Home Kontakt Impressum Datenschutz Sitemap Login

Marktplatz, Heppenheim
Panorama, Hirschhorn
Marktplatz, Wald-Michelbach
Kerwe, Einhausen
Weinregion Hessische Bergstraße
Kirche St. Michael, Bürstadt
Solardraisine Überwaldbahn, Wald-Michelbach
Panorama, Lindenfels
Felsenmeer, Lautertal
Sommer Open Air, Einhausen
Panorama, Gorxheimertal
Rathaus, Neckarsteinach
Altes Rathaus, Lorsch
Burg Lindenfels
Altes Rathaus, Birkenau
Altrhein, Lampertheim
Erlenbacher Bergtierpark, Fürth
Solardraisine Überwaldbahn, Wald-Michelbach
Panorama, Rimbach
Weinbaugebiet Hessische Bergstraße
Heimatbühne, Gras-Ellenbach
Standesamt, Mörlenbach
Rodensteiner Hof, Bensheim
Sommerrodelbahn Wald-Michelbach
Panorama, Viernheim
Sommerrodelbahn Wald-Michelbach
Stadthaus, Lampertheim
Walburgiskapelle, Fürth
Schloss Hirschhorn
Schloss Auerbach, Bensheim
Rathaus, Abtsteinach
Klosteranlage, Lorsch
Riedsee, Biblis
Rathaus, Groß-Rohrheim ©Foto Michael Burmeister
menublock
Menu


Navigation

  • Aktuelles, Presse & Bekanntmachungen
    • Presse
      • Top-Nachrichten
      • Meldungen
      • Pressearchiv
    • Veranstaltungen
    • Karriere/Stellenausschreibung
    • Ausschreibungen
    • Bekanntmachungen
      • Amtliche Bekanntmachungen
      • Bekanntmachungen des Zweckverbandes Tierkörper- beseitigung Hessen-Süd
    • Hinweis zur Afrikanischen Schweinepest
    • Infos zur Blauzungenkrankheit
    • Wölfe in Deutschland
    • Äskulapnatter im südlichen hessischen Odenwald
    • Informationsforum AKW Biblis
      • Informationsforum
      • Sitzungen
      • Informationen zu den Antragsunterlagen
      • Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen
      • Fragen und Antworten aus den Sitzungen
      • Sonstige Informationen
  • Kreis Bergstrasse & Bürgerservice
    • Abteilungen/Öffnungszeiten
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter A-Z
    • Dienstleistungen A-Z
    • Formulare A-Z
    • Lebenslagen
    • Kreispolitik
      • Wahlbeamte
      • Der Kreisausschuss
      • Kreistag
      • Ausschüsse und Kommissionen
      • Bekanntmachungen der öffentlichen Sitzungen
      • Unsere Abgeordneten
      • Kreishaushalt
      • Wahlen
      • Kreisrecht
    • Bürgerinfoportal Kreispolitik
    • Über den Kreis Bergstraße
      • Daten und Fakten
      • Städte und Gemeinden
      • Beteiligungen und Zweckverbände
      • Weitere Einrichtungen
      • Partnerschaften des Kreises
      • Verdiente Persönlichkeiten
    • Öffentliche WLAN Hotspots
    • Anschrift und Anfahrt
  • Gesundheit, Arbeit & Soziales
    • Gesundheit
      • Gesundheitsamt informiert
      • Amtsärztlicher Dienst
      • Infektions- und Umwelthygiene
      • Soziale Dienste
      • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst / Zahnärztlicher Dienst
      • Projekte
      • Krankenhäuser im Kreis Bergstraße
      • NOVO – Netzwerk Ortsnahe Versorgung Odenwald
    • Pflege-Plattform
    • Notrufe & Erste Hilfen
    • Eigenbetrieb Neue Wege -Kommunales Jobcenter-
    • Soziales
      • Erziehungsberatungsstelle Bensheim
      • Erziehungsberatungsstelle Lampertheim
      • Integrationsprojekt
      • Elternschule "Das Baby verstehen"
      • Präventionsangebot "Keiner fällt durchs Netz"
      • Projekt Still- und Wickelpunkte
    • Kreisseniorenbeirat
      • Vorstand
      • Mitglieder
      • Regionalvertreter
      • Arbeitskreise
      • Satzung
      • Projekte
      • Formulare
      • Protokolle
      • Kontakt
      • Adressen/Links
    • Teilhabe/Behindertenbeauftragter
    • EUTB Bergstraße - Teilhabeberatung
  • Verkehr, Kultur & Tourismus
    • ÖPNV
      • Fahrgastbeirat
    • Kultur
      • Kultur / kulturelle Einrichtungen
      • Arbeitsgemeinschaft der Geschichts- und Heimatvereine
      • Regionales Kulturerbe
      • RHEIN-MAIN-NECKAR-GALERIE
    • Vereine
      • E-Card
      • Kreisverbände
      • Vereinsregister
      • Vereinsförderung
    • Tourismus
      • Hotels/Unterkünfte
      • Kulinarische Tipps
      • Nibelungenlied und Siegfriedbrunnen
      • Radtouren
      • Tourismusagentur Kreis Bergstraße
      • Veranstaltungen
      • Wandererlebnisse
  • Bildung, Wirtschaft & Raumentwicklung
    • Schule und Bildung
      • Schulen und Hochschulen
      • BEST
      • Schulentwicklungsplan
      • Pakt für den Nachmittag
      • Familienfreundlicher Kreis Bergstraße
      • Projekte
      • Office 365 für Bergsträßer Schulen
      • Kreisvolkshochschule
      • Kommunales Jugendbildungswerk
      • Bildungslandschaft
    • Wirtschaftsförderung
      • Standortmarketing / Investorenservice
      • Unternehmerservice
      • Gründerberatung
      • Tourismusagentur
      • Energieagentur Bergstraße
      • Kommunalbetreuung
      • Handwerkerparkausweis
      • Effiziente Verwaltungspraxis für Autokrane
    • Energie und Klimaschutz
      • ERNEUERBAR KOMM!
    • Kommunale Entwicklungsplanung
    • Übersicht Mietkosten
    • Bürger GIS - Geografisches Informationssystem
      • Bebauungspläne
      • Flächennutzungspläne
      • Grundwasser - Bemessungs- grundwasserstände im Ried
      • Hochwasserschutzkarte (Rhein)
      • Kreisgebiet
      • Naturpark, Geopark, Wanderparkplätze
      • Naturschutz
      • Öffentliche und Soziale Einrichtungen
      • Solarenergiestandorte
      • Vorrangflächen für Windenergienutzung


Flashticker

Sekundäre Navigation

  • Abteilungen/Öffnungszeiten
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter A-Z
  • Dienstleistungen A-Z
  • Formulare A-Z
  • Lebenslagen
  • Kreispolitik
    • Wahlbeamte
    • Der Kreisausschuss
    • Kreistag
    • Ausschüsse und Kommissionen
    • Bekanntmachungen der öffentlichen Sitzungen
    • Unsere Abgeordneten
    • Kreishaushalt
    • Wahlen
      • Europawahl 2019
      • Landtagswahl und Volksabstimmungen 2018
      • Bundestagswahl 2017
      • Kommunalwahlen 2016
      • Landratswahl 2015
      • Europawahl 2014
      • Bundestagswahl 2013
      • Landtagswahl 2013
      • Volksabstimmung 2011
      • Kommunalwahlen 2011
      • Wahlen (Archiv)
    • Kreisrecht
  • Bürgerinfoportal Kreispolitik
  • Über den Kreis Bergstraße
  • Öffentliche WLAN Hotspots
  • Anschrift und Anfahrt

Kontakt

Kommunalaufsicht
Bernd Hofmann


Container-Bereich


Content-Bereich

Diese Seite drucken
Vorlesen

Europawahl 2014

Die nächste Europawahl findet am 25. Mai 2014 statt.

 

Die amtlichen Ergebnisse der vergangenen Europawahlen finden Sie auf der Homepage des Statistischen Landesamtes Hessen (externer Link).

 

Rechtsgrundlagen
Für die Vorbereitung und Durchführung von Europawahlen gelten (Stand: 1.2.2014):

  • das Europawahlgesetz (EuWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, ber. S. 555), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3749),
  • die Europawahlordnung (EuWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4335),
  • das Bundeswahlgesetz (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084),
  • die Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Mai 2013 (BGBl. I S. 1255),
  • das Wahlstatistikgesetz (WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962),


Die aktuellen Rechtsgrundlagen können auf der Internetseite www.bundeswahlleiter.de oder www.wahlen.hessen.de (externe Links)eingesehen werden.

 

Allgemeine Informationen zur Europawahl 2014

 

Der Wahltermin für die Europawahl 2014

 

Am 19. September 2013 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, Seite 3618) bekannt gemacht, dass die Bundesregierung den 25. Mai 2014 als Wahltag bestimmt hat.

 

Der Zeitraum, in dem eine Europawahl stattfinden muss, bestimmt sich zunächst durch die Wahlperiode und genauer durch den gesetzlich festgelegten Zeitraum.

 

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Gemäß § 7 Europawahlgesetz bestimmt die Bundesregierung den genauen Wahltermin im Rahmen einer vom Rat der Europäischen Union und im Rahmen der in den Artikeln 10 und 11 des Aktes zur Einführung allgemeiner und unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (BGBl. 1977 II, Seite 733) – sogenannter Direktwahlakt – festgelegten Zeitspanne. Die Zeitspanne erstreckt sich grundsätzlich auf einen für alle Mitgliedstaaten gleichen Zeitraum von Donnerstag bis Sonntag, um zu gewährleisten, dass die verschiedenen Wahltraditionen in den Mitgliedstaaten beibehalten werden können. In den meisten Mitgliedstaaten wird wie in Deutschland an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag gewählt, in Großbritannien und in den Niederlanden werden die Wahllokale aber zum Beispiel donnerstags geöffnet.

 

Bild Wahlzeitraum
Die Europawahlen finden gemäß Artikel 11 Absatz 2 Satz 1 Direktwahlakt in dem der ersten Europawahl entsprechenden Zeitraum des letzten Jahres der fünfjährigen Wahlperiode statt. Der Zeitraum der ersten Europawahl lag zwischen dem 7. und 10. Juni 1979. Ein Blick auf den Kalender des Monats Juni 2014 führt zu dem Ergebnis, dass für den Wahlzeitraum von Donnerstag bis Sonntag nur die Zeit zwischen dem 5. und 8. Juni 2014 in Frage kommt, damit zumindest einer der Wahltage in den Mitgliedstaaten innerhalb des oben genannten Zeitraums liegt.

 

Sofern es sich jedoch als unmöglich erweisen sollte, die Wahlen während dieses Zeitraums in der Gemeinschaft abzuhalten, ist es nach Anhörung des Europäischen Parlaments möglich, den Wahlzeitraum durch einen einstimmigen Beschluss des Rates zu verlegen (Artikel 11 Absatz 2 Satz 2 des Direktwahlakts). Ein entsprechender Beschluss soll mindestens ein Jahr vor Ablauf der Wahlperiode gefasst werden. Bisher gab es lediglich zwei derartige Beschlüsse, nämlich einen für die zweite (1984) und einen für die dritte (1989) Europawahl, durch die der Wahlzeitraum jeweils um eine Woche nach hinten verlegt wurde.

 

Das Europäische Parlament hat mit seiner Entschließung vom 22. November 2012 (2012/2829 (RSP)) den Rat gebeten, die kommende Europawahl entweder auf den 15. bis 18. Mai oder auf den 22. bis 25. Mai 2014 vorzuziehen. Mit Beschluss des Rates vom 14. Juni 2013 (2013/299/EU, Euratom) wurde die Zeitspanne auf den 22. bis 25. Mai 2014 festgelegt. Von dem konkreten Wahltermin unabhängig dürfen die Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlungen nicht früher als 12 Monate, die Wahlen der Bewerberinnen und Bewerber nicht früher als neun Monate vor Beginn des Jahres durchgeführt werden, in dem die Wahl des Europäischen Parlamentes ansteht (§ 10 Absatz 3 Satz 4 Europawahlgesetz). Bezogen auf die kommende Europawahl können also frühestens seit dem 1. Januar 2013 die innerparteilichen Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlungen und seit 1. April 2013 die Wahlen der Bewerberinnen und Bewerber durchgeführt werden.

 

Die Listen für ein Bundesland und gemeinsame Listen für alle Länder sind dem Bundeswahlleiter spätestens am 83. Tage vor der Wahl (= 3. März 2014) bis 18:00 Uhr schriftlich einzureichen (§ 11 Absatz 1 Europawahlgesetz).

 

Jeder Mitgliedstaat legt sein eigenes Wahlverfahren fest. Nach dem deutschen Europawahlgesetz können die Parteien entweder Landeslisten oder Bundeslisten aufstellen: Wahlkreise, in denen Abgeordnete direkt gewählt werden, gibt es nicht.

 

An der Europawahl in Deutschland können auch hier lebende Staatsangehörige aus den anderen Mitgliedstaaten der EU teilnehmen. Ebenso sind umgekehrt Deutsche in den anderen Mitgliedstaaten auch dort wahlberechtigt. Die Eintragungen in die Wählerverzeichnisse werden zwischen den Mitgliedstaaten abgeglichen, so dass eine mehrfache Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen ist. An der deutschen Wahl zum Europäischen Parlament können sich darüber hinaus die sogenannten "Auslandsdeutschen" unter den gleichen Voraussetzungen beteiligen wie bei einer Bundestagswahl. Das Alter, mit dem man wählen kann und wahlberechtigt ist, beträgt 18 Jahre. Näheres zum Thema Wahlrecht und Wählbarkeit finden Sie in den §§ 6 bis 6 c des Europawahlgesetzes.

 

Bei der vorausgegangenen Europawahl im Jahr 2009 waren 99 Abgeordnete aus der Bundesrepublik Deutschland zu wählen, davon sind zwei Bewerber der CDU, zwei Bewerberinnen und Bewerber der SPD, und jeweils ein Bewerber von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP mit Wohnsitz in Hessen ins Europäische Parlament gewählt worden.
Der Vertrag von Lissabon wurde am 1. Dezember 2009 neu geregelt. Danach darf kein Mitgliedstaat mehr als 96 Sitze im Europäischen Parlament erhalten. Nach der Europawahl 2014 wird die Bundesrepublik Deutschland deshalb mit 96 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten sein.

 

Der Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (Direktwahlakt) sieht zusammen mit dem EG-Vertrag vor, dass die 751 Mitglieder des Europäischen Parlaments in allgemeiner, unmittelbarer freier und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt werden. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen davon 96 Abgeordnete. Nach Art. 8 des Direktwahlakts richtet sich das Wahlverfahren nach den innerstaatlichen Bestimmungen. Das Europawahlgesetz regelt demzufolge nur die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland.

 

An der Wahl dürfen nicht nur Parteien teilnehmen, sondern auch andere auf Teilnahme an der politischen Willensbildung und Mitwirkung in Volksvertretungen ausgerichtete Vereinigungen (sonstige politische Vereinigungen). Gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Diese können entweder als Listen für einzelne Länder oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Eine zusätzliche Wahl in Wahlkreisen findet nicht statt. Die Zahl der auf die Länder entfallenden Mandate ergibt sich daher aus dem Wahlerfolg der auf den Landes- bzw. Bundeslisten der Parteien kandidierenden Bewerberinnen und Bewerber aus den Ländern.

 

Die Verteilung der 96 Sitze erfolgt in mehreren Schritten:

 

Erster Schritt: Parteien ermitteln, die an der Sitzverteilung teilnehmen
An der Sitzverteilung aus den Landeslisten nehmen nur die Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen teil, die die 3 %-Sperrklausel überwunden haben.

 

Zweiter Schritt: Sitzzahlen der Parteien auf der Bundesebene berechnen
Die an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien (Erster Schritt) erhalten so viele Sitze, wie ihnen im Verhältnis ihrer im Bundesgebiet insgesamt erreichten Stimmen zustehen; dabei werden die Landeslisten der Parteien zusammengezählt. Für die Sitzverteilung wird hierbei die Divisormethode mit Standardrundung nach St. Laguë/Schepers verwendet. Bei diesem Verfahren werden die jeweiligen Zweitstimmen für die einzelnen an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien durch einen gemeinsamen Divisor geteilt. Die sich ergebenden Quotienten werden standardmäßig zu Sitzzahlen gerundet, d.h., bei einem Bruchteilsrest von mehr oder weniger als 0,5 wird auf- oder abgerundet.

 

Der Divisor wird dabei so bestimmt, dass zunächst die Gesamtanzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen durch die Gesamtanzahl der zu verteilenden Sitze geteilt wird. Ergibt die Teilung der Stimmenzahlen für die einzelnen Parteien durch diesen Divisor nicht die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze, wird der Divisor so verändert, dass die Sitzzahlen in der Summe mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmen. Damit steht fest, mit wie vielen Sitzen die Parteien im Europäischen Parlament vertreten sind.

 

Dritter Schritt: Sitze auf die Landeslisten verteilen
Bei denjenigen Parteien, die an Stelle einer Bundesliste Landeslisten eingereicht haben, muss in einem zweiten Schritt die Gesamtzahl der der jeweiligen Partei zustehenden Sitze noch auf die einzelnen Landeslisten dieser Partei verteilt werden. Auch dies geschieht nach der Berechnungsmethode „St. Laguë/Schepers “ (vgl. Zweiter Schritt). Danach steht fest, wie viele Mandate der jeweiligen Partei in dem jeweiligen Land zustehen.

 

Wahlorgane für die Europawahl im Kreis Bergstraße

 

Kreiswahlleiterin
Frau Gudrun Englert
Leiterin der Abteilung „Kommunalaufsicht“ im Landratsamt
Zimmer 132, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim
Telefon: 06252 / 15-5315, Telefax: 06252 / 15-5590
Per E-Mail erreichbar über die Adresse des Wahlsachbearbeiters (siehe unten)

 

Stellvertretender Kreiswahlleiter
Herr Gerhard Falkenstein
Stellvertretender Abteilungsleiter „Kommunalaufsicht“ im Landratsamt
Zimmer 138, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim
Telefon: 06252 / 15-5791, Telefax: 06252 / 15-5679
E-Mail: E-Mail versenden

 

Wahlsachbearbeiter
Herr Bernd Hofmann
Abteilung „Kommunalaufsicht“ im Landratsamt
Zimmer 128, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim
Telefon: 06252 / 15-5229, Telefax: 06252 / 15-5679
E-Mail: E-Mail versenden

 

Stellvertretende Wahlsachbearbeiterin
Frau Heike Bauer
Abteilung „Kommunalaufsicht“ im Landratsamt
Zimmer 129, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim
Telefon: 06252 / 15-5548, Telefax: 06252 / 15-5679
E-Mail: E-Mail versenden

 

Mitglieder des Kreiswahlausschusses (Wahlberechtigte)

 

Beisitzer/innen

 

noch nicht benannt

 

Stv. Beisitzer/innen

 

noch nicht benannt

 

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung für Unionsbürger zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 25.05.2014 (12 KB)

Druckversion anzeigen




Footer-Bereich

  • Aktuelles, Presse & Bekanntmachungen
    • Presse
    • Veranstaltungen
    • Karriere/Stellenausschreibung
    • Ausschreibungen
    • Bekanntmachungen
    • Hinweis zur Afrikanischen Schweinepest
    • Infos zur Blauzungenkrankheit
    • Wölfe in Deutschland
    • Äskulapnatter im südlichen hessischen Odenwald
    • Informationsforum AKW Biblis
  • Kreis Bergstrasse & Bürgerservice
    • Abteilungen/Öffnungszeiten
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter A-Z
    • Dienstleistungen A-Z
    • Formulare A-Z
    • Lebenslagen
    • Kreispolitik
    • Bürgerinfoportal Kreispolitik
    • Über den Kreis Bergstraße
    • Öffentliche WLAN Hotspots
    • Anschrift und Anfahrt
  • Gesundheit, Arbeit & Soziales
    • Gesundheit
    • Pflege-Plattform
    • Notrufe & Erste Hilfen
    • Eigenbetrieb Neue Wege -Kommunales Jobcenter-
    • Soziales
    • Kreisseniorenbeirat
    • Teilhabe/Behindertenbeauftragter
    • EUTB Bergstraße - Teilhabeberatung
  • Verkehr, Kultur & Tourismus
    • ÖPNV
    • Kultur
    • Vereine
    • Tourismus
  • Bildung, Wirtschaft & Raumentwicklung
    • Schule und Bildung
    • Wirtschaftsförderung
    • Energie und Klimaschutz
    • Kommunale Entwicklungsplanung
    • Übersicht Mietkosten
    • Bürger GIS - Geografisches Informationssystem