten sein.
Der Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (Direktwahlakt) sieht zusammen mit dem EG-Vertrag vor, dass die 751 Mitglieder des Europäischen Parlaments in allgemeiner, unmittelbarer freier und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt werden. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen davon 96 Abgeordnete. Nach Art. 8 des Direktwahlakts richtet sich das Wahlverfahren nach den innerstaatlichen Bestimmungen. Das Europawahlgesetz regelt demzufolge nur die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland.
An der Wahl dürfen nicht nur Parteien teilnehmen, sondern auch andere auf Teilnahme an der politischen Willensbildung und Mitwirkung in Volksvertretungen ausgerichtete Vereinigungen (sonstige politische Vereinigungen). Gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Diese können entweder als Listen für einzelne Länder oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Eine zusätzliche Wahl in Wahlkreisen findet nicht statt. Die Zahl der auf die Länder entfallenden Mandate ergibt sich daher aus dem Wahlerfolg der auf den Landes- bzw. Bundeslisten der Parteien kandidierenden Bewerberinnen und Bewerber aus den Ländern.
Die Verteilung der 96 Sitze erfolgt in mehreren Schritten:
Erster Schritt: Parteien ermitteln, die an der Sitzverteilung teilnehmen
Zweiter Schritt: Sitzzahlen der Parteien auf der Bundesebene berechnen
Der Divisor wird dabei so bestimmt, dass zunächst die Gesamtanzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen durch die Gesamtanzahl der zu verteilenden Sitze geteilt wird. Ergibt die Teilung der Stimmenzahlen für die einzelnen Parteien durch diesen Divisor nicht die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze, wird der Divisor so verändert, dass die Sitzzahlen in der Summe mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmen. Damit steht fest, mit wie vielen Sitzen die Parteien im Europäischen Parlament vertreten sind.
Dritter Schritt: Sitze auf die Landeslisten verteilen
Wahlorgane für die Europawahl im Kreis Bergstraße
Wahlleiterin:
Frau Katharina Behrendt
Leiterin der Abteilung „Recht, Kommunalaufsicht und Kreisgremien“ im Landratsamt
Zimmer 125, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim
Telefon: 06252 / 15-5387, Telefax: 06252 / 15-5590
E-Mail: wahlen@kreis-bergstrasse.de
Stellvertretender Wahlleiter:
Herr Michael Neher
Fachbereichsleiter „Kommunalaufsicht“ im Landratsamt
Zimmer 218, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim
Telefon: 06252 / 15-5791, Telefax: 06252 / 15-5679
E-Mail: wahlen@kreis-bergstrasse.de
Wahlsachbearbeiter:
Herr Tobias Raab
Fachbereich „Kommunalaufsicht“ im Landratsamt
Zimmer 217, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim
Telefon: 06252 / 15-5102, Telefax: 06252 / 15-5679
E-Mail: wahlen@kreis-bergstrasse.de
Stellvertretende Wahlsachbearbeiterin:
Frau Ursula Kuhn
Fachbereich „Kommunalaufsicht“ im Landratsamt
Zimmer 217, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim
Telefon: 06252 /15-5229, Telefax: 06252 / 15-5679
E-Mail: wahlen@kreis-bergstrasse.de
Mitglieder des Kreiswahlausschusses (Wahlberechtigte)
Beisitzer/innen
Frau Rita Schramm, Biblis
Herr Steffen Gugenberger, Heppenheim
Frau Brigitte Sander, Lorsch
Herr Marius Schmidt, Lampertheim
Herr Matthias Schimpf, Lorsch
Herr Rolf Kahnt, BensheimStv. Beisitzer/innen
Herr Dieter Wohlfart, Heppenheim
Herr Walter Kirsch, Lampertheim
Herr Erich Thomas, Lampertheim
Frau Beate Dechnig, Lautertal
Frau Eva Grabowski, Lorsch
Herr Reinhard Krause, Zwingenberg