- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan (Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum)
- das zu teilende Vorhaben muss bauaufsichtlich genehmigt sein
- die beabsichtigte Teilung muss dem Bauplanungsrecht entsprechen
- das Teileigentum muss im bauplanungsrechtlichen Sinne abgeschlossen sein
- Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde der Landkreise, der kreisfreien Städte oder der großen kreisangehörigen Städte
- Registrierung der Unterlagen
- Eingangsbestätigung, gegebenenfalls Nachforderungen bei Unvollständigkeit
- Prüfung der Unterlagen
- Erteilung der Bescheinigung (und Gebührenbescheid)
- Versendung der Unterlagen an den Antragsteller, die Antragstellerin
Spezielle Hinweise:
Frau Bauer:
Heppenheim
Lorsch
Frau Böhm:
Biblis
Lautertal
Lindenfels
Rimbach
Frau Büche:
Fürth
Frau Happel:
Bensheim Ortsteile
Einhausen
Mörlenbach
Herr Keßler:
Auerbach
Bensheim
Frau Schmeling:
Lampertheim Ortsteile
Frau Pedure:
Abtsteinach
Birkenau
Gorxheimertal
Grasellenbach
Wald-Michelbach
Herr Riedinger:
Bürstadt
Groß-Rohrheim
Zwingenberg
Lampertheim
Herr Wendel:
Hirschhorn
Neckarsteinach
Viernheim
- Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
- Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
- Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
- Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)
2 - 5 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen
Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.
- keine normierten Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus
- durch die Genehmigungsbehörden können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden
- kein vom Bund/Land vorgegebener Vordruck
- von den zuständigen Behörden selbst entwickelte Formulare sind zu erfragen
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.