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Vorlesen

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Allgemeines Ausländerrecht
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr Oliver Mitsch +49 6252 15-5569 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Jessica Pfeifer +49 6252 15-5163 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Nadine Schellhaas-Walter +49 6252 15-5521 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr Ruben Zillig +49 6252 15-5536 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr Dalibor Knezevic +49 6252 15-5216 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Sabine Lay +49 6252 15-5450 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Christin Daletzky +49 6252 15-5028 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Anja Jacobson +49 6252 15-5769 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Lisa Weygold +49 6252 15-5385 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Iryna Wieland +49 6252 15-5433 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Lisa Hausner +49 6252 15-5337 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Yvonne Hoffmann +49 6252 15-5451 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr Sven Degenhardt +49 6252 15-5728 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten benötigen für eine Ausbildung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken. Diese können Sie für folgende Ausbildungen erhalten:

  • Teilnahme an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen (Intensivsprachkurs in Deutsch)
  • in Ausnahmefällen zum Schulbesuch
  • bei Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit für betriebliche Aus- und Weiterbildungen

Für ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Deutschland benötigen Sie eine "Aufenthaltserlaubnis für Studierende".

Hinweis: Staatsangehörige der EU-Staaten können aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts eine Ausbildung in Deutschland absolvieren. Sie müssen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Das gilt auch für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie für Staatsangehörige der Schweiz.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung ist befristet und gilt nur für diesen Aufenthaltszweck. Ändert sich der Aufenthaltszweck, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich melden. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Achtung: Halten Sie sich zu Ausbildungszwecken in Deutschland auf, können Sie keine Niederlassungserlaubnis erhalten.

  • Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen



Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sind:

  • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
    Bemessungsgrenze ist der Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung.
  • Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
  • Visum (Einreise in Deutschland)


Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie möglicherweise in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Seit 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

Hinweis: Ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich (z.B. bei betrieblichen Aus- und Weiterbildungen), holt die Ausländerbehörde diese in einem verwaltungsinternen Verfahren ein.

  • Nationales Visum (Einreise in Deutschland)
  • Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen


Bearbeitungsdauer
4 - 6 Wochen



An wen muss ich mich wenden?

  • für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
  • nach der Einreise: die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.
    Ausländerbehörden in Hessen sind Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte und der Kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern

Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.

  • Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland

Ansprechpersonen:

Daletzky, Christin:
Buchstabenaufteilung Allgemein: T,Y,Q
Buchstabenaufteilung EU: H,T

Degenhardt, Sven:
Buchstabenaufteilung Allgemein: D,E,X
Buchstabenaufteilung EU: D,E,Z

Hausner, Lisa:
Buchstabenaufteilung Allgemein: Kt-Kz,N,U,V,Z
Buchstabenaufteilung EU: N,U,V,X,Y

Hoffmann, Yvonne:
Buchstabenaufteilung Allgemein: Sa-Sm
Buchstabenaufteilung EU: Sa-Sm,J

Jacobson, Anja:
Buchstabenaufteilung Allgemein: B
Buchstabenaufteilung EU: B

Knezevic, Dalibor:

Buchstabenaufteilung Allgemein: C,H
Buchstabenaufteilung EU: C,W

Lay, Sabine:
Buchstabenaufteilung Allgemein: R,L,P
Buchstabenaufteilung EU: G

Mitsch, Oliver:

Buchstabenaufteilung Allgemein: Ali-Az,W
Buchstabenaufteilung EU: M

Pfeifer, Jessica:
Buchstabenaufteilung Allgemein: G,O
Buchstabenaufteilung EU: A,L

Schellhaas-Walter, Nadine:
Buchstabenaufteilung Allgemein: Sn-Sz,I,J
Buchstabenaufteilung EU: Sn-Sz,Q

Weygold, Lisa:
Buchstabenaufteilung Allgemein: Aa-Alh
Buchstabenaufteilung EU: I,P

Wieland, Iryna:

Buchstabenaufteilung Allgemein: M,F
Buchstabenaufteilung EU: F,O,R

Zillig, Ruben:
Buchstabenaufteilung Allgemein: Ka-Kr
Buchstabenaufteilung EU: K


Bitte beachten Sie die Informationen zur Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) zum 01.September 2011

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Nachweis der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (im Original)



Bearbeitungsdauer
4 - 6 Wochen




Welche Gebühren fallen an?
Erteilung:  100 ?



Rechtsgrundlage

  • § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
  • § 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Aufenthaltserlaubnis)
  • § 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • § 17 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Sonstige Ausbildungszwecke)
  • § 51 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung der Beschränkungen)
  • § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühr)



Was sollte ich noch wissen?
Sie möchten die Ausbildung teilweise hier absolvieren und haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten: In den meisten Fällen erhalten Sie für Deutschland ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.

Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken (z.B. aus familiären Gründen) oder eine Niederlassungserlaubnis: In diesem Fall können Sie ohne zusätzliche Aufenthaltserlaubnis eine Ausbildung in Deutschland aufnehmen.

Absolvieren Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung, dürfen Sie unabhängig von der Ausbildung einer Beschäftigung von bis zu 10 Stunden pro Woche nachgehen. Nach erfolgreichem Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung kann die Behörde Ihre Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu ein Jahr verlängern. In dieser Zeit

  • können Sie einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz, sofern dieser mit ausländischen Staatsangehörigen besetzt werden darf, suchen und
  • dürfen uneingeschränkt arbeiten.





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