8. Sitzung vom 27.09.2016
Niederschrift
über die außerordentliche 8. Sitzung des Infoforums Biblis
am Dienstag, dem 27.09.2016, um 17.00 Uhr im Bürgerzentrum Biblis
siehe Teilnehmerliste
Frau Ursula Hammann, MdL, Die Grünen Vertreter Herr Walter Astheimer
Herr Alexander Bauer, MdL, CDU Schriftl. entschuldigt
Herr Martin Proba, IHK-Da Schriftl. entschuldigt
Herr Renè Rock, MdL FDP kein Vertreter anwesend
Frau Doris Hofmann, LK Da-Di kein Vertreter anwesend
Herr Dr. Klaus-Dieter Jung, Stadt Darmstadt kein Vertreter anwesend
Herr Landrat Claus Schick, Mainz-Bingen kein Vertreter anwesend
Herr Thomas Rahner, LK Alzey-Worms kein Vertreter anwesend
Herr Hermann Schaus MdL, Die Linke kein Vertreter anwesend
Herr Andreas Swirschuk, Initiative Atomausstieg LK GG kein Vertreter anwesend
Herr Dr. Nicolas Chalwatzis, NABU Bergstraße kein Vertreter anwesend
Herr Ralph Schlusche, Metropolregion RN kein Vertreter anwesend
2. Protokoll der 7. Sitzung – vertagt -
Zudem wurde ein Rahmenplan beschlossen, nach dem vor jeder behördlichen Entscheidung
Beteiligte einzubinden sind.
Wie können Angaben zum geschätzten Volumen der zu lagernden radioaktiven Abfälle gemacht werden, wenn die Brennelemente- Produktion noch nicht abgeschlossen ist?
Der Umfang der hochradioaktiven Abfälle ist relativ genau abschätzbar. Sodann könnte untersucht werden, ob eine Zusammenführung mit den schwach- und mittelaktiven Abfällen möglich ist. Hier muss aufgrund der sehr unterschiedlichen Wärmeentwicklung eine inhaltliche Trennung nach Aussage der Wissenschaft vorgenommen werden. Die
Wissenschaft ist sehr skeptisch, ob es machbar oder ratsam wäre, beide Abfallfraktionen in Zusammenhang zu bringen
Wo ist denn die Trennung? Ist das Kriterium 100 Grad? Ist eine Umbettung von den bisherigen Castoren in Endlager- Castoren erforderlich, wenn die Temperatur 200 Grad beträgt? Ist bei der Kommission die Frage der Zwischenlagerung gestellt worden?
Das Endlager könnte zum Beispiel in verschiedenen tiefengeologischen Schichten eines Stollens eingerichtet werden, um unterschiedliche Anforderungen gerecht zu werden.
Ein Ergebnis der nun festgelegten Auswahlkriterien ist, dass eine Fehlerkorrektur möglich sein muss. Hier ist eine Rückholbarkeit für einen Zeitraum von 500 Jahren gefordert!
Diese Korrekturanforderung ist aus der Erfahrung der Lagers Asse entstanden. Allerdings kann man heute schon mit Sicherheit feststellen, dass die Anforderung an das Auswahlkriterium „200 Grad“ in verschiedenen geologischen Formationen erfüllt werden kann.
Das Thema Zwischenlager wurde intensiv mit dem Standortbürgermeister von Neckarwestheim, Herrn Dürres, begleitet. Auf sine Mitwirkung hin ist die besondere Betrachtung der Situation der Zwischenlager in das Ergebnis eingeflossen.
Hochradioaktive und schwachradioaktive Abfälle sind in ihren Volumina sehr unterschiedlich. Ist denn die Überlegung sinnvoll, beides zusammen zu bringen? Wie wirkt sich diese Überlegung auf den Rückbau aus?
Das war auch weitestgehend die Position der Kommission. 303.000 m³ dieser Abfallstoffe sind zusätzlich zu den auf den Folien dargestellten Mengen planfestgestellt. Diese Mengen müssen aber bei der Endlagersuche dennoch berücksichtigt werden. Der Kompromiss ist folgender: Bei der Auswahl nach einem Endlager für die hochradioaktiven Abfälle wird auch
untersucht, ob und in welchem Umfang ein Lager geeignet ist, diese Abfälle aufzunehmen oder sogar gemeinsam mit hochradioaktiven Abfallstoffen. Priorität hat allerdings die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfallstoffe.
Asse-Müll, Urananreicherungsmüll, Morsleben- Müll: Was sind denn die Kriterien für die Auswahl eines Lagers für die unterschiedlichen Müllarten, die nach meiner Auffassung absolut nicht zusammen passen? Insbesondere wenn die Volumina addiert werden.
Zweite Frage: Werden bei der Beteiligung der Öffentlichkeit unabhängig tätige Gutachter mit
eigenem Budget ausgestattet? Wird die Einspruchsmöglichkeit mit Klagerechten gesetzlich
verankert?
Sie finden im Bericht der Endlagerkommission ein ausführliches Kapitel zur Abfallbilanz mit detaillierter Darstellung der unterschiedlichen Abfälle und der Berechnung der Volumina.
Morsleben mit ca. 22.000 m³ bleibt als Endlager für schwachradioaktive Abfälle nach heutigem Erkenntnisstand bestehen, die Abfälle aus Asse werden geborgen und die weiteren Abfälle sind ebenfalls detailliert erfasst. In der Endlagerkommission wurden allerdings vorrangig die Kriterien zur Standortauswahl für hochradioaktive Abfälle behandelt.
Zu Frage zwei:
Die Bürgerbeteiligung ist in einem „Nationalen Begleitgremium“ ausführlich geregelt. Dieses Gremium hat allein Einsichtsrecht in alle Unterlagen. Weitere Einspruchsrechte sind nicht vorgesehen. Allerdings gibt es Berichtspflichten gegenüber der Regionalkonferenzen.
Ich bitte Sie, sich intensiv mit den im Bericht aufgeführten Regelungen zur Bürgerbeteiligung
zu befassen (Kap. 7 A. d. R.).
Es wird hauptsächlich untertägig gesucht, das kommt wohl aus der Historie des Bergbaus. Wird denn eine oberirdische Lagerung über einen Zeitraum von 500 Jahren überhaupt als realistisch begutachtet? Schließlich ist eine oberirdische Lagerung wesentlich kontrollierbarer und bei organisatorischer wie technologischer Entwicklung veränderbar.
Die Kommission hat dargelegt, warum sie untertägig priorisiert und obertägig verwirft. Aber: Obertägig gehört grundsätzlich zum Kreis der Optionen, die nach Stand der Wissenschaft und Technik sowie der Forschung erkundet werden. Allerdings bedeutet zurzeit die untertägige Lagerung der Status quo hinsichtlich der Erkenntnisse bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfallstoffe.
Steht Rückholbarkeit im Gegensatz zur Sicherheit? Diese Frage muss hinsichtlich der Sicherheit zukünftiger Generationen erörtert werden. Dieser Zielkonflikt muss aufgelöst werden.
Das Kriterium der Rückholbarkeit über einen Zeitraum von 500 Jahren ist ein entscheidendes Kriterium. Wir können sicher nicht in 500 Jahren die Castoren so vorfinden, wie wir sie heute lagern, müssen aber einen vernünftigen Umgang mit diesen Stoffen garantieren können. Ein Zielkonflikt von Sicherheit einerseits zu Sicherheit anderseits kann es nicht geben, hier wird eine technische Lösung im Fokus stehen. Die Lösung dieser Frage konnte die Kommission nicht erbringen, vielmehr ist die Offenhaltung ein wesentliches Kriterium.
Ein Beispiel: Den Regionalkonferenzen, die die Bürger vor Ort vertreten, werden die Vorschläge des Bundesamtes zur Prüfung vorgelegt. Die Regionalkonferenzen können Einsprüche geltend machen. Die müssen von den zuständigen Stellen beantwortet werden.
Diese Ergebnisse werden dann wieder den Regionalkonferenzen vorgelegt. Hier können dann weitere Nachprüfverfahren anberaumt werden, die in einem Erörterungstermin öffentlich diskutiert werden.
Diese Ergebnisse der öffentlichen Erörterung werden wieder der Regionalkonferenz vorgelegt. In jedem Schritt werden also Anpassungen oder Ergänzungen angefordert werden können.
Zwischenlager ist bis 2046 genehmigt. Es ist bei dem komplexen Verfahren doch sicher sehr unwahrscheinlich, ob bis dahin eine Lösung möglich ist.
Ergänzung von Herrn Krug: Gibt es denn überhaupt Regionen, die alle Anforderungen,
sämtliche Kriterien erfüllen können?
Ja, die gibt es. Vom Bundesamt für Strahlenschutz wurde eine Karte möglicher Bereiche entwickelt, die belegt, in welchen Regionen ein Endlager möglich ist.
Das sind die Salzstöcke im Norden, Ton im Süden und Granit in Bayern und Sachsen. NRW zum Beispiel kommt aufgrund seiner Bergbaustruktur eher weniger in Betracht, aber auch, weil nicht ausreichend Salz oder Ton vorhanden ist.
In welchen Zeitraum jedoch ein Standort gefunden ist, kann nicht vorausgesagt werden. In einem Zeitraum von 15 Jahren kann es möglich sein, wenn die Entscheidungsträger und – Gremien insgesamt positive Beschlüsse treffen können.
Gibt es Interimslösungen, wenn die Standortfrage nicht vor Ablauf der 15 Jahren getroffen wurde? Gibt es hierzu weitere Zeitvorgaben?
Nein, Interimslösungen gibt es nicht. Zeitvorgaben gibt es nur die eine, dass in zwei Jahren die technische Vorerkundung möglicher Standorte abgeschlossen sein soll.
Nach allen Erfahrungen bisher mit den Erkundungs- und Genehmigungsverfahren müssen wir doch davon ausgehen, dass aus den Zwischenlagern Endlager werden.
Was tun wir aber, wenn die Castoren in nicht mehr sicher sind? Wird dann rechtzeitig noch ein Endlager gebaut?
Oder werden für diesen Fall Maßnahmen zur Umbettung von Brennelementen hier am Standort ermöglicht?
Darin liegt genau die Verpflichtung aller Beteiligten, sich in den erforderlichen Zeitrahmen um ein Ergebnis zu bemühen. Es ist die Aufgabe dieser Generation, die Abfälle nun nicht an allen Standorten zu belassen.
In diesem Sinne sind alle Beteiligten aufgefordert, nun nicht mehr zusätzliche Bürgerbeteiligungen oder andere Änderungen am Ablaufplan zu fordern. Jede Änderung führt natürlich zu Verzögerungen, ohne zusätzliche Sicherheit zu schaffen.
Über die Frage der Finanzierung der Standortzwischenlager wird zurzeit in Berlin verhandelt. In diesem Zusammenhang wird auch die Zeitdauer der Zwischenlagerung thematisiert. Über den Stand oder die Ausrichtung der Verhandlungen kann ich nicht berichten.
1. Zwischenlager LAW: Wie wird damit umgegangen? Im Bericht der Finanzierungskommission ist offenbar ein Vorschlag gemacht.
2. Frage: Vergleichbarkeit der Standorte: Kann man die Erkundungen, die für die „Gesteinslösung“ erforderlich sein werden, in zwei Jahren so umfangreich gestalten wie für Gorleben, das seit Jahrzehnten erkundet wird? Ist eine Vergleichbarkeit gegeben?
Zur 1. Frage bitte ich Sie, auf den Seiten des Bundestages zum Thema Finanzierungskommission den Stand der Diskussion nachzulesen.
Zur 2. Frage: Gorleben muss sich in diesem vergleichenden Verfahren beweisen. Es gab einige Wissenschaftler, die der Meinung waren, Gorleben würde in einigen Punkten nicht die Voraussetzungen für ein Endlager erfüllen, aber man hat bewusst Gorleben hinzugenommen, um eben diesen entscheiden zu können, welche Regionen sich zusätzlich eignen. In diesem Vergleich kann es allerdings auch dazu kommen, dass Gorleben relativ zügig aus dem Verfahren ausscheidet.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist unzureichend. Der Kreis Bergstraße hat auf seiner Homepage zum Info-Forum keinerlei Informationen zum Thema Endlager oder radioaktive Abfälle.
Im Vergleich zum Thema Windkraft sind die Informationen zur radioaktiven Belastung zu
wenig.
Eine objektive Information zur Behandlung radioaktiver Abfälle ist nicht vorhanden. Zur ausreichenden Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung reicht es nicht, 3 Mal jährlich ein Informations-Forum zu veranstalten. Der Bedarf der Bürger nach Information wird voraussichtlich erheblich steigen, wenn einzelne Standorte konkret für ein Endlager diskutiert werden. Dann benötigen wir eine intensive Dokumentation und eine Öffentlichkeitsbeteiligung, die sich mitgenommen fühlt.
Im Rahmen der Endlagerkommission wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit als oberstes Gebot in allen Sitzungen und Arbeitsgruppen wahrgenommen. Von allen Sitzungen gibt es Videos, die auf der Homepage des Bundestages eingesehen werden können. Wir haben zusätzlich Workshops mit professioneller Beteiligung durchgeführt, um herauszufinden, wie
dieses Thema bei den Menschen ankommt. Das war allerdings ein extrem mühsamer Prozess über zweieinhalb Jahre.
Anmerkung von Herrn MdL Schmitt:
Das gewählte Zufallsprinzip bei der Bürgerbeteiligung mit zwei Laien, die sich dann in die Thematik einarbeiten werden, wird als positiver neuen Schritt im Sinne einer demokratischen Entwicklung gewertet.
Bei der Einrichtung des Info-Forums wurde ein Anfangsfehler gemacht: Der Kreis ist hierbei thematisch überfordert. Hier hätte das Land eine ausreichende Bürgerbeteiligung organisieren müssen. Es wurde zu wenig Personal bereitgestellt und dem Thema zu wenig Kapazität beigemessen. In dieser Thematik muss man fachlich ausreichend aufgestellt sein, um die Kontrollaufgabe inhaltlich begleiten zu können. Dies ist keine Kritik am Kreis oder gar an der Gemeinde, sondern richtet sich ausschließlich gegen das Land, das der Bürgerbeteiligung in diesem Zusammenhang eine andere Struktur geben muss.
Anmerkung von Herrn Renz:
Die Kritik an Info-Forum richtet sich nicht gegen den Bürgermeister oder den Kreis, sondern an das Land.
Anmerkung von Herrn Ahlers:
Die Landesregierung muss das Thema Informations-Forum aufgreifen und die Bürgerbeteiligung neu ausrichten. Ziel muss es sein, die Bürgerbeteiligung so auszustatten, dass eigene Gutachten in Auftrag gegeben werden können und Informationen durch unabhängige Büros erarbeitet werden können.
Antwort Herr Krug:
Eine Bearbeitung in der angesprochenen Art und dem Umfang ist durch den Kreis Bergstraße sicher nicht leistbar und nicht Aufgabe des Forums.
4. Verschiedenes
Die nächste Sitzung ist geplant am 22.11.2016
Antwort Herr Kusicka: Ein anderer Termin ist in diesem Jahr nicht mehr möglich.
Herr Renz regt an, bei radioaktiven Warnungen eine Mitteilung an die Bevölkerung auch
über das Informations- System „KATWARN“ als SMS oder E-Mail auf das Smart-Phone zu
senden.
weiter zu geben.
Hans- Jürgen Götz
Name Organisation / Institution
Karsten Krug, Kreis Bergstraße
Felix Kusicka, Gemeinde Biblis
Dirk Müller, Regionaler Bauernverband Starkenburg
Walter Astheimer, Landkreis Groß-Gerau
Norbert Schmitt MdL, SPD
Guido Carl, BUND Bergstraße
Rainer Bruckauf, BUND Bergstraße
Volker Rüffer, Stadt Worms
über die außerordentliche 8. Sitzung des Infoforums Biblis
am Dienstag, dem 27.09.2016, um 17.00 Uhr im Bürgerzentrum Biblis
Sitzungszeit: 17.05 Uhr bis 18.30 Uhr
Anwesende:
siehe Teilnehmerliste
Entschuldigt:
Frau Ursula Hammann, MdL, Die Grünen Vertreter Herr Walter Astheimer
Herr Alexander Bauer, MdL, CDU Schriftl. entschuldigt
Herr Martin Proba, IHK-Da Schriftl. entschuldigt
Herr Renè Rock, MdL FDP kein Vertreter anwesend
Frau Doris Hofmann, LK Da-Di kein Vertreter anwesend
Herr Dr. Klaus-Dieter Jung, Stadt Darmstadt kein Vertreter anwesend
Herr Landrat Claus Schick, Mainz-Bingen kein Vertreter anwesend
Herr Thomas Rahner, LK Alzey-Worms kein Vertreter anwesend
Herr Hermann Schaus MdL, Die Linke kein Vertreter anwesend
Herr Andreas Swirschuk, Initiative Atomausstieg LK GG kein Vertreter anwesend
Herr Dr. Nicolas Chalwatzis, NABU Bergstraße kein Vertreter anwesend
Herr Ralph Schlusche, Metropolregion RN kein Vertreter anwesend
1. Begrüßung
Bürgermeister Kusicka eröffnet um 17.05 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und das Gremium mit 9 anwesenden Mitgliedern nicht beschlussfähig ist.
Der Tagesordnungspunkt 2, Protokoll der 7. Sitzung, wird von der Tagesordnunggenommen.
Herr Kreisbeigeordneter Krug übernimmt turnusmäßig die Leitung der Sitzung.
2. Protokoll der 7. Sitzung – vertagt -
3. Abschlussbericht der Endlagerkommission
Frau Ursula Heinen-Esser (ehem. Staatssekretärin im Bundesumweltministerium und Vorsitzende der Endlagerkommission) erläutert den Abschlussbericht der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages erläutert.
Diese Kommission wurde nach dem „Standortauswahlgesetz“ des Bundes von 2013 insLeben gerufen, um das Verfahren zur Standortauswahl festzulegen.
Immerhin soll am Ende des gesamten Prozesses ein Standort gefunden werden, der„bestmögliche Sicherheit zur Lagerung abgebrannter Brennelemente“ gewährleistet.
Hierzu wurde eine Kommission, bestehend aus hochrangigen Wissenschaftlern, Vertreter gesellschaftlicher Gruppierungen, Abgeordneten und Beteiligten gebildet. Völlig neu war die Festlegung, dass gerade Parlamentarier nicht an Abstimmungen beteiligt waren.
Die Kommission hat hierbei Auswahlkriterien entwickelt, die ein zukünftiges Endlager erfüllenmuss. Als technische Kriterien wurden Anforderungen an Gesteinsarten und Möglichkeiten zur Rückholung des Abfalls festgelegt.
Zudem wurde ein Rahmenplan beschlossen, nach dem vor jeder behördlichen Entscheidung
Beteiligte einzubinden sind.
Hier füllen die Vorschläge der Endlagerkommission die Lücken, die im Standortauswahlgesetz ganz bewusst offen gelassen wurden. In dem dort beschlossenen Auswahlverfahren ist an entscheidenden Stellen eine „Beteiligung der Öffentlichkeit“ vorgesehen. Wer nun „Öffentlichkeit“ ist und welches Gewicht die damit bezeichneten Personen und Gruppierungen im Auswahlverfahren haben werden, ist nun festgelegt.
Frage1: Herr Renz
Wie können Angaben zum geschätzten Volumen der zu lagernden radioaktiven Abfälle gemacht werden, wenn die Brennelemente- Produktion noch nicht abgeschlossen ist?
Antwort Frau Heinen-Esser:
Der Umfang der hochradioaktiven Abfälle ist relativ genau abschätzbar. Sodann könnte untersucht werden, ob eine Zusammenführung mit den schwach- und mittelaktiven Abfällen möglich ist. Hier muss aufgrund der sehr unterschiedlichen Wärmeentwicklung eine inhaltliche Trennung nach Aussage der Wissenschaft vorgenommen werden. Die
Wissenschaft ist sehr skeptisch, ob es machbar oder ratsam wäre, beide Abfallfraktionen in Zusammenhang zu bringen
Frage 2: Herr MdL Schmitt
Wo ist denn die Trennung? Ist das Kriterium 100 Grad? Ist eine Umbettung von den bisherigen Castoren in Endlager- Castoren erforderlich, wenn die Temperatur 200 Grad beträgt? Ist bei der Kommission die Frage der Zwischenlagerung gestellt worden?
Antwort Frau Heinen-Esser:
Das Endlager könnte zum Beispiel in verschiedenen tiefengeologischen Schichten eines Stollens eingerichtet werden, um unterschiedliche Anforderungen gerecht zu werden.
Ein Ergebnis der nun festgelegten Auswahlkriterien ist, dass eine Fehlerkorrektur möglich sein muss. Hier ist eine Rückholbarkeit für einen Zeitraum von 500 Jahren gefordert!
Diese Korrekturanforderung ist aus der Erfahrung der Lagers Asse entstanden. Allerdings kann man heute schon mit Sicherheit feststellen, dass die Anforderung an das Auswahlkriterium „200 Grad“ in verschiedenen geologischen Formationen erfüllt werden kann.
Das Thema Zwischenlager wurde intensiv mit dem Standortbürgermeister von Neckarwestheim, Herrn Dürres, begleitet. Auf sine Mitwirkung hin ist die besondere Betrachtung der Situation der Zwischenlager in das Ergebnis eingeflossen.
Frage 3: Herr Carl:
Hochradioaktive und schwachradioaktive Abfälle sind in ihren Volumina sehr unterschiedlich. Ist denn die Überlegung sinnvoll, beides zusammen zu bringen? Wie wirkt sich diese Überlegung auf den Rückbau aus?
Antwort Frau Heinen- Esser:
Das war auch weitestgehend die Position der Kommission. 303.000 m³ dieser Abfallstoffe sind zusätzlich zu den auf den Folien dargestellten Mengen planfestgestellt. Diese Mengen müssen aber bei der Endlagersuche dennoch berücksichtigt werden. Der Kompromiss ist folgender: Bei der Auswahl nach einem Endlager für die hochradioaktiven Abfälle wird auch
untersucht, ob und in welchem Umfang ein Lager geeignet ist, diese Abfälle aufzunehmen oder sogar gemeinsam mit hochradioaktiven Abfallstoffen. Priorität hat allerdings die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfallstoffe.
Frage 4: Herr Ahlers:
Asse-Müll, Urananreicherungsmüll, Morsleben- Müll: Was sind denn die Kriterien für die Auswahl eines Lagers für die unterschiedlichen Müllarten, die nach meiner Auffassung absolut nicht zusammen passen? Insbesondere wenn die Volumina addiert werden.
Zweite Frage: Werden bei der Beteiligung der Öffentlichkeit unabhängig tätige Gutachter mit
eigenem Budget ausgestattet? Wird die Einspruchsmöglichkeit mit Klagerechten gesetzlich
verankert?
Antwort Frau Heinen-Esser:
Sie finden im Bericht der Endlagerkommission ein ausführliches Kapitel zur Abfallbilanz mit detaillierter Darstellung der unterschiedlichen Abfälle und der Berechnung der Volumina.
Morsleben mit ca. 22.000 m³ bleibt als Endlager für schwachradioaktive Abfälle nach heutigem Erkenntnisstand bestehen, die Abfälle aus Asse werden geborgen und die weiteren Abfälle sind ebenfalls detailliert erfasst. In der Endlagerkommission wurden allerdings vorrangig die Kriterien zur Standortauswahl für hochradioaktive Abfälle behandelt.
Zu Frage zwei:
Die Bürgerbeteiligung ist in einem „Nationalen Begleitgremium“ ausführlich geregelt. Dieses Gremium hat allein Einsichtsrecht in alle Unterlagen. Weitere Einspruchsrechte sind nicht vorgesehen. Allerdings gibt es Berichtspflichten gegenüber der Regionalkonferenzen.
Ich bitte Sie, sich intensiv mit den im Bericht aufgeführten Regelungen zur Bürgerbeteiligung
zu befassen (Kap. 7 A. d. R.).
Frage 5: Herr Bruckauf:
Es wird hauptsächlich untertägig gesucht, das kommt wohl aus der Historie des Bergbaus. Wird denn eine oberirdische Lagerung über einen Zeitraum von 500 Jahren überhaupt als realistisch begutachtet? Schließlich ist eine oberirdische Lagerung wesentlich kontrollierbarer und bei organisatorischer wie technologischer Entwicklung veränderbar.
Antwort Frau Heinen- Esser:
Die Kommission hat dargelegt, warum sie untertägig priorisiert und obertägig verwirft. Aber: Obertägig gehört grundsätzlich zum Kreis der Optionen, die nach Stand der Wissenschaft und Technik sowie der Forschung erkundet werden. Allerdings bedeutet zurzeit die untertägige Lagerung der Status quo hinsichtlich der Erkenntnisse bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfallstoffe.
Frage 6: Herr MdL Schmitt:
Steht Rückholbarkeit im Gegensatz zur Sicherheit? Diese Frage muss hinsichtlich der Sicherheit zukünftiger Generationen erörtert werden. Dieser Zielkonflikt muss aufgelöst werden.
Antwort Frau Heinen-Esser:
Das Kriterium der Rückholbarkeit über einen Zeitraum von 500 Jahren ist ein entscheidendes Kriterium. Wir können sicher nicht in 500 Jahren die Castoren so vorfinden, wie wir sie heute lagern, müssen aber einen vernünftigen Umgang mit diesen Stoffen garantieren können. Ein Zielkonflikt von Sicherheit einerseits zu Sicherheit anderseits kann es nicht geben, hier wird eine technische Lösung im Fokus stehen. Die Lösung dieser Frage konnte die Kommission nicht erbringen, vielmehr ist die Offenhaltung ein wesentliches Kriterium.
Herr Krug fragt nach, wie die Bürgerbeteiligung geregelt ist
Hierzu Frau Heinen-Esser:
Ein Beispiel: Den Regionalkonferenzen, die die Bürger vor Ort vertreten, werden die Vorschläge des Bundesamtes zur Prüfung vorgelegt. Die Regionalkonferenzen können Einsprüche geltend machen. Die müssen von den zuständigen Stellen beantwortet werden.
Diese Ergebnisse werden dann wieder den Regionalkonferenzen vorgelegt. Hier können dann weitere Nachprüfverfahren anberaumt werden, die in einem Erörterungstermin öffentlich diskutiert werden.
Diese Ergebnisse der öffentlichen Erörterung werden wieder der Regionalkonferenz vorgelegt. In jedem Schritt werden also Anpassungen oder Ergänzungen angefordert werden können.
Frage 7:Herr Müller, Regionaler Bauernverband
Zwischenlager ist bis 2046 genehmigt. Es ist bei dem komplexen Verfahren doch sicher sehr unwahrscheinlich, ob bis dahin eine Lösung möglich ist.
Ergänzung von Herrn Krug: Gibt es denn überhaupt Regionen, die alle Anforderungen,
sämtliche Kriterien erfüllen können?
Antwort Frau Heinen- Esser:
Ja, die gibt es. Vom Bundesamt für Strahlenschutz wurde eine Karte möglicher Bereiche entwickelt, die belegt, in welchen Regionen ein Endlager möglich ist.
Das sind die Salzstöcke im Norden, Ton im Süden und Granit in Bayern und Sachsen. NRW zum Beispiel kommt aufgrund seiner Bergbaustruktur eher weniger in Betracht, aber auch, weil nicht ausreichend Salz oder Ton vorhanden ist.
In welchen Zeitraum jedoch ein Standort gefunden ist, kann nicht vorausgesagt werden. In einem Zeitraum von 15 Jahren kann es möglich sein, wenn die Entscheidungsträger und – Gremien insgesamt positive Beschlüsse treffen können.
Frage 8: Herr Krug:
Gibt es Interimslösungen, wenn die Standortfrage nicht vor Ablauf der 15 Jahren getroffen wurde? Gibt es hierzu weitere Zeitvorgaben?
Antwort Frau Heinen-Esser:
Nein, Interimslösungen gibt es nicht. Zeitvorgaben gibt es nur die eine, dass in zwei Jahren die technische Vorerkundung möglicher Standorte abgeschlossen sein soll.
Frage 9: Herr Ahlers:
Nach allen Erfahrungen bisher mit den Erkundungs- und Genehmigungsverfahren müssen wir doch davon ausgehen, dass aus den Zwischenlagern Endlager werden.
Was tun wir aber, wenn die Castoren in nicht mehr sicher sind? Wird dann rechtzeitig noch ein Endlager gebaut?
Oder werden für diesen Fall Maßnahmen zur Umbettung von Brennelementen hier am Standort ermöglicht?
Antwort Frau Heinen- Esser:
Darin liegt genau die Verpflichtung aller Beteiligten, sich in den erforderlichen Zeitrahmen um ein Ergebnis zu bemühen. Es ist die Aufgabe dieser Generation, die Abfälle nun nicht an allen Standorten zu belassen.
In diesem Sinne sind alle Beteiligten aufgefordert, nun nicht mehr zusätzliche Bürgerbeteiligungen oder andere Änderungen am Ablaufplan zu fordern. Jede Änderung führt natürlich zu Verzögerungen, ohne zusätzliche Sicherheit zu schaffen.
Über die Frage der Finanzierung der Standortzwischenlager wird zurzeit in Berlin verhandelt. In diesem Zusammenhang wird auch die Zeitdauer der Zwischenlagerung thematisiert. Über den Stand oder die Ausrichtung der Verhandlungen kann ich nicht berichten.
Frage 10: Herr Carl:
1. Zwischenlager LAW: Wie wird damit umgegangen? Im Bericht der Finanzierungskommission ist offenbar ein Vorschlag gemacht.
2. Frage: Vergleichbarkeit der Standorte: Kann man die Erkundungen, die für die „Gesteinslösung“ erforderlich sein werden, in zwei Jahren so umfangreich gestalten wie für Gorleben, das seit Jahrzehnten erkundet wird? Ist eine Vergleichbarkeit gegeben?
Antwort Frau Heinen- Esser:
Zur 1. Frage bitte ich Sie, auf den Seiten des Bundestages zum Thema Finanzierungskommission den Stand der Diskussion nachzulesen.
Zur 2. Frage: Gorleben muss sich in diesem vergleichenden Verfahren beweisen. Es gab einige Wissenschaftler, die der Meinung waren, Gorleben würde in einigen Punkten nicht die Voraussetzungen für ein Endlager erfüllen, aber man hat bewusst Gorleben hinzugenommen, um eben diesen entscheiden zu können, welche Regionen sich zusätzlich eignen. In diesem Vergleich kann es allerdings auch dazu kommen, dass Gorleben relativ zügig aus dem Verfahren ausscheidet.
Frage 11: Herr Ahlers:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist unzureichend. Der Kreis Bergstraße hat auf seiner Homepage zum Info-Forum keinerlei Informationen zum Thema Endlager oder radioaktive Abfälle.
Im Vergleich zum Thema Windkraft sind die Informationen zur radioaktiven Belastung zu
wenig.
Eine objektive Information zur Behandlung radioaktiver Abfälle ist nicht vorhanden. Zur ausreichenden Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung reicht es nicht, 3 Mal jährlich ein Informations-Forum zu veranstalten. Der Bedarf der Bürger nach Information wird voraussichtlich erheblich steigen, wenn einzelne Standorte konkret für ein Endlager diskutiert werden. Dann benötigen wir eine intensive Dokumentation und eine Öffentlichkeitsbeteiligung, die sich mitgenommen fühlt.
Antwort Frau Heinen-Esser:
Im Rahmen der Endlagerkommission wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit als oberstes Gebot in allen Sitzungen und Arbeitsgruppen wahrgenommen. Von allen Sitzungen gibt es Videos, die auf der Homepage des Bundestages eingesehen werden können. Wir haben zusätzlich Workshops mit professioneller Beteiligung durchgeführt, um herauszufinden, wie
dieses Thema bei den Menschen ankommt. Das war allerdings ein extrem mühsamer Prozess über zweieinhalb Jahre.
Anmerkung von Herrn MdL Schmitt:
Das gewählte Zufallsprinzip bei der Bürgerbeteiligung mit zwei Laien, die sich dann in die Thematik einarbeiten werden, wird als positiver neuen Schritt im Sinne einer demokratischen Entwicklung gewertet.
Bei der Einrichtung des Info-Forums wurde ein Anfangsfehler gemacht: Der Kreis ist hierbei thematisch überfordert. Hier hätte das Land eine ausreichende Bürgerbeteiligung organisieren müssen. Es wurde zu wenig Personal bereitgestellt und dem Thema zu wenig Kapazität beigemessen. In dieser Thematik muss man fachlich ausreichend aufgestellt sein, um die Kontrollaufgabe inhaltlich begleiten zu können. Dies ist keine Kritik am Kreis oder gar an der Gemeinde, sondern richtet sich ausschließlich gegen das Land, das der Bürgerbeteiligung in diesem Zusammenhang eine andere Struktur geben muss.
Anmerkung von Herrn Renz:
Die Kritik an Info-Forum richtet sich nicht gegen den Bürgermeister oder den Kreis, sondern an das Land.
Anmerkung von Herrn Ahlers:
Die Landesregierung muss das Thema Informations-Forum aufgreifen und die Bürgerbeteiligung neu ausrichten. Ziel muss es sein, die Bürgerbeteiligung so auszustatten, dass eigene Gutachten in Auftrag gegeben werden können und Informationen durch unabhängige Büros erarbeitet werden können.
Antwort Herr Krug:
Eine Bearbeitung in der angesprochenen Art und dem Umfang ist durch den Kreis Bergstraße sicher nicht leistbar und nicht Aufgabe des Forums.
4. Verschiedenes
Mitteilung durch den Vorsitzenden, Herrn Bürgermeister Kusicka:
Die nächste Sitzung ist geplant am 22.11.2016
Herr MdL Schmitt: An diesem Tag ist Plenum des Landtages.
Antwort Herr Kusicka: Ein anderer Termin ist in diesem Jahr nicht mehr möglich.
Herr Renz bittet, Einladungen zum Info-Forum auch in der Presse zu veröffentlichen.
Herr Renz regt an, bei radioaktiven Warnungen eine Mitteilung an die Bevölkerung auch
über das Informations- System „KATWARN“ als SMS oder E-Mail auf das Smart-Phone zu
senden.
Herr Kusicka sagt zu, diese Anregung an den Betreiber sowie an das Umweltministerium
weiter zu geben.
Ende: 18:30 Uhr
Karsten Krug | Felix Kusicka |
Hauptamtlicher Beigeordneter | Bürgermeister der Gemeinde Biblis |
Für das Protokoll:
Hans- Jürgen Götz
Teilnehmerliste
Name Organisation / Institution
Karsten Krug, Kreis Bergstraße
Felix Kusicka, Gemeinde Biblis
Dirk Müller, Regionaler Bauernverband Starkenburg
Walter Astheimer, Landkreis Groß-Gerau
Norbert Schmitt MdL, SPD
Guido Carl, BUND Bergstraße
Rainer Bruckauf, BUND Bergstraße
Volker Rüffer, Stadt Worms