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Vorlesen

1. Sitzung vom 27.05.2014

Protokoll über die 1. Sitzung des Infoforums Biblis
am Dienstag, dem 27.05.2014, 17.00 Uhr,
im Bürgerzentrum Biblis

 

Sitzungsbeginn: 17.05 Uhr

 

Anwesende:
Siehe Anwesenheitsliste (Anlage)

 

1. Begrüßung

 

Bürgermeister Kusicka begrüßt Frau Staatsministerin Priska Hinz, die Vertreter des Ministeriums, von RWE den Leiter des Kraftwerks Herrn Kemmeter, die Antragstellervertreter, die Mitglieder des Forums sowie die anwesende Presse und die Zuschauer.

 

Die Sitzung in Ton- und Bildform aufzuzeichnen wird von Bürgermeister Kusicka untersagt.

 

Frau Umweltministerin Priska Hinz weist in ihrer Begrüßung auf die Bedeutung der formellen Regularien für das bevorstehende Erörterungsverfahren hin, da nur bei Beachtung sämtlicher verfahrensrelevanter Vorschriften ordnungsgemäße, rechtswirksame Einwendungen eingebracht werden können. Die Ministerin ruft die Bürger dazu auf, sich an dem Genehmigungsverfahren zu beteiligen.

 

2. Vorstellung und Verabschiedung der Geschäftsordnung

 

Bürgermeister Felix Kusicka stellt den Entwurf der Geschäftsordnung vor. Es wird über folgende Änderungsanträge der Forumsmitglieder abgestimmt (ursprünglicher Text der Geschäftsordnung in Kursivschrift):

 

- § 2 Satz 3 (Fahrkosten)„Die mit der Mitgliedschaft verbundenen finanziellen Aufwendungen tragen die jeweiligen entsendenden Stellen.“Die Kosten für ehrenamtliche Mitglieder von Bürgerinitiativen, NABU, BUND, DGB werden vom Kreis Bergstraße erstattet.
Der Antrag wird mit 15 Ja-, einer Nein-Stimme bei einer Enthaltung angenommen.
Der Geschäftsordnungsentwurf ist entsprechend zu ändern.

 

- § 5 (Sitzungsregularien Mindestzahl)„Die Vorsitzenden oder mindestens ein Drittel der Mitglieder des Informationsforums können die Einberufung einer Sitzung verlangen.“

 

Der Satz „ein Drittel der Mitglieder des Informationsforums“ wird durch „6 Mitglieder“ ersetzt.
Der Antrag wird mit 14 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Der Geschäftsordnungsentwurf ist entsprechend zu ändern.- § 5 Satz 2 und 3

 

„Die Vorsitzenden oder mindestens 1/3 der Mitglieder des Informationsforums können die Einberufung einer Sitzung verlangen. Zu den Sitzungen lädt der jeweilige Vorsitzende unter Angabe von Ort und Zeit mindestens 14 Tage vor der Sitzung ein.“

 

Es wird vorgeschlagen, dass jedes Mitglied die Tagesordnungspunkte benennen kann. Die Einladungsfrist beträgt 10 Tage. Der Antrag wird mit 16 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Der Geschäftsordnungsentwurf ist entsprechend zu ändern.

 

- § 6 (Einladung von Gästen)

 

„In erster Linie kommen hier Vertreter der Betreiberseite in Betracht.“Wird geändert in:
Ständige Gäste sind die Vertreter der Betreiberseite und der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde.

 

Der Antrag wird mit 16 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Der Entwurf ist entsprechend zu ändern.

 

Redaktionelle Änderung

 

Anstelle „atomrechtliche Aufsichtsbehörde beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klima und …“ muss es heißen „atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klima und …“

 

- § 7 Satz 2 „Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss des Informationsforum zu einzelnen Tagesordnungspunkten ausgeschlossen werden“ wird ersatzlos gestrichen.
Der Antrag wird mit 10 Ja- bei 7 Nein-Stimmen angenommen.
Der Geschäftsordnungsentwurf ist entsprechend zu ändern.

 

- § 7 Satz 5 „ Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.“Anstelle „Mehrheit der berufenen Mitglieder“ und „Stimmen der anwesenden Mitglieder“ soll gesetzt werden „elf Personen“.

 

Für diese Änderung stimmen 6 Mitglieder, für die ursprüngliche Fassung 10 Mitglieder. Somit ist der Antrag abgelehnt und es bleibt bei der im Entwurf vorgestellten Fassung.

 

- § 8 (Ergebnisprotokoll)„Die Geschäftsstelle fertigt in Abstimmung mit dem jeweils Vorsitzenden über jede Sitzung ein Ergebnisprotokoll an.“

 

Das Wort „Ergebnisprotokoll“ wird durch „Protokoll“ ersetzt.
Es wird erwartet, dass wesentliche Diskussionsinhalte sowie Ergebnisse in Kurzfassung wiedergegeben werden.
Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.
Der Entwurf ist entsprechend zu ändern.

 

Abschließend wird über die Geschäftsordnung mit den zuvor beschlossenen Änderungen abgestimmt. Die Geschäftsordnung in der neuen Fassung (Anlage) wird einstimmig angenommen.

 

3. Vorstellung des Antragsverfahrens durch das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

Die beiden atomrechtlichen Verfahren Stilllegung und Rückbau der Anlage werden parallel betrieben. Zurzeit läuft die öffentliche Auslegung vom 05. Mai bis 04. Juli 2014. Der Erörterungs-termin soll voraussichtlich öffentlich im November 2014 erfolgen. Die Genehmigung ist für Anfang 2016 geplant. Einwendungen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen. Die Eingabe in elektronischer Form ist nicht rechtswirksam. Anonyme Eingaben werden nicht anerkannt. Einwendungen müssen bis zum Ende der Auslegungsfrist vollständig eingegangen sein, d.h. Begründungen können nicht nachgereicht werden.

 

Erörterungstermine sind grundsätzlich nicht öffentlich. Die Öffentlichkeit kann aber zugelassen werden. Rederecht haben dabei allerdings nur die Einwender. Gäste dürfen sich nicht zu Wort melden.
Bei mehr als 300 Personen, die Einwendungen erhoben haben, erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des Bescheides. Persönliche Daten der Einwender werden bei Weitergaben für Stellungnahmen o.ä. unkenntlich gemacht.

 

„Genehmigungsverfahren nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz“- Vorstellung durch Herrn Dr. Krauß -

 

Zur Präsentation

 

„Genehmigungsverfahren nach § 7 Abs. 3 AtG für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Biblis, Block A und B (Öffentlichkeitsbeteiligung)“- Vorstellung durch Herrn Finke -

 

Zur Präsentation

 

4. Vorstellung der Rückbauanträge durch den Antragsteller RWE

 

RWE hat die Anträge bereits 2012 gestellt und appelliert an die Aufsichtsbehörde, das Verfahren zügig zu betreiben.
Beim Rückbau entsteht keine grüne Wiese. Die Gebäude bleiben stehen. RWE geht davon aus, dass von 60.000 Tonnen des ausgebauten Materials 90 % der Freigabe zugeführt werden.

 

Erläuterung der einzelnen Teilprojekte (Projektorganisation)- Vorstellung durch Herrn Kemmeter-

 

Zur Präsentation

 

Erläuterung der Agenda und Abbau (Rückbauanträge)-Vorstellung durch Frau Hertkorn-

 

Zur Präsentation

 

5. Offene Fragerunde (Fragen in Kursivschrift)

 

- Es wird der Abbau einzelner Messstellen kritisiert und der Betrieb von acht Messstellen rund um das Kraftwerk, die unabhängige Veröffentlichung dieser Daten sowie die Überwachung der Abwasserleitungen gefordert.

 

Die Umgebungsüberwachung des Kraftwerks ist sichergestellt und wird fortgeführt. Bei meldepflichtigen Ereignissen liegen die Meldefristen bei fünf Arbeitstagen bzw 24 Stunden. In besonderen Fällen hat eine unverzügliche Meldung an die Aufsichtsbehörde zu erfolgen.

 

Über die Umgebungsüberwachung soll auf nächster Sitzung informiert werden.

 

- Es wird bemängelt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung nur in der ersten Antragsphase stattfindet. Sehr kritisch sei auch der Rückbau der biologischen Schilde zu bewerten. Hierfür wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert, ebenso wie für die weiteren Genehmigungsphasen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach den Vorschriften der Atomrechtlichen Verfahrens-Verordnung. Die Behörden haben somit klare Handlungs-vorgaben. Die auszulegenden Unterlagen müssen auch Angaben zu den insgesamt geplanten Maßnahmen enthalten, unabhängig davon in wieviele Antragsphasen das Gesamtprojekt aufgeteilt wird.

 

Das LAW-Lager ist bei der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Stilllegung als Vorbelastung/ kumulative Belastung berücksichtigt.

 

- Es werden nähere Informationen über das Freimessen gefordert sowie eine Aufklärung über den weiteren Verbleib der freigemessenen Materialien. Außerdem wird eine Katalogisierung des kontaminierten Materials gefordert, so dass die Rückführung in die Stoffkreisläufe nachverfolgt werden kann.

 

- Es wird eine Verstrahlung im 420 km-Umkreis beim Rückbau der Anlage befürchtet.

 

. Die Freigabe von Materialien erfolgt nach den Vorschriften der Strahlenschutzverordnung nach dem 10 Mikro-Sievert-Konzept.

 

Zu den Fragen /Freigabewerte 10 Mikro Sievert-Konzept soll ausführlich in der nächsten Sitzung informiert werden.

 

- Werden bei den Fremdfirmen die gleichen arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Standards wie bei RWE angelegt?

 

Auch beim Rückbau sind die aktuellen Arbeitsschutzrichtlinien zu beachten. Das heißt, auch die Fremdfirmen müssen nach den gesetzlichen Vorgaben arbeiten und legen dementsprechende Standards an. Für den Einsatz der Arbeitskräfte gibt es ein behördliches Kontrollsystem. Das Personal hat einen Strahlenpass. Außerdem muss sich das Personal bevor es im Kraftwerk arbeitet, ob Eigen- oder Fremdfirma, einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen.

 

- Wurde der „Sichere Einschluss“ geprüft und wieso läuft kein Genehmigungsverfahren in diese Richtung? Können die Einwendungen zu Block A und B gemeinsam erfolgen oder müssen separate Eingaben erfolgen? Was ist unter dem Quertransport von Block A nach Block B zu verstehen?

 

Für radioaktive Transporte gibt es eindeutige und ausführliche gesetzliche Bestimmungen. Dies gilt auch für den Transport von Material zwischen den Blöcken A und B (Quertransport). Auch hierfür gelten die gleichen Sicherheitsbestimmungen.

 

Für den Abbau der biologischen Schutzschilde erfolgt die Antragstellung zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens in Kürze.

 

- Es werden tiefgreifende Erläuterungen gefordert, warum die nach dem Freimessen verbleibende radioaktive Dosis nicht schädlich sein soll.

 

Zu den Fragen Freimesswerte/Freigabewerte 10 Mikro Sievert-Konzept (ergibt sich aus der Strahlenschutzverordnung) soll ausführlich in der nächsten Sitzung informiert werden.

 

- Wer kontrolliert den Sicherheitsbericht?

 

Das Ministerium hat den Sicherheitsbericht geprüft.

 

 

Anmerkungen:

 

Es wird bemängelt, dass die Vertreter der CDU- und FDP-Fraktion die Sitzung vorzeitig verlassen haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Fragen für die nächste oder die weiteren Sitzungen jederzeit bei der Geschäftsstelle eingereicht werden können.

 

Die Blöcke A und B befinden sich derzeit im Nichtleistungsbetrieb. Bis zur geplanten Brennstofffreiheit, mindestens aber bis zur Inanspruchnahme der Stilllegungsgenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG gelten die bestehenden Genehmigungen, allgemeinen Zulassungen, nachträglichen Auflagen sowie die betrieblichen Vorschriften weiter.

 

6. Festlegung des nächsten Sitzungstermins

 

Der nächste Termin findet am 01.07.2014, um 17.00 Uhr, im Bürgerzentrum in Biblis statt. Der Termin liegt drei Tage vor Beendigung der Einspruchsfrist, so dass die für diesen Teil des Geneh-migungsverfahrens relevanten Themen vorgezogen werden sollten.

 

Bisheriger Themenkatalog für nächste Sitzungen

 

- Stellungnahme/Information zum Umgebungsüberwachungsprogramm- Freimessung, Freimessungsgrenze- Was passiert bei Erdbeben/Flugzeugabsturz?

 

Herr Kusicka schloss die Sitzung und bedankte sich bei allen Anwesenden.

 

Sitzungsende: 19.40 Uhr

 

Matthias Schimpf
Kreisbeigeordneter

 

Felix Kusicka
Bürgermeister

 

Für das Protokoll:

 

Peter Meister
Marion Müller-Reibenspiess
Manfred Wohlgemuth

 

Teilnehmerliste

 

Name

 

Felix Kusicka
Matthias Schimpf
Ursula Hammann
Peter Stephan
Walter Astheimer
Franz Beiwinkel
Volker Ahlers
Andreas Swirschuk
Guido Carl
Nicolas Chalwatzis
Marianne Streicher-Eickhoff
Norbert Schmitt
Bruno Schwarz
Jörg Linkerhägner
Ralph Schlusche
Thomas Zöller
Dirk Müller
Maren Frangen
Dr. Klaus-Dieter Jung

Organisation / Institution

 

BGM Biblis
Dez I Kreis Bergstraße
MdL-Bündnis 90/Die Grünen
MdL-CDU
EkBo Kreis Groß-Gerau
DGB-Bergstraße
Atomerbe Biblis e.V.
Anti-AKW-Initiative Groß-Gerau
BUND Bergstraße
NABU Bergstraße
Kreis Darmstadt-Dieburg
MdL (SPD)
MdL Die Linke
Dezernent Kreis Alzey-Worms
Metropolregion Rhein-Neckar
GV Mainz-Bingen
RBV-Starkenburg
IHK Darmstadt
Stadt Darmstadt


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