Fahrerlaubnisbehörde
Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Christine Wegener | +49 6252 15-5793 | ![]() |
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Frau Erna Schumacher | +49 6252 15-5681 | ![]() |
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Frau Laura Grosso-Mitsch | +49 6252 15-5902 | ![]() |
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Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten benötigt.
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
- Vollendung des 18. Lebensjahres
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, ggf. mit Übersetzung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Spezielle Hinweise:
Bei Vertretung (nur möglich, wenn EU-Kartenführerschein vorhanden ist):
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- formlose Vollmacht
- Ausweisdokument des Vollmachtgebers im Original (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-Kartenführerschein des Vollmachtgebers im Original
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Rechtsgrundlage?
Was sollte ich noch wissen?
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Spezielle Hinweise:
Der internationale Führerschein wird nicht verlängert, sondern nach Ablauf neu ausgestellt.
Formulare | |
Internationaler Führerschein (Antrag) |
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