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Vorlesen

9. Sitzung vom 22.11.2016

Niederschrift
über die 9. Sitzung des Infoforums zum Rückbau des AKW Biblis
am Dienstag, dem 22.11.2016, um 18.30 Uhr im Bürgerzentrum Biblis

 

Sitzungszeit: 18.35 Uhr bis 20.05 Uhr

 

Anwesende:
siehe Teilnehmerliste

 

Entschuldigt:
Frau Herr Alexander Bauer, MdL, CDU schriftl. entschuldigt
Herr Norbert Schmitt, MdL, SPD schriftl. entschuldigt
Frau Ursula Hammann, MdL, Die Grünen schriftl. entschuldigt
Herr Hermann Schaus, MdL, Die Linke schriftl. entschuldigt
Herr Renè Rock, MdL, FDP kein Vertreter anwesend
Herr Martin Proba, IHK-Da schriftl. entschuldigt
Herr Walter Astheimer, LK Groß-Gerau schriftl. entschuldigt
Frau Doris Hofmann, LK Da-Di schriftl. entschuldigt
Frau Birgitt Kretschmar, Stadt Darmstadt schriftl. entschuldigt
Herr Landrat Claus Schick, Mainz-Bingen kein Vertreter anwesend
Herr Andreas Swirschuk, Initiative Atomausstieg LK GG kein Vertreter anwesend
Herr Dr. Nicolas Chalwatzis, NABU Bergstraße kein Vertreter anwesend
Herr Ralph Schlusche, Metropolregion RN kein Vertreter anwesend

 

1. Begrüßung

 

Bürgermeister Kusicka eröffnet um 18.35 Uhr die Sitzung.
Aufgrund von Terminüberschneidungen, wie zum Beispiel der Plenarsitzung des Hessischen Landtages, haben sich entschuldigt: (siehe Liste)
Die Mitarbeiter des Umweltministeriums werden aus verkehrstechnischen Gründen später eintreffen. Daher werden die von RWE vorzutragenden Berichte zu den TOP 4, 5 und 6 vorgezogen und TOP 3, Bericht des HMUKLV, zunächst verschoben.

 

2. Protokoll der 7. Sitzung und der außerordentlichen 8. Sitzung

 

Herr Dr. Schwarz fragt nach, warum das Protokoll der 8. Sitzung noch nicht veröffentlicht ist.
Herr Kusicka erläutert, dass die Veröffentlichung noch nicht stattgefunden hat, weil die Unterlagen von Frau Heinen-Esser noch nicht eingegangen sind.
Einwände gegen die Protokolle, die den Mitgliedern zugemailt wurden, werden nicht erhoben.

 

4. Stand zum Baubeginn LAW Lager II (Bericht RWE)

 

Herr Kemmeter, RWE:
Anhand einer Luftaufnahme erläutert Herr Kemmeter den Standort des LAW Lagers 2. Dies dient als Pufferlager für schwachradioaktive Abfälle aus Betrieb und Rückbau. Anträge zum Rückbau beider Blöcke wurden 2012 gestellt. Die anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sollen nach „Schacht Konrad“ gebracht werden. Bis zur Inbetriebnahme dieses Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ist ein Pufferlager am Standort erforderlich.
Die Errichtung wurde am 16.1.2013 beim Ministerium und bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt. Die Baugenehmigung wurde im November 2015 erteilt, die atomrechtliche Umgangsgenehmigung im April diesen Jahres. Der Baubeginn erfolgte am 04.10.2016.

 

Gegen die Umgangsgenehmigung wurde Klage eingereicht. Da sich die Klage auf die atomrechtliche Umgangsgenehmigung und nicht auf die Baugenehmigung bezieht, konnte mit dem Bau begonnen werden.
Die voraussichtliche Bauzeit beträgt zwei Jahre, so dass mit der Inbetriebnahme des Lagers Ende 2018 gerechnet werden kann.

 

Die Länge der Lagerhalle beträgt ca. 109 Meter, die Breite ca. 28 Meter und die Höhe ca. 17 Meter.
Die Halle ist in zwei Hallenschiffe aufgeteilt, rechts sind Container, Gitterboxen und Lagerbehälter vorgesehen, links ist der Lagerbereich für Großkomponenten.

 

Die Baumaßnahme umfasst ca. 11.500 cbm Erdaushub, ca. 5.600 cbm Beton für die ca. 1.200 tragende Säulen, die einen Durchmesser von etwa 90 cm aufweisen und weitere ca. 5.000 cbm Beton alleine für die rund 1,5 Meter dicke Bodenplatte, die mit ca. 1.000 Tonnen Stahl bewehrt wird. 7.300 cbm Beton mit ca. 2.300 Tonnen Stahl werden in Wände und Decken verbaut, im Gebäude sind mehr als 1,3 km Kabeltrassen erforderlich, die 4 km Kabel aufnehmen.
Ein 32 Tonnen- Zweibrücken-Laufkran kann sämtliche Bereiche der Halle erreichen.
Es folgen Luftbilder der Baustelle – siehe Anlage zu TOP 4

Die Klage des BUND gegen das Umweltministerium zur Umgangsgenehmigung ist zurzeit im Mediationsverfahren. Hierzu werden im Januar die ersten Gespräche erfolgen.

 

Frage Herr Beiwinkel:
Auf welche Belastung ist das Gebäude ausgelegt? Ist der Lastfall „Flugzeugabsturz“ berücksichtigt?

 

Antwort Herr Kemmeter:
Das Gebäude wurde statisch analog der für kerntechnische Anlagen erforderlichen Lastfälle ausgelegt. Der Lastfall „Flugzeugabsturz“ ist berücksichtigt.
Frage Frau Kremer-Ahlers:
Hält das Gebäude auch einem Hochwasser stand, sind die Anforderungen auch zu steigendem Grundwasser berücksichtigt?

 

Antwort Kemmeter:
Das gesamte Betriebsgelände ist ausreichend gegen Hochwasser geschützt. Zudem wird das Gebäude ausschließlich oberirdisch errichtet. Steigendes Grundwasser führt nicht zu Beeinträchtigungen des Gebäudes.
Die Lastfälle Hochwasser, Grundwasser, Flugzeugabsturz wurden bei der Planung gewürdigt und berücksichtigt.
Frage Herr Hoppe:
Können im geplanten Lager auch Großkomponenten eingelagert werden und werden diese Anlagen und Anlagenteile dort dekontaminiert? Wie wird der Transport der strahlenden Teile gesichert?

 

Antwort Herr Kemmeter:
Das Gebäude ist im südlichen Bereich zur Aufnahme von Großkomponenten wie zum Beispiel Dampferzeuger ausgelegt.
Eine Bearbeitung von Anlagen, wie zum Beispiel zur Dekontamination, erfolgt in der Halle nicht. Die Lagerhalle ist ausschließlich zur Lagerung von Behältnissen und Großkomponenten vorgesehen und genehmigt. Es wird dort nichts zerkleinert oder dekontaminiert.
Sämtliche vorbereitenden Maßnahmen wie Zerlegen, Dekontaminieren und Einlagern in die Transportbehälter erfolgen innerhalb der Dekontaminationsanlagen vor Verlassen des Reaktorgebäudes. Die Großkomponenten werden umschlossen, zum Transport vorbereitet und zunächst im LAW Lager 2 gelagert.
Bei den Dampferzeugern werden die Öffnungen verschlossen und die Anlagenteile umhüllt. Hierbei gilt die Umhüllung als Verpackung.

 

Frage Herr Jäger:
Sind denn die zurzeit kritische politische Lage und die daraus folgenden Anforderungen an die Anlagensicherheit ausreichend berücksichtigt?
Antwort Herr Kemmeter:
Zum Thema Anlagensicherung wird das Ministerium noch berichten. Die Maßnahmen zur Anlagensicherung wurden im ständigen Dialog mit dem Ministerium erläutert und berücksichtigt.

5. Abschluss der Brennelemente- Kampagne Block A und Beginn des Umbaus der Komponenten zur Brennelemente - Kampagne Block B (Bericht RWE)

 

Herr Kemmeter:
In diesem Tagesordnungspunkt werden nochmals die Maßnahmen zur Brennstofffreiheit erläutert.
Zunächst wurden die erforderlichen Anträge gestellt, um die Erlaubnis zur Einlagerung der Brennelemente in die CASTOR®-Behälter zu bekommen, hierüber wurde bereits in vorangegangenen Sitzungen ausreichend informiert.
Die Brennelemente beider Blöcke befanden sich in sogenannten Nasslagerbehältern innerhalb des Containments des jeweiligen Kraftwerksblockes.
Zur Vorbereitung der Räumung der Nasslager mit dem Ziel, Block A brennelementfrei zu machen, mussten zunächst einige bauliche Anlagen ertüchtigt werden. Es wurde unter anderem bereits 2014 begonnen, die Auflager des Krans zu überrechnen und ein Durchbruch geschaffen. Zudem wurden die Hubgerüstkräne ertüchtigt.
Ebenfalls als vorbereitende Maßnahme wurden Mitarbeiterschulungen durchgeführt.
Auch in den Fuhrpark und in einige neue Maschinen musste investiert werden. Ein neuer Schleuswagen wurde angeschafft und die zur Aufnahme der Brennelemente erforderlichen CASTOR®-Behälter wurden geliefert.
Am 22. September 2015 wurde die Lagergenehmigung erteilt, um die Brennelemente aus Block A in die neuen CASTOR®-Behälter des Typs V/19 – 96 zu verladen.

 

Im Dezember 2015 wurde mit der Beladung begonnen. Aus Block A wurden 2016 insgesamt bis heute 23 CASTOR®-Behälter mit Brennelementen beladen. Mit dem bereits 2015 beladenen CASTOR®-Behälter wurden somit zur Räumung des Nasslagers 24 CASTOR®-Behälter beladen und in das Standortzwischenlager gebracht.
Aus Block A wurde heute der letzte mit Brennelementen beladene CASTOR®-Behälter herausgebracht und in das Standortzwischenlager transportiert. Block A ist somit seit heute nicht nur brennelementfrei- sondern auch brennstofffrei!
Bisher wurden in Deutschland in diesem Zeitrahmen zum ersten Mal Brennelemente in dieser Größenordnung aus einem Reaktor in CASTOR®-Behälter verladen. Die Arbeiten konnten ohne jeglichen Zwischenfall oder Unfall zügig vollendet werden.

 

Aktuell sind nun im SZL 75 CASTOR®-Behälter untergebracht.
Für Block B ist für 2017 der gleiche Ablauf zur Räumung der Brennelemente geplant. RWE wird im Frühjahr mit den erforderlichen vorbereitenden baulichen Maßnahmen und dem Transport der Gerätschaften beginnen mit dem Ziel, Ende 2017 in Block B brennelementfrei zu sein. Insgesamt werden dort 506 Brennelemente in 27 CASTOR®-Behälter verpackt.
Zurzeit sind Sonderbrennstäbe aus Block A im SZL zwischengeparkt. Dieser CASTOR®-Behälter mit den Sonderbrennstäben wird zum Ende der Kampagne nach Block B gebracht und mit den dortigen Sonderbrennstäben gefüllt. Nach Abschluss dieser Maßnahme wird das Kraftwerk Biblis brennstofffrei sein, das heißt, dass sämtliche Brennelemente in CASTOR®-Behälter gepackt und in das Standortzwischenlager gebracht sind.
Frage Herr Hoppe:
Warum werden Brennelemente von Block A in das Zwischenlager transportiert, wenn diese Brennelemente dann wieder in Block B gebracht werden?
Antwort Herr Kemmeter:
Es handelt sich hierbei um einzelne Brennstäbe, die bei Reparaturen während des Leistungsbetriebes angefallen sind. Diese einzelnen Brennstäbe werden zu einem Brennelement konfiguriert. Zurzeit sind diese Brennstäbe in sogenannten Köchern fixiert.
Frage Herr Hoppe:
Handelt es sich bei den sogenannten Sonderbrennstäben um nicht genehmigte Brennelemente? Sind diese Sonderbrennstäbe steuerbefreit?

 

Antwort Herr Kemmeter:
Diese Brennstäbe haben wie sämtliche anderen Brennstäbe auch, eine Zulassung und sind in der Regel länger als 3 oder 4 Jahre im Leistungsbetrieb gelaufen. Diese Brennstäbe werden wie alle anderen Brennstäbe behandelt, in CASTOR®-Behälter verpackt und schließlich in das Standortzwischenlager transportiert.
Herr Hoppe bezweifelt diese Aussage.

 

Frage Herr Hoppe:
Reicht der Schutz der CASTOR®-Behälter aus, um die Strahlung zurückzuhalten? Wie stark wird die Umwelt beim Transport der CASTOR®-Behälter verstrahlt?

 

Antwort Herr Kemmeter:
In anderen Ländern stehen die CASTOR®-Behälter im Freien. In Deutschland bestehen andere Anforderungen. Die CASTOR®-Behälter haben eine Zulassung für den Transport wie auch für die Lagerung.
Herr Hoppe:
Sofern es keine Befristung der Zulassung für die CASTOR®-Behälter gibt, wäre eine unbefristete Lagerung und somit eine ungenehmigte Endlagerung hochradioaktiven Abfalls in Biblis nicht ausgeschlossen!

 

Antwort Herr Kemmeter:
Die Zulassung der CASTOR®-Behälter ist zeitlich begrenzt.
Herr Hoppe:
Ich nehme zur Kenntnis, dass die Zulassung der CASTOR®-Behälter zeitlich begrenzt ist.

 

Frage Herr Ahrens:
Erste Frage: Was genau ist das besondere an Sonderbrennstäben?
Zweite Frage: Sind die verwendeten CASTOR®-Behälter geeignet, die Sonderbrennstäbe aufzunehmen?
Dritte Frage: Muss für die Aufnahme von Sonderbrennstäben in die verwendeten Castore eine Genehmigung vorliegen?

 

Antwort Herr Kemmeter:
Die mit V19/96 bezeichneten CASTOR®-Behälter haben diese Zulassung nicht, die mit V19/85 bezeichneten CASTOR®-Behälter haben diese Zulassung. Die Sonderbrennstäbe wurden ausschließlich in die mit V19/85 bezeichneten CASTOR®-Behälter eingebracht.
Bei sämtlichen Maßnahmen wurden ausschließlich genehmigte CASTOR®-Behälter verwendet. Die Sonderbrennstäbe werden in Sonderverpackungen verpackt, die ebenfalls eine Zulassung haben.

6. Kraftwerk Biblis Transparent – Information der RWE

 

Herr Kemmeter berichtet über die 2015 durchgeführten Informationsveranstaltungen, die im Februar mit dem ersten Info- Forum für das Jahr 2015 gestartet wurden, an das sich im März ein Kraftwerksgespräch anschloss. Ebenfalls im März wurde im Bürgerzentrum in Biblis eine Ausstellung zum Thema Rückbau eröffnet und im April ein Fokustag im Kraftwerk mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Im gleichen Monat folgte eine weitere Sitzung des Info-Forums und im Juni ein Fachgespräch zum Thema „Brennelement-Lagerbecken“. Im Juli fand eine Reihe von Veranstaltungen statt, zunächst der Informationstag der Mitarbeiter des Kraftwerks im Standortzwischenlager, dann eine weitere Sitzung des Info-Forums, eine Ausstellung im Landratsamt in Heppenheim, ein weiterer Fokustag mit Beteiligung der Öffentlichkeit, diesmal im Standortzwischenlager, ein Fachgespräch zum Thema Flugzeugabsturz sowie eine Veranstaltung zur Unterlageneinsicht zum LAW Lager 2 für den BUND.

 

Im September fand eine Landespressekonferenz statt und im Oktober, innerhalb der Veranstaltung“ Politik im Gespräch“, ein weiterer Fokustag. Diesmal zum Thema Strahlung.
Die abschließende Maßnahme 2015 war die Ausstellung im Rathaus in Worms.
2016 wurde im Februar mit einem informativen Gespräch zum Thema Abbau und Entsorgung mit der Fraktion „Die Grünen“ aus dem Kreistag Groß-Gerau begonnen. Mit einem Vortrag in Krümmel und zum TÜV- Forum in Berlin, sowie der Eröffnung der Ausstellung der Info-Initiative im Landratsamt Groß-Gerau wurde die Veranstaltungsreihe im März fortgeführt.
Im Juni fand das 69. Kraftwerksgespräch und die siebte Sitzung zum Info-Forum statt. Die Junge Union war im Juli zum Fachgespräch zu Gast im Kraftwerk und ein weiterer Fokustag mit Beteiligung der Öffentlichkeit wurde veranstaltet. Im September folgte eine außerordentliche Sitzung des Info-Forums zum Endlagerbericht der Bundesregierung. In Eich wurde die Ausstellung zur Info-Initiative eröffnet und im Oktober fand ein Round-Table-Gespräch mit Experten zur Öffentlichkeitsarbeit statt. Den Abschluss der Veranstaltungen bildeten im November ein Fachgespräch mit Studenten und Studentinnen, sowie die Ausstellung in Bürstadt.

 

Im Ausblick auf 2017 ist geplant, die Ausstellung „Abbau Biblis im Gespräch“ in der Region mehrfach zu präsentieren, den offenen Dialog mit der Politik und fachinteressierten Bürgerinnen und Bürgern fortzuführen und Fokustage zu folgenden Themen durchzuführen:

 

- Genehmigungen sind erteilt, wie geht es nun weiter?- Informationen zu Zerlegetechniken- Informationen zur Lagerung von radioaktiven Abfällen im Kraftwerk Biblis- Aufklärung zum Thema Freimessung

 

3. Stand des Genehmigungsverfahrens zur Stilllegung und Rückbau § 7 (3) AtG (Bericht HMUKLV)

 

Frau Petrick:
Anlass der politischen Entscheidungen zum Ausstieg aus der Kernenergietechnik waren die Ereignisse in Fukushima im März 2011. Mit Inkrafttreten der 13. AtG-Novelle am 6.August 2011 haben beide Blöcke in Biblis ihre Genehmigung zum Leistungsbetrieb verloren.
Am 28.3.2012 hat sich der Hessische Landtag einstimmig für einen zeitnahen Rückbau des Kernkraftwerks Biblis ausgesprochen. Die Entscheidung des RWE zum sofortigen Abbau erfolgte am 11.05.2012 und am 12.8.2012 wurden die Anträge zur Stilllegung beider Blöcke eingereicht.

 

Das Umweltministerium hat im Hinblick auf die Umsetzung des Beschlusses des Landtages entschieden, dass- Die Genehmigungsverfahren für beide Blöcke parallel durchgeführt werden. - Beide Verfahren einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.- Beide Verfahren in einem Erörterungstermin der Öffentlichkeit vorgestellt werden.- Für beide Verfahren eine Gutachterorganisation die technische Prüfung durchführt, Arbeitsgemeinschaft TÜV Süd und TÜV Nord,- Die atomrechtlichen Genehmigungen entsprechend der Antragstellung blockbezogen erteilt werden. - In Aufbau und Inhalt beide Genehmigungen jedoch gleichartig strukturiert sein werden.
RWE hat in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde entschieden,- die Unterlagen in blockübergreifende und blockspezifische Unterlagen einzuteilen- das Betriebshandbuch zu überarbeiten und als „Restbetriebshandbuch“ einzureichen- das Restbetriebshandbuch (RBHB) ebenfalls in eine blockübergreifende Betriebsordnung und einen systembezogenen und somit blockspezifischen Teil zu unterteilen
Bei der Prüfung des Antrages von RWE vom 12.08.2012 auf Stilllegung der Anlage gem. § 7 Abs. 3 AtG sind die Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 7 Abs. 2 zu Grunde zu legen.
Zu prüfen waren somit zunächst folgende Punkte:
1. die Zuverlässigkeit des Antragstellers und der benannten Personen,
2. die Fachkunde der benannten Personen,
3. die dargestellte Vorsorge gegen Schäden musste dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen,
4. die Prüfung der Rücklage der gesetzlichen Schadenersatzverpflichtungen,
5. die Schutzmaßnahmen gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter,
6. und schließlich, ob überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere Umweltauswirkungen, entgegenstehen.

 

Das Prüfungsverfahren lief wie folgt ab:
Im Prüfungsablauf wurden die Unterlagen aus nachvollziehbaren Gründen sukzessive, nach abzuprüfenden Punkten, angefordert und vorgelegt.
Nach Eingang wurden die Unterlagen umgehend durch das Ministerium geprüft, gegebenenfalls mit Beteiligung der beauftragten Sachverständigen.
Hierbei wurden im Einzelfall Unterlagen nachgefordert, die dann wiederum der Prüfung unterzogen wurden.
In regelmäßigen Projektgesprächen und auch Fachgesprächen zu Einzelthemen, wie zum Beispiel zum Brandschutz, wurden Unterlagen und Ablauf zwischen Ministerium, Sachverständigen und gegebenenfalls Antragsteller erörtert.
Das Gutachten zu Block A liegt mit Stand Juni 2016 dem Umweltministerium vor, zu Block B mit Stand 21. November 2016.

 

Gemäß der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) wurden im Genehmigungsverfahren zum Antrag der RWE folgende Verfahrensschritte durchgeführt:
1. Antragseingang war am 12.8.2012,
2. Scopingtermin zur UVP im Januar 2013,
3. Anforderung der Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit: Dezember 2013,
4. Die Veröffentlichung der Unterlagen und Auslegung fand im Mai 2014 statt.
5. Die Einwendungen hierzu wurden zur Vorbereitung des Erörterungstermins von Juli bis Oktober 2014 geprüft
6. Der Erörterungstermin wurde im November 2014 durchgeführt.

 

Die Prüfung des Entwurfs zum Genehmigungsbescheid durch die Bundesaufsicht ist gemäß AtVfV nicht vorgesehen. Es gibt aber eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, so zu verfahren. Der Bescheid und das Gutachten zu Block A wurden der Bundesaufsicht im August diesen Jahres mit der Bitte um Prüfung vorlegt. Eine Stellungnahme zum technischen Teil wurde im September zugestellt. Wenn die Hinweise der Bundesaufsicht abschließend eingearbeitet wurden, werden wir noch in 2016 die Genehmigung für Block A der Antragstellerin gemäß Hessischem Verwaltungsverfahrensgesetz zur Anhörung übersenden.
Für Block B ist vorgesehen, den Bescheid-Entwurf noch in diesem Monat der Bundesaufsicht vorzulegen. Die Anhörung der Antragstellerin könnte sodann ab Februar 2017 erfolgen.
Der Genehmigungsbescheid besteht aus zwei Teilen, einem technischen und einem separaten, als „Vertraulich und nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Sicherungsbescheid, der sich mit dem Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstigen Einwirkungen Dritter befasst. Dieser Teil der Genehmigung gilt blockübergreifend.

 

Frage Herr Hoppe:
Das gesamte Verfahren ist nicht transparent. Insbesondere mit dem als „Vertraulich“ gekennzeichneten Teil der Genehmigung wird der Öffentlichkeit die Mitwirkung entzogen. Die Genehmigung für Block A wird RWE noch in diesem Jahr zugestellt, der Öffentlichkeit aber erst im nächsten Jahr zugänglich gemacht.
Durch welche Maßnahmen kann grundsätzlich verhindert werden, dass radioaktive Strahlung austreten kann?

 

Antwort Frau Petrick:
Der nichtöffentliche Teil der Genehmigung bezieht sich nicht auf die Maßnahmen zum Rückbau, sondern ausschließlich auf die Betrachtung zu Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (Sabotageschutz). Der Teil der Genehmigung, der veröffentlicht wird, beinhaltet sämtliche Maßnahmen und Schritte, die die Stilllegung und den Rückbau der Anlage betreffen. Alle technischen Abläufe und organisatorischen Maßnahmen sind hierin geprüft. Fragen zur Strahlenbelastung, zu Umwelteinwirkungen etc. sind in der veröffentlichten Genehmigung geregelt.

 

Frage Herr Hoppe:
Der Genehmigungsvorgang läuft in mehreren Schritten im Dialog zwischen Betreiber und Genehmigungsbehörde ab. Das beginnt mit der UVP, bei der für beide Anlagen und das gesamte Verfahren nur ein einziger Erörterungstermin stattgefunden hat und das nun in gleicher Weise fortgeführt wird, in dem wiederum ein intensiver Austausch zwischen Betreiber und RWE stattfindet und die Öffentlichkeit nur einmal beteiligt wird. Wie ist das Ablaufmodell der Öffentlichkeitsbeteiligung?

 

Antwort Frau Petrick:
Offenbar liegt hier ein Missverständnis vor. In jedem Schritt wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß AtVfV geprüft. Im EÖT wurde jedoch schon das Gesamtvorhaben erörtert. Das Gesamtvorhaben wurde einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Bei der UVP wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auslegung der Unterlagen und Erörterungstermin vorgenommen.
Der jetzt beschiedene Antrag bezieht sich konkret auf die Stilllegung und den ersten Abbauschritt. Weitere Schritte sind hierin nicht geregelt. Hierzu bedarf es zunächst eines weiteren Antrages, der noch nicht vorliegt.
Nachfrage Herr Hoppe:
Nach Ihrer Darstellung ist ein erster Schritt beantragt; dieser erste Schritt ist auch genehmigt und weitere Schritte folgen, bei denen die Öffentlichkeit jedoch nicht mehr beteiligt wird.

 

Antwort Frau Petrick:
Mir ist nur bekannt, dass ein weiterer Abbauschritt folgen soll und muss. Dieser Antrag liegt der Behörde aber noch nicht vor. Bei Eingang eines Antrages werden wir prüfen, ob hierin Maßnahmen oder Punkte berührt sind, die in den Öffentlichkeitsbeteiligungen noch nicht aufgeführt waren und eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig machen.
Frage Herr Ahlers:
1. Frage: Neu an der Aussage des Ministeriums ist, dass nun bei jedem Genehmigungsschritt eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden muss.
2. Frage: Wie das Ministerium dargestellt hat, wurden nach der Veröffentlichung der Unterlagen in erheblichem Umfang weitere Unterlagen dem Verfahren beigefügt und andere Unterlagen wurden ausgetauscht oder ersetzt. Wie kann ich ersehen, welche Unterlagen veröffentlicht wurden und welche davon wurden nun genehmigt?
3. Frage: In welchen Zeiträumen wird die Genehmigung erteilt, wie lange kann RWE dazu Stellung nehmen? Wann rechnen Sie mit einer Genehmigung und wie ist der weitere Ablauf? Wann wird die Öffentlichkeit in welchem Zeitraum Gelegenheit zur Einsicht haben, um eventuell weitere Schritte einleiten zu können?

 

Antwort Frau Petrick:
Voraussichtlich noch im Dezember wird die Genehmigung zur Anhörung an RWE zugestellt. Die Genehmigung ist mit etwa 200 Seiten sehr umfangreich. Der Antragsteller bekommt in der Regel einen Monat Gelegenheit zur Äußerung, diese Frist kann allerdings auch auf Antrag verlängert werden.
Wenn sich aus der Anhörung keine Änderungen ergeben, wird die Genehmigung erteilt und danach zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Veröffentlichung dieser Frist entnehmen Sie dann bitte der örtlichen Presse.
Die Frist der Auslegung beträgt ebenfalls vier Wochen. (Anmerkung HMUKLV: Nach § 17 (2) AtVfV beträgt die Frist nur 2 Wochen).
Herr Ahlers:
Ich stelle fest, dass die Offenlegung nur 4 Wochen beträgt und RWE bis zu zwei Monaten Zeit zur Prüfung zugestanden wird.
Antwort Frau Petrick:
Bei der Offenlegung von Unterlagen handelt es sich um die in der AtVfV sowie im HVwVfG (Anm.: Hessisches Verwaltungs- Verfahrensgesetz) festgelegten Fristen.
Frage Herr Hoppe:
Die ursprüngliche Genehmigung beinhaltet also Nachträge, Sie nennen es weitere Schritte. Geht man von der ursprünglichen Genehmigung aus, die mit der Genehmigung zur Lagerung von Brennstäben anzusehen ist, muss die Stilllegung des Atomkraftwerkes einerseits und die Lagerung von radioaktivem Abfall andererseits im Zusammenhang gesehen werden. Eine logische Verbindung ergibt sich alleine aus dem Transport der Brennstäbe aus dem Reaktor in das Castorlager, da die Entscheidung über die Lagerung insbesondere der nicht abgebrannten Brennstäbe Voraussetzung für die Genehmigung zur Stilllegung ist. Nun wird eine Genehmigung zur Stilllegung erteilt, ohne dass abschließend über die Lagerung entschieden ist. Die CASTOR®-Behälter könnten an diesem Standort 150 Jahre stehen. In der Genehmigung zur Stilllegung ist dies völlig unberücksichtigt.

 

Antwort Frau Petrick:
Die Genehmigungslage ist nun mal so, dass die Genehmigung zur Errichtung des Standortzwischenlagers und zur Lagerung von abgebrannten Brennelementen gemäß § 6 AtG durch das Bundesamt für Strahlenschutz erteilt wurde. Auf den Antrag zur Stilllegung hat dies keinen Einfluss. Für die Lagerung von Brennelementen und zur Entscheidung für ein Endlager bzw. die Endlagersuche ist der Bund zuständig. Wenn man nun kritisiert, dass kein Endlager existiert, müsste man in der Konsequenz akzeptieren, dass eine Stilllegungsgenehmigung nicht erteilt werden könnte.

 

Nachfrage Herr Hoppe:
Ich möchte in Erfahrung bringen, ob bei der Genehmigung zur Stilllegung des Atomkraftwerkes und dem damit verbundenen Abtransport von Brennstäben mittels CASTOR®-Behälter in ein Zwischenlager berücksichtigt ist, dass die CASTOR®-Behälter nur eine befristete Zulassung haben! Für mich ist dies ein einheitlicher Prozess: Stilllegung und Abbruch und Transport mit Lagerung von Abfällen. Wenn nun bei der Lagerung zum Beispiel eine Undichtigkeit auftritt, benötigt man wieder eine sogenannte heiße Zelle, um die Brennstäbe in einen dichten CASTOR®-Behälter einlagern zu können. Mit dem Rückbau ist dies nicht mehr möglich.

 

Antwort Frau Petrick:
Hier sind allerdings zwei Rechtsbereiche betroffen: Zum einen sind CASTOR®-Behälter Transportbehälter, die einer regelmäßigen Überprüfung nach dem Verkehrsrecht unterzogen werden. Zum anderen sind CASTOR®-Behälter Lagerbehälter und werden über das Behälter-Überwachungssystem kontinuierlich auf Dichtheit überprüft. Sollten Undichtigkeiten auftreten, wird keine sogenannte heiße Zelle benötigt, denn die CASTOR®-Behälter können vor Ort abgedichtet werden. Es gibt je nach Art und Umfang von Leckagen verschiedene geeignete Möglichkeiten zur Abdichtung. Hierzu gibt es ein genehmigtes Reparaturkonzept (Fügedeckel).
Stellungnahme Herr Hoppe:
Es gibt keine zeitliche Begrenzung bei der Zulassung von CASTOR®-Behältern.

 

Frage Herr Ahlers:
1. Frage: Bei der Erörterung gab es eine Reihe von Einwendungen. Welche wurden berücksichtigt?
2. Frage: Bei der Antragsprüfung ist auch die Zuverlässigkeit zu prüfen. Zu welchem Ergebnis ist die Behörde bei der Manipulation von Messergebnissen gekommen?

 

Antwort Frau Petrick:
Sämtliche Einwendungen wurden geprüft. Im Genehmigungsbescheid wurde auf über 40 Seiten auf sämtliche Einwendungen eingegangen.
Die Zuverlässigkeit der Antragstellerin und der verantwortlichen Personen ist Genehmigungsvoraussetzung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 AtG.
Der Vorfall „nicht ordnungsgemäß durchgeführte wiederkehrende Prüfungen an Strahlenmessgeräten“ wurde von der Aufsichtsbehörde intensiv geprüft. Hierbei wurden sowohl der Sachverhalt als auch die von RWE eingeleiteten Optimierungsmaßnahmen geprüft und bewertet. Die Prüfung hat ergeben, dass die für diesen Aufgabenbereich zuständigen verantwortlichen Personen der Betreiberin ihren Pflichten und Verantwortlichkeiten nachgekommen sind und den Vorfall unmittelbar nach Bekanntwerden umfassend untersucht und bewertet haben. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde wurde unverzüglich informiert. Die von der Betreiberin getroffenen Maßnahmen, die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen entsprechen der Bedeutung des Vorfalls und sind zielführend. Die Zuverlässigkeit der Antragstellerin und der verantwortlichen Personen war nicht in Frage gestellt. RWE hat zu diesem Vorfall im vorhergehenden Infoforum ausführlich berichtet.

 

Frage Dr. Schwarz:
Wie wurden die Einwendungen behandelt? Wie verhält sich der Anteil von 40 Seiten zur Beantwortung von Einwendungen zur Gesamtzahl von 200 Seiten der Genehmigung?

 

Antwort Frau Petrick:
Sämtliche Einwendungen wurden geprüft Die vorgebrachten Einwendungen sind - nach Themen zusammengefasst - beschieden worden. Die thematische Zusammenfassung entspricht der bekannten Struktur des Erörterungstermins. Der Anteil der sogenannten Einwendungen- Antworten am Genehmigungsbescheid sagt nichts über die Prüfung der Einwendungen aus, sondern entspricht dem Umfang der Einwendungen.

 

Frage Herr Hoppe:
Das Rückbauverfahren muss natürlich überwacht werden. Zur Überwachung des Rückbaues wurden die gleichen Organisationen beauftragt, die auch bisher schon im Atomkraftwerk tätig waren. Hieraus ergibt sich, dass ein kritischer Blick auf die Verbindung von Betreiber zu Prüfer geworfen werden muss. Haben Sie uneingeschränktes Vertrauen in die Organisationen und Fachfirmen, die von Ihnen beauftragt wurden? In einem Film des ZDF wurden Verbindungen und Verflechtungen zwischen Betreibern von Atomkraftwerken und deren Prüfern belegt.

 

Antwort Frau Petrick:
Die Fragestellung gibt es. Wir haben Regeln für die Sachverständigen, was Umgang und Verhalten sowie Verhältnis zwischen Ihnen und dem Betreiber und den dortigen Mitarbeitern betrifft. Das wird von uns überprüft. Die vom ZDF dargestellten Dinge sind mir nicht bekannt. Aufgrund der Erfahrung mit den beiden von uns beauftragten Organisationen und deren Fachkenntnis vor Ort haben wir volles Vertrauen in den TÜV Süd und den TÜV Nord.

 

7. An das Forum gestellt Fragen:

 

Herr Kusicka:
Es wurden keine Fragen gestellt.

 

Herr Renz:
Ich habe am 4.11. eine Frage an das Info-Forum gestellt.

 

Antwort Herr Kusicka:
Hier müssen wir prüfen, wo der Fehler liegt. In der nächsten Sitzung wird eine Antwort auf Ihre Frage vorliegen. Zudem werden wir innerhalb der nächsten Tage mit Ihnen Kontakt diesbezüglich aufnehmen.

 

8. Verschiedenes:
Herr Renz bedauert, dass es den Mitgliedern des Landtages nicht möglich war, an der Sitzung teilzunehmen. Die Terminplanung muss unbedingt besser und langfristiger vorgenommen werden. Herr Renz schlägt vor, einen weiteren Teilnehmer der Endlagerkommission zur Berichterstattung einzuladen.

 

Herr Hoppe führt aus, dass sich die Haltung des Vorgängers des Landrates gegenüber der derzeitigen Behördenleitung offenbar geändert hat. Von der Ablehnung des Zwischenlagers sei nun nichts mehr zu hören. Herr Hoppe führt weiter aus, dass sich die Haltung der CDU im Kreis wie im Land zum Thema der Lagerung von CASTOR®-Behältern am Standort Biblis offenbar auch geändert habe. Die Gefährdung durch die Lagerung von Brennelementen habe jedoch in keiner Weise nachgelassen.

 

Herr Schwarz bedankt sich bei der Geschäftsführung, dass die Einladung zum Info-Forum nun außer an die Mitglieder auch an deren Stellvertreter gesendet wird und begrüßt eine frühzeitige Planung der Termine mit Berücksichtigung der Landtagstermine.

 

Herr Krug: Entschuldigt Herrn Schmitt, der aufgrund eines Anschlusstermins an die Plenarsitzung des Landtages auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht an der Sitzung des Info-Forums teilnehmen kann. Die Geschäftsführung des Info-Forums wird zu Beginn des nächsten Jahres die Planung der weiteren Termine erörtern.
Herr Renz fragt nach, ob zum KATWARN- System Auskunft gegeben werden kann.

 

Antwort Herr Krug: Das Info-Forum wird über die Möglichkeit eines Frühwarnsystems informiert.
Herr Kusicka schließt die Sitzung um 20:05 Uhr.

 

 

 

Karsten Krug

Felix Kusicka

Hauptamtlicher Beigeordneter
Kreis Bergstraße

Bürgermeister der Gemeinde Biblis


 

 

 

Für das Protokoll:
Hans- Jürgen Götz

 

Teilnehmerliste
Name Organisation / Institution
Karsten Krug, Kreis Bergstraße
Felix Kusicka, Gemeinde Biblis
Dirk Müller, Regionaler Bauernverband Starkenburg
Guido Carl, BUND Bergstraße
Volker Rüffer, Stadt Worms
Thomas Rahner, LK Alzey-Worms
Dr. Bruno Schwarz, Fraktion Die Linke
Franz Beiwinkel, DGB Bergstraße

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