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Abteilungen/Öffnungszeiten

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Kreis Bergstraße
Der Landrat / Der Kreisausschuss
Grundsatz und Kreisentwicklung (L-3/1)
Kreisentwicklung

Hausanschrift:
Graben 15
64646 Heppenheim

Telefon:
+49 6252 15 - 4141


E-Mail:
EMail

Leitung:
Herr Manuel Jobi
Stellvertretung:
Frau Corinna Simeth

Postanschrift:
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim

Besuchszeiten:

Termine nach Vereinbarung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Kreisentwicklung:

 

Herr Jan Fuchs

0172 / 7291848

Herr Benjamin Frank

06252 / 15 - 5241

Frau Petra Jackstein

06252 / 15 - 5987

Herr Reiner Pfuhl

06252 / 15 - 5268

 

 

Kreisentwicklung

 

Der Fachbereich Kreisentwicklung beschäftigt sich mit den überörtlichen Planungen und Vorgänge des Landkreises. Dabei werden die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Prämissen geordnet und in vielfältigen Fachplanungen aufeinander abgestimmt.

 

Eine nachhaltige Kreisentwicklung soll zu einer gezielten Nutzung mit ausgewogenen Lebensverhältnissen führen. Die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe, die Schaffung von Wertschöpfungsketten aus und für den regionalen Raum, eine Bewusstseinsbildung für die regionalen Stärken und für die regionale Identität, dies alles sind Maßnahmen, die von der Raumentwicklung des Landkreises unterstützt werden.

 

Die Kreisentwicklung des Landkreises übernimmt dabei die Aufgabe der konzeptionellen Begleitung, der ldeengebung, der Beratung, der Förderakquise und der Moderation.

 

Unsere Themen im Einzelnen:

 

Landesplanung

Als Oberste Landesplanungsbehörde erstellt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung den Landesentwicklungsplan als strategisches Planungsinstrument zur räumlichen Entwicklung des Landes und als verbindliche Vorgabe für die Regionalplanung. Er beschreibt die angestrebte Entwicklung Hessens in den wichtigsten landespolitischen Planungsbereichen.

 

Der gültige Landesentwicklungsplan stammt aus dem Jahre 2000 und wurde zuletzt im Jahr 2013 geändert. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

 

Die Raumentwicklung des Kreises Bergstraße vertritt hierbei die Interessen des Kreises und erarbeitet Stellungnahmen für die Fortschreibung und gibt Auskünfte über den aktuellen Planungsstand.

Regionalplanung

Regionalplanung

 

Regionalplanung ist die übergeordnete, überörtlich zusammenfassende Planung für eine Region. Sie trifft Vorsorge für die einzelnen Raumfunktionen und Raumnutzungen und leistet damit einen Beitrag zur Entwicklung der Region.

 

Träger der Regionalplanung sind die Regionalversammlungen. Ihre Geschäftsstellen sind die Regionalplanungsdezernate der Regierungspräsidien (Obere Landesplanungsbehörden).

 

Die wichtigsten Instrumente der Regionalplanung sind die Regionalpläne und landesplanerische Verfahren.
Die Raumentwicklung des Kreises Bergstraße vertritt hierbei die Interessen des Kreises und erarbeitet Stellungnahmen für die Fortschreibung und gibt Auskünfte über den aktuellen Planungsstand.

 

Regionalplan Südhessen

 

Für den Kreis Bergstraße gilt der Regionalplan Südhessen 2010. Er wurde am 17. Dezember 2010 von der Regionalversammlung beschlossen und im Juni 2011 von der Landesregierung genehmigt. Mit der Bekanntmachung am 17. Oktober 2011 (Staatsanzeiger 42/2011) ist der Plan in Kraft getreten. Der Regionalplan Südhessen 2010 kann hier eingesehen werden.
Regionalplan Südhessen – Teilplan Erneuerbare Energien

 

Da der Regionalplan Südhessen keine Vorranggebiete für Windenergienutzung enthält, wird derzeit der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien aufgestellt. Die Regionalversammlung Südhessen hat am 13. Dezember 2013 den Entwurf (Regionalplan) / Vorentwurf (Regionaler Flächennutzungsplan) des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien gebilligt und die Einleitung des ersten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Dieses hat vom 24. Februar 2014 bis zum 25. April 2014 stattgefunden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Seite.

 

Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar

 

Der Kreis Bergstraße ist Mitglied des Verbands Region Rhein-Neckar. Die Aufstellung, Fortschreibung und Änderung eines einheitlichen Regionalplans für die Region Rhein-Neckar zählt nach Art. 3 des Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2005 zu den zentralen Aufgaben des Verbandes Region Rhein-Neckar. Dabei sind insbesondere die Landesentwicklungsprogramme und -pläne der drei Länder zu berücksichtigen. Der Plan ist Ausdruck der politischen Willensbildung der Gesamtregion und Grundlage für ihre räumliche Entwicklung. Für den Kreis Bergstraße ist der Einheitliche Regionalplan nicht verbindlich.

 

Für den Kreis Bergstraße besteht dabei die Besonderheit, dass der Verband Region Rhein-Neckar im Sinne eines Erstplanungsrechts Planinhalte formulieren kann, die dann vom hessischen Regionalplanungsträger, der Regionalversammlung Südhessen, im Rahmen des südhessischen Regionalplanaufstellungs- bzw. -änderungsverfahrens zu berücksichtigen sind. Erst durch eine Übernahme in den Regionalplan Südhessen werden diese Planinhalte jedoch rechtskräftig.

 

Der Verband Region Rhein-Neckar hat aber das Erstplanungsrecht und Hinweischarakter.

 

Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar kann hier eingesehen werden.

 

Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – Teilregionalplan Windenergie

 

Am 28. Juni 2013 wurde die Auskoppelung der regionalplanerischen Steuerung der Windenergienutzung aus dem Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar und die Neuaufstellung eines "Teilregionalplans Windenergie" beschlossen. Zum aktuellen Verfahrensstand können Sie sich hier informieren.

Europathemen

In den europäischen Gremien diskutierte politische Entscheidungen, die eine mittelbare oder unmittelbare Relevanz für unseren Landkreis besitzen, werden im Rahmen unserer Möglichkeiten beobachtet und begleitet. Eine breiter Informationsfluss, Stellungnahmen abgeben oder Kontakte zu verschiedenen Einrichtungen dienen hierzu.

 

Der größte Teil des EU-Haushaltes fließt in die EU-Förderprogramme, welche in nahezu allen Themenbereichen angesiedelt sind und deren Zahl aktuell rund 3.000 beträgt. Eine Vielzahl der Förderprogramme sind integriert in Fördermöglichkeiten von Land und Bund.
Der Landkreis Bergstraße steht als Ansprechpartner und Vermittler zur Verfügung, wenn sich für ein Projekt im Landkreis die Frage nach möglicher EU-Förderung stellt.
Vor allem den Bereichen der Europäischen Strukturpolitik (EFRE, ESF) und der Entwicklung des ländlichen Raumes im Rahmen des LEADER-Programms (ELER) gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Insbesondere die derzeit anstehenden Planungen für die neue Förderperiode 2014 bis 2020 bilden hier einen wesentlichen Aspekt. Unser Ziel ist es, in Sachen Strukturförderung zusammen mit anderen Gebietskörperschaften das Rhein-Main-Gebiet, respektive unseren Landkreis, entsprechend zu positionieren.

Raumordnungsverfahren (ROV)

Neben den Regionalplänen mit ihren mittel- und längerfristigen Festlegungen sind auch immer wieder für Einzelfälle regionalplanerische Entscheidungen erforderlich.

 

Raumordnungsverfahren werden durchgeführt für raumbedeutsame Vorhaben, die nicht als Planungsziel im Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010 enthalten sind, aber erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben und von überörtlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen z. B.:
 

  • Flughäfen und Landeplätze
  • regional bedeutsame Straßen- und Schienenstrecken
  • Anlagen der Energieversorgung, wie z. B. Elektrizitäts- oder Gasleitungen
  • Abbauvorhaben für die Rohstoffgewinnung


Gesetzliche Grundlage für ROV sind das Bundesraumordnungsgesetz, die Raumordnungsverordnung des Bundes, das Hessische Landesplanungsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Das ROV - die erste Verfahrensstufe für derartige Großprojekte - ist eigentlich ein verwaltungsinternes Abstimmungsverfahren, gleichwohl werden aber durch Offenlage der Verfahrensunterlagen i.d.R. auch die Bürger informiert und um Anregungen gebeten. Mit dem ROV werden die grundsätzlichen Fragen über das ob und wie eines Vorhabens bereits in einem frühen Planungsstadium geklärt.

 

Im ROV werden die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft und bewertet (Raumverträglichkeitsprüfung). Es soll auch geprüft werden, ob der Zweck des Vorhabens mit geringeren Nachteilen für den Naturhaushalt erreicht werden kann.

 

Abweichungsverfahren
Will eine Gemeinde oder ein sonstiger Planungsträger mit einem raumbedeutsamen Vorhaben von den Zielen des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans 2010 (RPS/RegFNP 2010) abweichen, ist eine Abweichungszulassung durch die Regionalversammlung Südhessen erforderlich. Beispiele für Vorhaben, die einer Abweichungszulassung bedürfen, sind größere geplante Wohn- oder Gewerbegebiete außerhalb der im Regionalplan 2010 für diese Nutzung vorgesehenen Flächen.

 

Auch Straßenplanungen, die im Regionalplan 2010 nicht als Ziel enthalten sind und über einen Bebauungsplan realisiert werden sollen, bedürfen bei vorliegender Raumbedeutsamkeit i.d.R. einer Abweichungszulassung durch die Regionalversammlung Südhessen.

 

Grundsätzlich stellt die Abweichungszulassung eine einzelfallbezogene punktuelle Befreiung von den Festlegungen des Regionalplan 2010 dar. Sie bietet die Möglichkeit, schnell und flexibel auf geänderte Planungen und Sachverhalte zu reagieren.

 

Voraussetzung für eine Abweichungszulassung ist, dass
 

  • sie unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist,
  • die Grundzüge des Regionalplan 2010 nicht berührt werden.

Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit und Unterstützung von regionalen Kooperationen

Der Kreis Bergstraße mit seiner Scharnierfunktion zwischen den Ballungsräumen und Metropolen Rhein-Neckar und Rhein-Main hat eine besondere Bedeutung als attraktiver Standort für Wohnen, Arbeiten und Freizeit.

 

Voraussetzung für den Erfolg ist die enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung. Dazu engagiert sich der Kreis innerhalb der Verbände von Rhein-Main und Rhein-Neckar.

 

Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main
Metropolregion Rhein-Neckar

 

Sowie:
 

  • Begleitung von raum-/regionalbedeutsamen Planungskonzepten und Fachplanungen
  • Bewertung von kommunaler Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange

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Kreisentwicklung - Hier finden Sie die Dienstleistungen:
Details der Dienstleistung Raumordnung Raumordnung

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