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Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu allen Ausbildungsberufen und den Einstiegschancen finden Sie im BERUFENET der Agentur für Arbeit.

 

Grundlegende Informationen zu der Frage "Ich bin Ausländer und möchte in Deutschland arbeiten. Welche Möglichkeiten gibt es?" bietet das Auswärtige Amt.

 

Auf jobloq erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Bewerbung und können online Ihre Unterlagen erstellen. Die Seite gibt es in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch und Russisch.

 

Minijobs in Ihrer Region finden Sie bei der Jobbörse der der Agentur für Arbeit.

 

Informationen zum Thema Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Menschen bietet das BAMF.

 

Beratung und Hilfe rund um das Thema Arbeitsvertrag und Arbeitnehmerrechte erhalten Sie bei Faire Integration.

 

Eine Übersicht über die Berufsbildungssysteme anderer Länder bietet das bq-portal.

 

Informationen in mehreren Sprachen zu Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.



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Arbeit und Beruf

Sie wollen eine gute bezahlte Stelle. Das setzt gute Bildung voraus.

In Deutschland sind Zertifikate über Ihre Abschlüsse und Ihre Berufserfahrung sehr wichtig. Vielleicht haben Sie keine Zertifikate. Dann kann eine deutsche Berufsausbildung Ihre Chancen auf einen guten Job erhöhen.

Die Ausbildung braucht Zeit, aber es lohnt sich.

 

Stellen Sie schon zu Anfang die richtigen Fragen:

  • Welche Tätigkeit passt zu mir und meinen Fähigkeiten?
  • Welche Berufe werden gebraucht?
  • Was erwarten die Vorgesetzten von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland?
  • Was ist anders als in meinem Heimatland?

 

Ich möchte in Deutschland arbeiten. Wer hilft mir weiter?

Ausführliche Informationen zu allen Ausbildungsberufen und den Einstiegschancen finden Sie im BERUFENET der Agentur für Arbeit.

 

Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Arbeit und Ausbildung bietet NAVI Bergstraße Infopoint für Menschen mit Fluchthintergrund und die Agentur für Arbeit in Bensheim, Lampertheim und Mörlenbach. 

Benötige ich eine Arbeitserlaubnis?

Menschen aus der EU und Personen mit einem Aufenthaltstitel benötigen in der Regel keine Arbeitserlaubnis.

 

Grundlegende Informationen zu der Frage "Ich bin Ausländer und möchte in Deutschland arbeiten. Welche Möglichkeiten gibt es?" bietet das Auswärtige Amt.

 

Asylbewerberinnen und Asylbewerber müssen die Angaben in ihrer Aufenthaltsgestattung oder Duldung beachten:

  • Steht dort "Erwerbstätigkeit gestattet" dürfen sie arbeiten.
  • Steht dort "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" dürfen sie nicht arbeiten.
  • Steht dort "Nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde" müssen sie bei der Ausländer- und Migrationsamt eine Arbeitserlaubnis einholen.

Ich habe einen ausländischen Abschluss. Wie kann ich mein Zertifikat anerkennen lassen?

Beratung zur Anerkennung Ihrer ausländischen Zertifikate bietet die Mobile Anerkennungsberatung in Südhessen - MoAB in Bensheim des IQ-Netzwerk Hessen.

Ich möchte studieren. Was kann ich tun?

In der Regel müssen Sie sich an die Universität wenden, an der Sie studieren möchten. Fast alle Universitäten haben eine Beratungsstelle für ausländische Studierende.

 

Beratung zur Frage "Studieren in Deutschland" bietet Ihnen die Mobile Anerkennungsberatung in Südhessen - MoAB in Bensheim des IQ-Netzwerk Hessen.

Welche Bewerbungsunterlagen brauche ich?

Viele Arbeitgeber in Deutschland verlangen eine schriftliche Bewerbung. Darin steht, warum Sie bei dem Betrieb arbeiten wollen und welche Fähigkeiten Sie haben.

 

Dazu gehört auch

  • Ihr Lebenslauf,
  • Ihre Arbeits- und Schulzeugnisse und
  • Ihre Studiennachweise.

 

Sie können Bewerbungsunterlagen kostenlos in den Berufsinformationszentren (BiZ) der Agentur für Arbeit selbstständig am Computer erstellen und ausdrucken.

Die nächsten BiZ finden Sie in Darmstadt, Frankfurt am Main, Heidelberg und Mannheim.

 

Auf jobloq erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Bewerbung und können online Ihre Unterlagen erstellen.

Die Seite gibt es in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch und Russisch. 

Ich habe Probleme mit meinem Chef. Wer kann mich beraten?

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder Schwierigkeiten mit Ihrem Chef haben oder Sie nicht den Lohn erhalten, der Ihnen versprochen wurde, können Sie sich an die Beratungsstellen Faire Mobilität (für EU-Bürger) oder Faire Integration (für Nicht-EU-Bürger) wenden.

 

Diese beraten Sie kostenlos und in Ihrer Muttersprache.

 

Gut zu wissen: Was ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und was ist ein Minijob?

Bei einer sogenannten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Arbeitslosen-, Kranken und Pflegeversicherung ein.

Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist das gut. Dann erhalten Sie im Falle von Arbeitslosigkeit, bei längerer Krankheit und wenn Sie in Rente gehen, höhere Leistungen.

Nur durch diese Beiträge kann die Hilfe für arbeitslose, kranke und alte Menschen finanziert werden. Daher ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

 

Ein Minijob bedeutet, dass Sie nicht mehr als 450 Euro verdienen und keine Sozialabgaben bezahlt werden. Ein Minijob bietet sich an, wenn Sie wegen eines Sprachkurs, Ihren Familienpflichten oder anderen Gründen nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten können.

 

Minijobs in Ihrer Region finden Sie bei der Jobbörse der der Agentur für Arbeit.

 

Beratung und Hilfe rund um das Thema Arbeitsvertrag und Arbeitnehmerrechte erhalten Sie bei Faire Integration.

Gut zu wissen: Darf ich in Deutschland Auto fahren?

Ob Sie in Deutschland Autofahren dürfen, hängt davon ab, in welchem Land Sie Ihren Führerschein gemacht haben. Nicht alle Führerscheine gelten in Deutschland. Ob Ihr Führerschein in Deutschland gilt, sagt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde des Kreis Bergstraße.

 

Informationen in mehreren Sprachen zur Gültigkeit ausländischer Führerscheine finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

 

 

 

       

       

      Stimmen aus dem Kreis

      In Somalia gibt es keinen Vertrag, keine festen Arbeitszeiten, keine Lohnabrechnung. 

      Man arbeitet dort im Geschäft von Verwandten. Man kennt seinen Arbeitgeber. Man vereinbart mündlich, wann man zur Arbeit kommt. Man arbeitet in Somalia als Tagelöhner. Man wird für den Tag, an den man gearbeitet hat, bezahlt.

      Wenn ein Somalier nach Deutschland kommt, kennt er die Regeln auf der Arbeit in Deutschland nicht. In Somalia hat er sie nicht gelernt. Wenn er in Deutschland ist, muss er die Regeln lernen und befolgen.

       

       

      Es gibt ein Sprichwort im Somalischen:

      „Haadii aad tagto meel laga il layahay. Adna waa lays iltiraa“ Das bedeutet: "Wenn Du in ein anderes Land gehst, passt Du Dich an.“

      Abdi aus Somalia lebt seit 2014 im Kreis Bergstraße. Er besuchte eine InteA-Klasse an der Berufsschule. Durch Praktika fand er seinen aktuellen Ausbildungsplatz als Industriekaufmann.

       

      EXKURS: Schwarzarbeit

      Was ist Schwarzarbeit?

      Schwarzarbeit hat nichts mit der Farbe Schwarz zu tun.

      Schwarzarbeit bedeutet, dass jemand für jemanden arbeitet, ohne dass dieser Sozialabgaben für ihn bezahlt. Das heißt, es werden keine Steuern bezahlt und es fließt kein Geld in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

      Das ist in Deutschland verboten und man sagt "jemand arbeitet schwarz". 

       

      Wer kontrolliert Schwarzarbeit?

      Für die Kontrolle von Schwarzarbeit ist in Deutschland der Zoll zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fahren beispielsweise zu einer Baustelle oder einem Lagerhaus und kontrollieren, ob alle Bedingungen eingehalten werden. 

       

      Was passiert, wenn ich schwarz arbeite?

      Schwarzarbeit ist illegal. Bestraft werden kann nicht nur Ihre Chefin oder Ihr Chef, sondern auch Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Schwarzarbeit kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro oder sogar mit Gefängnis bestraft werden.

       

      Mehr Informationen zum Thema Schwarzarbeit und welche Folgen enthält das Video des WDR „Welche Strafen gibt es bei Schwarzarbeit?“.

       

      An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe brauche?

      Wenn Sie

      • Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag haben,
      • Sie nicht sicher sind, ob Sie legal beschäftigt sind oder
      • Sie nicht den Lohn erhalten, der Ihnen versprochen wurde

      können Sie sich an die Beratungsstellen Faire Mobilität (für EU-Bürger) oder Faire Integration (für Nicht-EU-Bürger) wenden.

       

      Diese beraten Sie kostenlos und in Ihrer Muttersprache.

       

      Falls Sie befürchten, dass es sich bei Ihrem Stellenangebot oder Ihrer aktuellen Stelle um ein illegales Beschäftigungsverhältnis handelt, können Sie das mit der "Checkliste Arbeitsvertrag" überprüfen.

      FAKTENCHECK: Schwarzarbeit

      "Wenn ich schwarz arbeite, bekomme ich mehr Geld als bei einer legalen Beschäftigung! Bei einer legalgen Beschäftigng wird mit die Hälfte meines Lohnes abgezogen!"

       

      Das stimmt nicht! Zwar erhalten Sie Ihr Geld sofort und bar. In der Regel verdienen Sie jedoch weniger als den vorgeschriebenen Mindestlohn. Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2021 9,50 Euro brutto pro Stunde. Außerdem erhalten Sie kein Geld, wenn Sie krank sind. Langfristig verdienen Sie weniger Geld, wenn Sie schwarz arbeiten.

       

      "Es ist einfacher Schwarzarbeit zu finden, als einem legalen Beschäftigungsverhältnis nachzugehen!"

       

      Das stimmt! Oft kann man ohne ein langes Einstellungsverfahren oder die Regelung von Formalitäten arbeiten. Aber ein illegales Beschäftigungsverhältnis kann ebenso schnell beendet werden. Sie unterliegen keinem Kündigungsschutz und möglicherweise erhalten Sie im Falle einer Kündigung Ihren ausstehenden Lohn nicht mehr. 

       

      "Wenn ich ein legales Beschäftigungsverhältnis eingehen will, muss das vorher die Ausländerbehörde prüfen und das dauert sehr lange!"

       

      Das stimmt nur zum Teil! Die Ausländerbehörde leitet Ihren Antrag an die Agentur für Arbeit weiter und diese überprüft die Arbeitsbedingungen. Dazu gehört beispielsweise, ob Ihnen der orstübliche Lohn oder der Mindestlohn bezahlt wird. Die Prüfung dient Ihrem eigenen Schutz und in der Regel dauert die Prüfung nicht länger als 14 Tage. Außerdem müssen normalerweise nur Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete während der ersten vier Jahre ihres Aufenthalts in Deutschland einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen.

       

      "Es macht nichts, wenn ich schwarz arbeite und gleichzeitig Leistungen vom Jobcenter oder dem Sozialamt beziehe!"

       

      Das stimmt nicht! Wenn Sie Geld verdienen und das Ihrer Leistungsbehörde, also dem Jobcenter oder dem Sozialamt, nicht mitteilen, ist das Betrug. Es kann dazu führen, dass Ihre Leistungen gekürzt werden oder Sie die zu viel bezogenen Leistungen zurückzahlen müssen. Unter Umständen werden Sie deswegen auch angezeigt und erhalten eine Geldstrafe.

       

      Ehrliche Antworten auf die Frage "Wieso arbeiten manche Flüchtlinge schwarz" enthält das gleichnamige Video des WDR.

       

       


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