Amtsärztlicher Dienst
Amtsärztliche Begutachtung der Fahreignung / MPU
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Elke Hiltl | +49 6252 15-5832 | ![]() |
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Frau Diane Bufford | +49 6252 15-5823 | ![]() |
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Um eine MPU anordnen zu können müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diese ergeben sich insbesondere aus der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sowie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Details können Sie der Dienstleistung Fahrerlaubnis: Neuerteilung/Wiedererteilung entnehmen.
Im Gesundheitsamt ist hierfür der amtsärztliche Dienst zuständig.
Details können Sie der Dienstleistung Fahrerlaubnis: Neuerteilung/Wiedererteilung entnehmen.
Im Gesundheitsamt ist hierfür der amtsärztliche Dienst zuständig.