Waffenbesitzkarte
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Uwe Wiens | +49 6252 15-5341 | ![]() |
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Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Angelika Lenhart | +49 6252 15-5220 | ![]() |
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Frau Barbara Pannke | +49 6252 15-5533 | ![]() |
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Herr Kevin Jackisch | +49 6252 15-5515 | ![]() |
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Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Spezielle Hinweise:
An- oder Abmeldungen einer Schusswaffe 16,00 €
Waffenbesitzkarte für Langwaffen bei Jagdscheininhabern 32,00 €Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen 80,00 €Erteilung einer Erwerbsberechtigung für eine Kurzwaffe 47,00 €Munitionserwerbsberechtigung für jedes einzelne Kaliber 32,00 €Ausstellung einer Erb-Waffenbesitzkarte mit Eintragung einer Waffe 85,00 €Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses 53,00 €Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses 15,00 €Ausstellung eines Kleinen Waffenscheines 53,00 €Ein- oder Ausfuhrerlaubnis für eine Waffe oder Munition 20,00 € bis 200,00 €Regelüberprüfung –Prüfung der Zuverlässigkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 4 Waffengesetz alle 3 Jahre 30,00 € bis 60,00 €