Verpflichtungserklärung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Christiane Garan | +49 6252 15-5428 | ![]() |
![]() |
Frau Amanda Drake | +49 6252 15-5445 | ![]() |
![]() |
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.
Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der
Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung ab.
Spezielle Hinweise:
Frau Garan: Buchstabe A-K
Frau Drake: Buchstabe L-Z
Prüfung der Bonität, Entgegennahme der Verpflichtungserklärung, für alle im Kreis Bergstraße gemeldeten Einwohner.
Für die Prüfung der Bonität werden die Pfändungsfreigrenzen
der Zivilprozessordnung § 850 herangezogen.
Prüfung und Ausstellung einer Verpflichtungserklärung: 29€.
Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen auf Sie zurückzugreifen, falls wegen des Aufenthalts Kosten entstehen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen stammen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat).
Gebühr | Zahlungsweise | Betrag |
---|---|---|
Gebühr | Barzahlung | 29,00 EUR |
Formulare | |
Einkommenssteuerbescheinigung für Selbstständige |
![]() |
Erklärung des Verpflichtungsgebers -Verpflichtungserklärung |
![]() |
Verpflichtungserklärung - Formular |
![]() |
Verpflichtungserklärung - Merkblatt |
![]() |