Landratswahl 2021
Die nächste Wahl zur Landrätin/ zum Landrat findet am Sonntag, den 14.03.2021, statt.
Rechtsgrundlagen
Für die Vorbereitung und Durchführung von Landrats-Direktwahlen gelten (Stand: 1.11.2020):
- das Hessische Kommunalwahlgesetz (KWG) in der am 7. März 2005 bekanntgemachten Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Mai 2020 (GVBl. S.366)
- die Hessische Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Mai 2020 (GVBl. S. 367)
- die Hessische Landkreisordnung (HKO) in der am 7. März 2005 bekanntgemachten Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 04. September 2020 (GVBl. S. 318).
Die aktuellen Rechtsgrundlagen können auf den Internetseiten www.rv.hessenrecht.hessen.de und www.wahlen.hessen.de (externe Links) eingesehen werden.
Die so genannten Direktwahlen müssen immer dann stattfinden, wenn die Amtszeit des jeweiligen Bürgermeisters (Oberbürgermeisters) oder Landrats abläuft. Sie finden daher nicht an einem landeseinheitlichen Termin statt, werden aber häufig mit einer überregionalen Wahl zusammengefasst; den Wahltag und den Termin einer möglichen Stichwahl bestimmt die jeweilige Vertretungskörperschaft (hier: Kreistag). Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Eine Stichwahl findet zwischen dem zweiten und vierten Sonntag nach der Hauptwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerbern statt, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.
Bei der letzten Landrats-Direktwahl am 22. März 2015, mit anschließender Stichwahl am 19.04.2015, wurde Christian Engelhardt (CDU) mit 47,83% bzw. 53,9 % der Stimmen zum Landrat des Kreises Bergstraße gewählt.
Wahlorgane für die Landrats-Direktwahl im Kreis Bergstraße
Wahlleiterin:
Frau Katharina Behrendt
Leiterin der Abteilung „Recht, Kommunalaufsicht und Kreisgremien“ im Landratsamt
Zimmer 125, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim
Telefon: 06252 / 15-5387, Telefax: 06252 / 15-5679
Stellvertretender Wahlleiter:
Herr Michael Neher
Fachbereichsleiter „Kommunalaufsicht“ im Landratsamt
Zimmer 218, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim
Telefon: 06252 / 15-5791, Telefax: 06252 / 15-5679
Wahlsachbearbeiter:
Herr Tobias Raab
Fachbereich „Kommunalaufsicht“ im Landratsamt
Zimmer 217, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim
Telefon: 06252 / 15-5229, Telefax: 06252 / 15-5679
Stellvertretende Wahlsachbearbeiterin:
Frau Ursula Kuhn
Fachbereich „Kommunalaufsicht“ im Landratsamt
Zimmer 217, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim
Telefon: 06252 / 15-5229, Telefax: 06252 / 15-5679
Zentrale E-Mail: wahlen@kreis-bergstrasse.de
Amtliche Bekanntmachungen