Abteilungen/Öffnungszeiten
Allgemeines Ausländerrecht |
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Kreis Bergstraße Der Landrat Ausländer- und Migrationsamt SG 1 Allgemeines Ausländerrecht Hausanschrift: Graben 15 64646 Heppenheim Telefax: +49 6252 15 - 5540 E-Mail: ![]() |
Postanschrift: Gräffstraße 5 64646 Heppenheim Besuchszeiten:
Mittwoch geschlossen Die Öffnungszeiten gelten nur für den Info- und Servicebereich, bei Vorsprachen beim Sachbearbeiter ist eine Terminabsprache unerlässlich |
Newcomers Guide - Welcome to the Rhine-Neckar Metropolitan Region (externer Link)
Allgemeines Ausländerrecht:
Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten (außer Asyl), Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Erteilung und Verlängerung von Reisedokumenten und Internationalen Reiseausweisen, Aufenthaltserlaubnisse für Gastarbeitnehmer, Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Staatsangehörigen aus der EU/EWR, Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Staatsangehörigen aus der EU/EWR, Überträge von Aufenthaltstiteln in den neuen Nationalpass
Ansprechperson | Buchstabenaufteilung Allgemein | Buchstabenaufteilung EU | Telefonnummern der Ansprechperson | E-Mail Kontakt |
D,F | D,Hern-Hz | 06252 / 15-5728 | ||
Koh-Kz,N,V | K,R,I-Kz | 06252 / 15-5337 | ||
Sa-Sh | Sa-Spit | 06252 / 15-5451 | ||
Ma-Mo | F,O,W | 06252 / 15-5433 | ||
B | Ba-Bra | 06252 / 15-5769 | ||
H,P | G,Ha-Herm | 06252 / 15-5216 | ||
R,J | V,X,Z | 06252 / 15-5450 | ||
Al-Ar,Q,X | Ma-Mis | 06252 / 15-5569 | ||
E,I,Z | N,T,E | 06252 / 15-5028 | ||
T,L | A,I | 06252 / 15-5041 | ||
N.N. | G,Y | Brb-Bz,J | 06252 / 15-5163 | |
Si-Sz,W | Spiz-Sz,Q | 06252 / 15-5521 | ||
Mp-Mz,O,U | C,Y | 06252 / 15-5461 | ||
Aa-Ak | P | 06252 / 15-5385 | ||
N.N. | Ka-Kog | Ka-Kre | 06252 / 15-5536 | |
N.N. | As-Az | Mit-Mz, R |
Infostelle:
Bauer, Vanessa
Pinto Pareja, Corinna
Specht, Nadeshda
Formulare:
Arbeitgeberbescheinigung
Arbeitsgenehmigungsantrag
Aufenthaltsgenehmigung / Ausweisdokumente (Antrag)
Aufenthaltsgenehmigung / Ausweisdokumente (Verlängerungsantrag)
Wohnraumbescheinigung
Stellenbeschreibung, Formular der Agentur für Arbeit
Externer Link:
Bundesagentur für Arbeit
Folgende Aufenthaltstitel werden als elektronisches Ausweisdokument (eAT) ausgestellt:
1. Aufenthaltserlaubnis
2. Niederlassungserlaubnis
3. Daueraufenthalt-EU
4. Aufenthaltserlaubnis für Schweizer (optional)
5. Aufenthaltskarte (Familienangehörige EU)
6. Daueraufenthaltskarte (Familienangehörige EU)
Der eAT ist eine Multifunktionskarte in Kreditkartenformat und enthält einen kontaktlosen lesbaren Chip, der neben personenbezogenen Daten auch biometrische Daten wie Lichtbild, Fingerabdrücke sowie Nebenbestimmungen speichert. Darüber hinaus kann der eAT mit einer Online-Ausweisfunktion sowie mit einer Unterschriftsfunktion mit qualifizierter elektronischer Signatur genutzt werden.
Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Ausstellung des eAT wird 4-6 Wochen in Anspruch nehmen. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen ebenfalls persönlich vorsprechen, damit Fingerabdrücke aufgenommen werden können. Ab dem 10. Lebensjahr ist zusätzlich die eigenhändige Unterschrift erforderlich.
Die Nutzbarkeit des eAT ist auf maximal 10 Jahre beschränkt.
Bei der Neuausstellung eines Nationalpasses ist für den Übertrag des alten Aufenthaltstitels eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich. Auch dieser Aufenthaltstitel muss als eAT bei der Bundesdruckerei Berlin beantragt werden.
Der eAT kann in der Servicestelle (Zi. 0011) des Ausländer- und Migrationsamtes während der Sprechzeiten abgeholt werden. (Frühestens 7 Tage nach Erhalt des PIN - Briefes)

