Abteilungen/Öffnungszeiten
BAföG |
![]() ![]() |
|||||||||||||
Kreis Bergstraße Der Landrat / Der Kreisausschuss Jugendamt Amt für Ausbildungsförderung Hausanschrift: Graben 15 64646 Heppenheim E-Mail: ![]() |
Postanschrift: Gräffstraße 5 64646 Heppenheim Besuchszeiten:
Terminvereinbarung empfohlen Zentrale E-Mail-Adresse: jugendhilfe@kreis-bergstrasse.de |
Lageplan der Gebäude der Kreisverwaltung in Heppenheim
Ansprechpersonen:
Herr Marcus Barbie
Herr Wolfgang Brettnich
Welche Ausbildung ist nach dem BAföG förderfähig?
Ausbildungsförderung für Schüler wird geleistet für den Besuch von:
1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 und von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der/die Auszubildende u. a. nicht bei seinen Eltern wohnt und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist.
2. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
4. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
5. Höheren Fachschulen und Akademien,
6. Praktika im Rahmen der o. g. Ausbildungen, Nr. 1 nur wenn der/die Auszubildende nicht bei den Eltern wohnt
Dies gilt für öffentliche und gleichwertige private Ausbildungsstätten, wenn diese im amtlichen Schulverzeichnis als förderfähig geführt werden.
Ausbildungen in Betrieben sowie an entsprechenden überbetrieblichen Ausbildungsstätten können nach dem Schüler-BAföG nicht gefördert werden. Dies gilt auch für den Berufsschulunterricht. Hier kann eventuell ein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BHB) bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Wer erhält Ausbildungsförderung?
Ausbildungsförderung erhalten neben Deutschen auch Ausländer/innen, abhängig vom jeweiligen Status. Ausbildungsförderung wird grundsätzlich nur geleistet, wenn Auszubildende bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wie wird die Höhe der Förderung bestimmt?• Bedarf – Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet. Das BAföG sieht hierfür pauschale Bedarfssätze je nach Art der Ausbildung und der Unterbringung vor.• Elternabhängige Förderung – die Förderung nach dem BAföG erfolgt grundsätzlich elternabhängig. Soweit das Einkommen und Vermögen der Auszubildenden selbst sowie das Einkommen ihrer Eltern und/oder ihrer Ehegatten die im Gesetz festgelegten Freibeträge übersteigt, wird es auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend.
Ausnahmen vom Grundsatz der Anrechnung des Einkommens der Eltern gelten für besondere Gruppen von Auszubildenden, bei denen das Gesetz aufgrund ihres Lebensalters, ihres Ausbildungsstands und ihrer früheren Erwerbstätigkeit unterstellt, dass die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind.
Wie lange wird Ausbildungsförderung gezahlt?
Die Förderung wird, sofern ein Antrag gestellt wurde, für die Dauer der Ausbildung geleistet. In der Regel werden Auszubildende gefördert, solange sie die Ausbildungsstätte besuchen.
Muss Schüler-BAföG zurückgezahlt werden?
Schülerinnen und Schüler erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen.

Wann beginnt die Förderung?
BAföG kann ab Beginn der Ausbildung gezahlt werden; bei späterer Antragstellung erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist. Zuständig ist i. d. R. das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk die Eltern der Auszubildenden wohnen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Wie wird BAföG beantragt?
Die erforderlichen Formblätter sind beim Amt für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst ausdruckbar vor.
• Antragsformulare BAföG• Online-Antrag
Bemerkungen
Ausführliche Informationen mit Rechtsgrundlagen und Beispielen finden Sie auf: www.bafög.de