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Fischerprüfung
Für das Lösen des ersten Fischereischeins (siehe Fischereischein) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der Hessischen Fischerprüfung stehen Staatliche oder Staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich. Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise:Die vollständigen Anmeldungsunterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise:40,00 €
Kontodaten für die Überweisung der Fischerprüfungsgebühr
Kontoinhaber: Kreiskasse Bergstraße, 64646 Heppenheim
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise:Die vollständigen Anmeldungsunterlagen zur Fischerprüfung müssen jeweils mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung vorliegen.
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