Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen
Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau von Anlagenteilen
des Kernkraftwerkes Biblis, Block A und Block B
Am 30. März hat das Hessische Umweltministerium die Genehmigungen zur Stilllegung und zum Abbau für beide Blöcke des Kernkraftwerks Biblis erteilt.
Die Bescheide können Sie hier öffnen:
Unter folgendem Link können Sie die Unterlagen auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einsehen:
https://umweltministerium.hessen.de/umwelt-natur/kernenergie-strahlenschutz/kernkraftwerk-biblis/stilllegung-abbau/dokumentenuebersicht