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Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Thema Wohnen in verschiedenen Sprachen finden Sie auch im Handbook Germany.

 

Weitere Informationen rund ums Wohnen finden Sie bei der Migrationsberatung für Erwachsene vom DRK.

 

Die aktuellen Mietobergrenzen finden Sie bei Neue Wege.

 

Hier finden Sie eine Checkliste in mehreren Sprachen für Ihren Einzug finden Sie bei der Verbraucherzentrale auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Russisch und Farsi.

 

Informationen zur Mülltrennung in verschiedenen Sprachen finden Sie im Handbook Germany.

 

Weitere Energiespartipps auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Russisch und Farsi hat die Verbraucherzentrale zusammen gestellt.



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Wohnen

In Deutschland suchen momentan sehr viele Menschen eine Wohnung, denn das Wohnungsangebot ist knapp.

Haben Sie daher Geduld bei der Wohnungssuche. Auch für Einheimische ist es nicht leicht, schnell eine Wohnung zu finden.

Sie können ihre Chancen erhöhen, wenn sie dem Vermieter einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag vorlegen und gut Deutsch sprechen.

Ausführliche Informationen zum Thema Wohnen in verschiedenen Sprachen finden Sie auch im Handbook Germany.

 

Darf ich umziehen?

Wenn Sie EU-Bürgerin oder EU-Bürger sind oder einen sonstigen Aufenthaltstitel haben und Ihren Lebensunterhalt selbst sichern können, können Sie jederzeit umziehen.

 

Wenn Sie Asylbewerberin oder Asylbewerber sind und Ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, legt der Landkreis fest, wo Sie wohnen. Üblich ist die Unterbringung in einem Flüchtlingswohnheim. Sie können nur mit einer Genehmigung umziehen. Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner im Amt für Soziales - Team Flüchtlinge und Aussiedler.

 

Wenn Sie anerkannter Flüchtling sind und Leistungen von Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- beziehen, dürfen Sie aus dem Flüchtlingswohnheim ausziehen und sich eine Privatwohnung suchen. Wenn Sie danach jedoch in eine andere Wohnung ziehen möchten, müssen Sie vorher mit Ihrer Fallmanagerin oder Ihrem Fallmanager darüber sprechen. Denn Ihre Fallmanagerin oder Ihr Fallmanager muss die Kostenübernahme genehmigen. Beachten Sie, dass die Mietkosten nicht über den Mietobergrenzen von Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- liegen dürfen.

Wenn Sie in einen anderen Landkreis umziehen möchten, müssen Sie auch mit dem Ausländer- und Migrationsamt darüber sprechen.

 

Ich möchte aus der Gemeinschaftsunterkunft und in eine Privatwohnung ziehen. Was kann ich tun?

Mit guten Deutschkenntnissen und einem regelmäßigen Einkommen erhöhen Sie Ihre Chancen, ausziehen zu dürfen.

 

Einen Anspruch auf eine Privatwohnung während des Asylverfahrens, haben Sie nicht.

Wie finde ich eine Wohnung?

Es gibt verschiedene Wege, eine Wohnung in Deutschland zu finden: 

 

  • über private Kontakte,
  • in den Wohnungsannoncen in der Zeitung
  • oder im Internet.

 

In der Regel sind dort Telefonnummern oder E-Mail-Adressen angegeben, unter denen Sie sich melden und einen Besichtigungstermin vereinbaren können. Am besten fragen Sie gleich, welche Unterlagen die Vermieterin oder der Vermieter benötigt und bringen sie zum Besichtigungstermin mit. In der Regel meldet sich die Vermieterin oder der Vermieter nach ein paar Wochen bei Ihnen, falls Sie die Wohnung bekommen.

 

Weitere Informationen rund ums Wohnen finden Sie bei der Migrationsberatung für Erwachsene vom DRK.

Ich ziehe in eine neue Wohnung. Was muss ich beachten?

Das sollten Sie beachten, wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen:

 

  • Sehen Sie sich zusammen mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter die neue (leere) Wohnung genau an und schreiben Sie alle Schäden auf, die sie sehen. Lassen Sie diese Liste auch von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter unterzeichnen. Denn dann kann sie oder er Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn Sie ausziehen.
  • Lesen Sie zusammen mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter die Zählerstände für Gas, Wasser und Strom ab, so dass Sie nicht zu viel bezahlen.
  • Lassen Sie sich von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter eine Bestätigung geben, dass Sie eingezogen sind (=Wohnungsgeberbestätigung). Mit der Wohnungsgeberbestätigung melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt im Rathaus an.
  • Sie müssen sich bei jedem Umzug ummelden. Auch wenn Sie weiterhin in derselben Stadt wohnen.
  • Teilen Sie allen Anderen, zum Beispiel Neue Wege, der Schule Ihrer Kinder oder Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie umgezogen sind. Es ist wichtig, dass all diese Einrichtungen Ihre aktuelle Adresse kennen. 
  • Beschriften Sie Ihren Briefkasten, so dass Sie alle Briefe erhalten.

 

Hier finden Sie eine Checkliste in mehreren Sprachen für Ihren Einzug finden Sie bei der Verbraucherzentrale auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Russisch und Farsi.

Gut zu wissen: Was ist eine Kaution?

Eine Kaution ist ein Betrag, die der Mieter dem Vermieter geben muss, bevor er in die neue Wohnung zieht.

 

Dieser Geldbetrag ist eine Sicherheit für den Vermieter. Denn damit kann er Reparaturen bezahlen, wenn der Mieter in der Wohnung Schäden hinterlassen hat.

Gibt es keine Schäden in der Wohnung, muss der Vermieter die Kaution bei Auszug wieder komplett zurück zahlen.

 

In der Regel verlangt der Vermieter im Voraus drei Kaltmieten als Kaution.

Gut zu wissen: Wie trenne ich meinen Müll?

Mülltrennung ist in Deutschland sehr wichtig. Das bedeutet, dass man seinen Abfall in verschiedene Behälter wirft. Zum Beispiel sammelt man in einem Behälter Altpapier, in einem anderen Altglas und in einem weiteren Behälter Lebensmittelabfälle. 

 

Das ist sehr wichtig für die Umwelt, da nur so die Materialien wiederverwendet werden können. Dieses Prinzip nennt man Recycling.

 

Informationen zur Mülltrennung in verschiedenen Sprachen finden Sie im Handbook Germany.

Gut zu wissen: Wie heize und lüfte ich richtig?

Richtig heizen und lüften ist sehr wichtig. Dadurch sparen Sie Heizkosten und schonen die Umwelt. 

Außerdem vermeiden Sie so Schimmel. Die Beseitigung von Schimmel ist sehr teuer und Schimmel ist sehr ungesund.

 

Folgendes können Sie tun:

  • sparen Sie Wasser, indem Sie duschen statt baden,
  • drehen Sie die Heizung ab, wenn Sie das Fenster öffnen,
  • öffnen Sie mindestens dreimal am Tag das Fenster für 10 Minuten, um Schimmel zu vermeiden,
  • schalten Sie alle Geräte aus, die Sie gerade nicht benutzen. Dazu gehört auch der Fernseher und das Licht.

 

Weitere Tipps auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Russisch und Farsi hat die Verbraucherzentrale zusammen gestellt.

 

Stimmen aus dem Kreis

 

Frau U. ist eine deutsche Vermieterin im Kreis Bergstraße. Sie hat eine Wohnung einem Flüchtling aus Somaila vermietet. Sie ist mit ihrem Mieter sehr zufrieden und würde auch wieder an Personen aus Somalia vermieten:

Herrn W. habe ich auf der Arbeit kennengelernt. Wir arbeiteten im selben Betrieb. Er hat mich immer höflich gegrüßt und angelächelt. Ich hatte von ihm einen positiven Eindruck, sodass mir die Entscheidung leicht fiel, ihm eine Wohnung zu vermieten."

 


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