Abteilungen/Öffnungszeiten
Unterhaltsvorschuss |
![]() ![]() |
|||||||||||||
Kreis Bergstraße Der Landrat / Der Kreisausschuss Jugendamt Unterhaltsvorschuss Hausanschrift: Walther-Rathenau-Straße 21 64646 Heppenheim E-Mail: ![]() |
Postanschrift: Gräffstraße 5 64646 Heppenheim Besuchszeiten:
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung möglich IN KRISENFÄLLEN außerhalb der Sprechzeiten Erreichbarkeit der Rufbereitschaft des Allgemeinen Sozialen Dienstes über die POLIZEI (110) bzw. die Polizeistation Heppenheim (06252 706-0) Zentrale E-Mail-Adresse: jugendhilfe-unterhaltsvorschuss@kreis-bergstrasse.de |
Die Unterhaltsvorschussstelle ist umgezogen. Sie finden uns jetzt in der Walther-Rathenaustraße 21.
Die Änderungen zum Unterhaltsvorschussgesetz wurden am 17.08.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft getreten.
Nach der neuen Rechtslage können auch Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahre Unterhaltsvorschuss erhalten und die Leistung ist nicht mehr auf 72 Monate beschränkt.
Näheres zum Unterhaltsvorschuss sowie die Antragsformulare erhalten Sie hier ( link zur Leistung Unterhaltsvorschuss einfügen).
Damit unsere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zügig die Neuanträge bewilligen können, bitten wir Sie bei Rückfragen
unsere generische E-Mail jugendhilfe-unterhaltsvorschuss@kreis-bergstrasse zu verwenden und im Betreff den Wohnort und den Kindername mit Alter anzugeben.
- Wenn die monatliche Unterhaltszahlung ausbleibt, gibt es bis zum 12. Lebensjahr der Kinder unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Mindestbetrag als Unterhaltsvorschuss zu erhalten.
- Ab dem 01.07.2017 wird es eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetz geben, dann kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss gewährt werden.
- Pressemitteilung - Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit
Antrag auf Unterhaltsvorschuss
Terminanfrage des betreuenden Elternteils
Terminanfrage des unterhaltspflichtigen Elternteils