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Dorf- und Regionalentwicklung Route Weiterführende Informationen ein-/ausblenden
Kreis Bergstraße
Der Landrat / Der Kreisausschuss
Raumentwicklung, Landwirtschaft, Denkmalschutz
Dorf- und Regionalentwicklung

Hausanschrift:
Graben 15
64646 Heppenheim

Telefon:
+49 6252 15 - 5029

Telefax:
+49 6252 15 - 5050

E-Mail:
EMail

Leitung:
Herr Ernst Seeger
Stellvertretung:
Frau Anette Haas-Samstag

Postanschrift:
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim

Besuchszeiten:
Mo:  08:30 - 12:00 | 13:30 - 15:30
Di:  08:30 - 12:00 | 13:30 - 15:30
Mi:  08:30 - 12:00 | 13:30 - 15:30
Do:  08:30 - 12:00 | 13:30 - 15:30
Fr:  08:30 - 12:00 | 

Und nach Vereinbarung, um Terminvereinbarung wird gebeten

Unsere Arbeits- und Themenfelder & Dienstleistungen

 

 

  • Förderung der Dorfentwicklung
  • Förderung der Regionalentwicklung (LEADER)
  • Wettbewerb "Unser Dorf"

 

 

 

 

 

 

Ihre Ansprechpartner (alphabetisch)

 

Frau Haas-Samstag

06252 / 15 - 5021

E-Mail versenden

Frau Jackstein

06252 / 15 - 5987

E-Mail versenden

Herr Kramer

06252 / 15 -5986

E-Mail versenden

Frau Kröner-Mews

06252 / 15 - 5738

E-Mail versenden

Herr Seeger

06252 / 15 - 5029

E-Mail versenden

Frau Stöcker

06252 / 15 - 5988

E-Mail versenden

 

 

E-Mail-Adresse des Fachbereichs: E-Mail versenden

 

Förderung der Dorfentwicklung

Bereits seit mehr als 30 Jahren wird in Hessen mit der Richtlinie „Förderung der Dorferneuerung“ (jetzt Dorfentwicklung) privaten Eigentümern von Liegenschaften und den entsprechenden Kommunen finanzielle Hilfen zur Erhaltung, Gestaltung und Weiterentwicklung von Dörfern gewährt.
Mit der neuen Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung (16.03.2015) wird die Übergangsphase von der Unterstützung einzelner, ausgewählter Orte hin zur Betrachtung von Gesamtgemeinden mit all ihren Ortsteilen nunmehr auch durch einen neuen Förderrahmen unterstützt.
Die Zielsetzung der Dorfentwicklung hat sich den Erfordernissen / Notwendigkeiten der fortschreitenden Änderung unserer Lebensverhältnisse angepasst und weiterentwickelt.

 

Vor dem Hintergrund deutlicher, aber regional unterschiedlicher, Überalterungstendenzen in der Bevölkerungsstruktur, der Notwendigkeit Energieressourcen schonend zu verwenden und anhaltend schwierigen Finanzsituationen der meisten Kommunen, hat sich der Focus der Betrachtungsweise in der Dorfentwicklung auf die Gesamtkommune gerichtet und macht dies auch zu einem wichtigen Kriterium bei kommunalen Vorhaben im Rahmen der Dorfentwicklung.
Weiterhin von grundsätzlicher Bedeutung bleibt die Betrachtung der ursprünglichen Kerne der Dörfer. Sie sollen in ihrer Funktion gestärkt und gefördert werden, indem die Förderung, insbesondere auch für private Maßnahmen in abgegrenzten dörflichen Gebieten ermöglicht wird.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.umwelt.hessen.de bzw. unter www.wibank.de.

 

Anerkannte Förderschwerpunkte und -zeiträume im Kreis Bergstraße, Ansprechpartner:

 

• Birkenau (Gesamtgemeinde) 2012 – 2021
Ansprechpartner: Hr. Kramer
• Bürstadt – Bobstadt 2009 – 2017
Ansprechpartner: Hr. Kramer
• Heppenheim – Unter Hambach 2008 – 2016
Ansprechpartnerin: Fr. Haas-Samstag
• Lautertal – Elmshausen 2010 – 2018
Ansprechpartner: Hr. Seeger
• Mörlenbach – Bonsweiher 2008 – 2016
Ansprechpartnerinnen: Fr. Jackstein, Fr. Kröner-Mews
• Mörlenbach (Gesamtgemeinde) 2015 -- 2024
Ansprechpartnerinnen: Fr. Jackstein, Fr. Holmgren
• Zwingenberg und Rodau 2011 – 2019
Ansprechpartnerin: Fr. Haas-Samstag

Aufnahme in das Förderprogramm „Dorfentwicklung“
Interessierte Kommunen werden auf Antrag und nach Durchlaufen eines Auswahlverfahrens von der Hess. Landesregierung / Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für zehn Jahre in das Förderprogramm aufgenommen.

 

Förderung der Kommune bzw. kommunaler Maßnahmen
Nach erfolgter Anerkennung als Förderschwerpunkt müssen in der Gemeinde / Stadt die Grundlagen für die künftige Förderarbeit erstellt werden.
Diese Grundlage stellt das sogenannte „IKEK - Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept“ dar.
Unter intensiver Mitarbeit der Bürger aller Ortsteile werden relevante Themen für Bürger und Kommune erörtert, Ziele formuliert und Handlungsnot-wendigkeiten und –möglichkeiten aufgezeigt.
Dies beinhaltet auch viele notwendige und wünschenswerte Maßnahmen, die zumindest teilweise auch durch das Dorfentwicklungsprogramm gefördert werden.
Aufgrund dieser Maßnahmenvorschläge können nach erfolgter Erörterung und Priorisierung durch eine Steuerungsgruppe kommunale Förderanträge gestellt werden.
Im Rahmen eines zuerkannten Fördervolumens werden im Verlauf des zehnjährigen Förderzeitraumes dann Maßnahmen durch die zuständige Fachabteilung der Kreisverwaltung bewilligt.
Ein guter Kontakt, sowie ein intensiver Austausch aller am Fördergeschehen Beteiligter verbessert das gegenseitige Verständnis und erleichtert das Erreichen der Förderziele.

 

Eine weitere Grundlage für die langjährige Förderung vor allem auch im privaten Bereich stellt der sogenannte „städtebaulichen Fachbeitrag“ dar.
In diesem Betrag sind mit Text, Zeichnungen, Skizzen und Bildern, neben dem Fördergebiet auch die wesentlichen Gestaltungsmerkmale und Materialienanforderungen für Fördermaßnahmen im privaten Bereich beschrieben.
Die Fördergebiete der Einzelortförderung (ältere Förderart) sind im BürgerGIS auf der Homepage des Kreises Bergstraße zu finden.
Für die Gemeinde Birkenau und die Stadt Zwingenberg wurden bereits städtebauliche Fachbeiträge erstellt. Sie sind in der jeweiligen Gemeinde- / Stadtverwaltung einsehbar bzw. auf den kommunalen Homepages eingestellt.

 

Private Förderung:
Alle Eigentümer von Liegenschaften, die sich durch die Möglichkeiten des Dorfentwicklungsprogrammes angesprochen fühlen, sollten unbedingt die Möglichkeit eines kostenfreien Beratungsgespräches vor Ort wählen und hierzu mit der Gemeindeverwaltung ein Termin vereinbaren.
Damit können grundsätzliche inhaltliche und technische Fragen, sowie formale Fragen des Förderverfahrens (Zeitlauf, Antragstellung, Bewilligung, Abrechnung, Zuschüsse etc.) geklärt werden und Missverständnisse vermieden werden.
Weiterhin sinnvoll ist es die Antragstellung mit den zuständigen Ansprechpartner in der Kreisverwaltung, Fachbereich Dorf- und Regionalentwicklung zu besprechen, damit alle notwenigen Unterlagen, Anlagen (unterschiedlich je nach Inhalt des Antrages) mit eingereicht werden können. Ein sehr frühzeitiger Erstkontakt hilft Fehlplanungen in zeitlicher, inhaltlicher und finanzieller Art zu vermeiden.

 

Die Richtlinie der hessischen Landesregierung zur Förderung der ländlichen Entwicklung vom 16. Februar 2015 ermöglicht finanzielle Hilfen / Förderungen in folgenden Themenkomplexen: ► Dorfentwicklungsplanungen, verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Dorfentwicklung, ► Investitionen in Projekte der lokalen Basisinfrastruktur bzw. der öffentlichen Daseinsvorsorge ► Investitionen in die Sanierung, Umnutzung, Erweiterung und den Neubau von Gebäuden im Ortskern auf der Grundlage ortstypischer, dörflicher Bauweisen, ► Investitionen in Freiflächen und das Ortsbild ► Investitionen in einen städtebaulich verträglichen Rückbau unter Wahrung allgemeiner und örtlicher Dorfentwicklungsziele

 

(Die vorstehende Übersicht der Fördermöglichkeiten gibt nur einen sehr groben, vereinfachenden Einblick, hinsichtlich der weiteren Einzelheiten und Bedingungen ist ein Beratungsgespräch mit den jeweiligen Ansprechpartner sinnvoll.)

Förderung der Regionalentwicklung (LEADER)

{ LEADER (fr): Liaison entre actions de développement de l`économie rurale }

 

LEADER ist ein EU-Förderprogramm und wurde 1991 ins Leben gerufen-Mit der Förderung der „regionalen Entwicklung“ erfolgt eine Unterstützung der eigenständigen Entwicklung „ländlicher Gebiete" durch die Europäische Union, den Bund und die Länder.
Ziel ist innovative Aktionen im ländlichen Raum zu unterstützen. Dabei kommt der Kooperation und der Vernetzung der ländlichen Räume und dem gezielten Aufbau eines Regionalmanagements besondere Bedeutung zu.
Hessen hat auf der Grundlage des von der EU genehmigten „Entwicklungsplans für den ländlichen Raum – ELER 2014 - 2020“ eine Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung beschlossen (16. März 2015). Diese benennt 24 Fördergebiete innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches in Hessen.
In Südhessen sind dies die Förderregionen „Darmstadt-Dieburg“ und „Odenwald“.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.umwelt.hessen.de
Die LEADER-Region Odenwald betreibt mit Unterstützung des Landes Hessen seit 1995 Regionalentwicklung und wurde 2002 erstmals als LEADER-Region anerkannt. Die Anerkennung als LEADER-Region gilt jeweils für einen Zeitraum von 6 Jahren, dann müssen sich die Regionen um eine Wideranerkennung bemühen. Die LEADER-Region Odenwald besteht aus 22 Kommunen.

 

Im Landkreis Bergstraße sind alle Gebiete des Odenwaldteils Bestandteil der Förderkulisse (ohne Gesamtgemeinde Birkenau), allerdings haben nur ein Teil der Städte/Gemeinden ihre Mitgliedschaft in der Förderregion erklärt und sind Mitglied der lokalen Entwicklungsgruppe; kommunale Förderanträge im Rahmen des LEADER sind deshalb nur ihnen vorbehalten: - Gemeinde Fürth - Gemeinde Grasellenbach - Gemeinde Lautertal - Stadt Lindenfels - Gemeinde Mörlenbach - Gemeinde Rimbach - Gemeinde Wald-Michelbach
Private Antragstellungen sind aus dem gesamten Gebiet der Förderkulisse möglich.

 

Die „LEADER-Förderregion“ umfasst neben den genannten Kommunen des Kreises Bergstraße alle Kommunen des Odenwaldkreises.

 

Die Förderregion wird organisatorisch durch die „Lokale Aktionsgruppe“ / „Lokale Entwicklungsgruppe“ vertreten, diese ist für die Förderregion Odenwald die „Interessengemeinschaft Odenwald“ www.region-odenwald.de).
Sie übernimmt die Aufgaben und die Funktion einer „Lokalen Aktionsgruppe“ im Sinne der europäischen bzw. hessischen Regelungen.
Insbesondere werden im Förderausschuss Anträge auf Förderung gemäß der Richtlinie erörtert und hinsichtlich ihrer Bedeutung gewichtet.

 

Aufbauend auf dem Engagement ländlicher Regionen / Gebiete, der dort agierenden politischen Entscheidungsträger und vielfältigen gesellschaftlichen Gruppen findet eine intensive Auseinandersetzung mit Stärken und Schwächen, Potentialen und Risiken der Region statt. Daraus werden Ziele formuliert und Strategien entwickelt, die in Konzepten niedergelegt werden.

 

 

Bei der Umsetzung der Priorität 6 / Unterprioritäten des ELER (Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen, Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Förderung der lokalen Entwicklung ländlicher Gebiete) und den darin genannten Zielen soll die LEADER-Förderrichtlinie helfen, durch finanzielle Hilfen für:

 

 
  • - Vorbereitung einer lokalen Entwicklungsstrategie (Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes – REK, Einrichtung einer lokalen Aktionsgruppe - LAG)- Umsetzung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes(Gründung und Entwicklung von (touristischen) Kleinstunternehmen, Projekte der öffentlichen Daseinsvorsorge, sonstige)- Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationsprojekten (gebietsübergreifend oder transnational)- Laufende Kosten (LAG, teilweise)

 

Weitergehende Informationen erhalten Sie durch die zuständige Ansprechpartnerin Fr. Stöcker (Mo – Fr: 8.00 – 12.00).
Die Vernetzungsstelle für den ländlichen Raum ermöglicht einen Einblick in die ländliche Entwicklung anderer Bundesländer und europäischer Nachbarn, siehe auch www.netzwerk-laendlicher-raum.de.

 

--------------------------------------------------------------------------Für weitergehende Fragen und zusätzliche Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Stöcker (Tel.: 06252-15-5988) oder Herrn Seeger (06252-15-5029).

Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"

Mit dem hessischen Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ werden besonderes Engagement und außergewöhnliche Beiträge zur zukunftsfähigen Entwicklung der hessischen Dörfer herausgestellt. Der Dorfwettbewerb lebt vom gemeinsamen Handeln und gemeinsamen Erfolg.
Grundlage der Bewertung der Wettbewerbsbeiträge ist eine möglichst ganzheitliche Betrachtung des Lebensraumes Dorf.
Der Blick richtet sich dabei sowohl auf das Erscheinungsbild von Dorf und Landschaft als auch auf die örtliche Wirtschaftskraft, die soziale und kulturelle Integration der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und die Angebote und Selbsthilfemaßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität. Wegen der besonderen Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der Dörfer, wird das Thema „Jugend im Dorf“ als Querschnittsthema besonders hervorgehoben. Dabei sollen insbesondere die Angebote für die Jugend und die Beiträge der Jugend für das Dorf bewertet werden. Vor allem der Bevölkerungsrückgang erfordert die Anpassung der Infrastrukturen hinsichtlich des Nachhaltigkeitsaspektes unter der Prämisse „Mehr Dorf für weniger Bürger“: • Nicht jedes Dorf kann zukünftig alles haben. Interkommunale Kooperationen werden immer wichtiger.• Innovative Lösungen zur Sicherung und Verbesserung der Erreichbarkeit von Einrichtungen der Grundversorgung sowie deren Umstrukturierung unter dem Aspekt einer effizienteren Nutzung sind gefragt.• Generationenübergreifende Formen des Zusammenlebens werden erprobt.• Städtebaulich verträgliche Rückbaumaßnahmen können die Wohnqualität in den Kerngebieten verbessern.
In der Konsequenz lassen sich dadurch sowohl ein weiterer Flächenverbrauch in den Ortsrandlagen als auch weitere Erschließungskosten für die Kommune reduzieren und in vielen Fällen können die bestehenden Systeme auch wieder ausgelastet werden.
Der Dorfwettbewerb ist nicht nur ein Wettbewerb der Dörfer untereinander, sondern er bedeutet für jeden einzelnen Teilnehmer den Einstieg in die eigene Standortbestimmung:• Welche örtlichen Herausforderungen liegen vor?• Wie sind bisher Lösungen erreicht worden?• Welche Lösungen streben wir in Zukunft an?• Wie wollen wir sie gemeinsam schaffen?
Orte mit dörflichem Charakter werden damit angesprochen, ihren eigenen Lebensraum eigenverantwortlich mit zu gestalten und damit eine hohe Lebensqualität auf Dauer zu sichern. Der Wettbewerb geht dabei von der Unverwechselbarkeit eines jeden Ortes aus.

 


TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN REGIONALENSCHEID UND DEN LANDESENTSCHEID:
Teilnahmeberechtigt sind alle räumlich geschlossenen Orte mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohner.
In der Hessischen Richtlinie zum Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ werden die Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb, die Bewertung durch die Bewertungskommission, die Zuständigkeiten auf den Wettbewerbsebenen sowie die Preise für die erfolgreiche Teilnahme festgelegt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Jackstein (Tel.: 06252-15-5987, vormittags) oder bei Herrn Seeger (Tel.: 06252-15-5029).
Weitere Informationen finden Sie auch unter

 

www.rp-kassel.de oder
www.dorfwettbewerb.bund.de
www.umweltministerium.hessen.de

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