Home Kontakt Impressum Datenschutz Sitemap Login

Marktplatz, Heppenheim
Panorama, Hirschhorn
Marktplatz, Wald-Michelbach
Kerwe, Einhausen
Weinregion Hessische Bergstraße
Kirche St. Michael, Bürstadt
Solardraisine Überwaldbahn, Wald-Michelbach
Panorama, Lindenfels
Felsenmeer, Lautertal
Sommer Open Air, Einhausen
Panorama, Gorxheimertal
Rathaus, Neckarsteinach
Altes Rathaus, Lorsch
Burg Lindenfels
Altes Rathaus, Birkenau
Altrhein, Lampertheim
Erlenbacher Bergtierpark, Fürth
Solardraisine Überwaldbahn, Wald-Michelbach
Panorama, Rimbach
Weinbaugebiet Hessische Bergstraße
Heimatbühne, Gras-Ellenbach
Standesamt, Mörlenbach
Rodensteiner Hof, Bensheim
Sommerrodelbahn Wald-Michelbach
Panorama, Viernheim
Sommerrodelbahn Wald-Michelbach
Stadthaus, Lampertheim
Walburgiskapelle, Fürth
Schloss Hirschhorn
Schloss Auerbach, Bensheim
Rathaus, Abtsteinach
Klosteranlage, Lorsch
Riedsee, Biblis
Rathaus, Groß-Rohrheim ©Foto Michael Burmeister
menublock
Menu


Navigation

  • Aktuelles, Presse & Bekanntmachungen
    • Presse
      • Top-Nachrichten
      • Meldungen
      • Pressearchiv
    • Veranstaltungen
    • Karriere/Stellenausschreibung
    • Ausschreibungen
    • Bekanntmachungen
      • Amtliche Bekanntmachungen
      • Bekanntmachungen des Zweckverbandes Tierkörper- beseitigung Hessen-Süd
    • Hinweis zur Afrikanischen Schweinepest
    • Infos zur Blauzungenkrankheit
    • Wölfe in Deutschland
    • Äskulapnatter im südlichen hessischen Odenwald
    • Informationsforum AKW Biblis
      • Informationsforum
      • Sitzungen
      • Informationen zu den Antragsunterlagen
      • Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen
      • Fragen und Antworten aus den Sitzungen
      • Sonstige Informationen
  • Kreis Bergstrasse & Bürgerservice
    • Abteilungen/Öffnungszeiten
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter A-Z
    • Dienstleistungen A-Z
    • Formulare A-Z
    • Lebenslagen
    • Kreispolitik
      • Wahlbeamte
      • Der Kreisausschuss
      • Kreistag
      • Ausschüsse und Kommissionen
      • Bekanntmachungen der öffentlichen Sitzungen
      • Unsere Abgeordneten
      • Kreishaushalt
      • Wahlen
      • Kreisrecht
    • Bürgerinfoportal Kreispolitik
    • Über den Kreis Bergstraße
      • Daten und Fakten
      • Städte und Gemeinden
      • Beteiligungen und Zweckverbände
      • Weitere Einrichtungen
      • Partnerschaften des Kreises
      • Verdiente Persönlichkeiten
    • Öffentliche WLAN Hotspots
    • Anschrift und Anfahrt
  • Gesundheit, Arbeit & Soziales
    • Gesundheit
      • Gesundheitsamt informiert
      • Amtsärztlicher Dienst
      • Infektions- und Umwelthygiene
      • Soziale Dienste
      • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst / Zahnärztlicher Dienst
      • Projekte
      • Krankenhäuser im Kreis Bergstraße
      • NOVO – Netzwerk Ortsnahe Versorgung Odenwald
    • Pflege-Plattform
    • Notrufe & Erste Hilfen
    • Eigenbetrieb Neue Wege -Kommunales Jobcenter-
    • Soziales
      • Erziehungsberatungsstelle Bensheim
      • Erziehungsberatungsstelle Lampertheim
      • Integrationsprojekt
      • Elternschule "Das Baby verstehen"
      • Präventionsangebot "Keiner fällt durchs Netz"
      • Projekt Still- und Wickelpunkte
    • Kreisseniorenbeirat
      • Vorstand
      • Mitglieder
      • Regionalvertreter
      • Arbeitskreise
      • Satzung
      • Projekte
      • Formulare
      • Protokolle
      • Kontakt
      • Adressen/Links
    • Teilhabe/Behindertenbeauftragter
    • EUTB Bergstraße - Teilhabeberatung
  • Verkehr, Kultur & Tourismus
    • ÖPNV
      • Fahrgastbeirat
    • Kultur
      • Kultur / kulturelle Einrichtungen
      • Arbeitsgemeinschaft der Geschichts- und Heimatvereine
      • Regionales Kulturerbe
      • RHEIN-MAIN-NECKAR-GALERIE
    • Vereine
      • E-Card
      • Kreisverbände
      • Vereinsregister
      • Vereinsförderung
    • Tourismus
      • Hotels/Unterkünfte
      • Kulinarische Tipps
      • Nibelungenlied und Siegfriedbrunnen
      • Radtouren
      • Tourismusagentur Kreis Bergstraße
      • Veranstaltungen
      • Wandererlebnisse
  • Bildung, Wirtschaft & Raumentwicklung
    • Schule und Bildung
      • Schulen und Hochschulen
      • BEST
      • Schulentwicklungsplan
      • Pakt für den Nachmittag
      • Familienfreundlicher Kreis Bergstraße
      • Projekte
      • Office 365 für Bergsträßer Schulen
      • Kreisvolkshochschule
      • Kommunales Jugendbildungswerk
      • Bildungslandschaft
    • Wirtschaftsförderung
      • Standortmarketing / Investorenservice
      • Unternehmerservice
      • Gründerberatung
      • Tourismusagentur
      • Energieagentur Bergstraße
      • Kommunalbetreuung
      • Handwerkerparkausweis
      • Effiziente Verwaltungspraxis für Autokrane
    • Energie und Klimaschutz
      • ERNEUERBAR KOMM!
    • Kommunale Entwicklungsplanung
    • Übersicht Mietkosten
    • Bürger GIS - Geografisches Informationssystem
      • Bebauungspläne
      • Flächennutzungspläne
      • Grundwasser - Bemessungs- grundwasserstände im Ried
      • Hochwasserschutzkarte (Rhein)
      • Kreisgebiet
      • Naturpark, Geopark, Wanderparkplätze
      • Naturschutz
      • Öffentliche und Soziale Einrichtungen
      • Solarenergiestandorte
      • Vorrangflächen für Windenergienutzung


Flashticker

Sekundäre Navigation

  • Abteilungen/Öffnungszeiten
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter A-Z
  • Dienstleistungen A-Z
  • Formulare A-Z
  • Lebenslagen
  • Kreispolitik
  • Bürgerinfoportal Kreispolitik
  • Über den Kreis Bergstraße
  • Öffentliche WLAN Hotspots
  • Anschrift und Anfahrt

Container-Bereich


Content-Bereich

Diese Seite drucken
Vorlesen

Abteilungen/Öffnungszeiten

  [Index]
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

    Hierarchische Übersicht

Denkmalschutz Route Weiterführende Informationen ein-/ausblenden
Kreis Bergstraße
Der Landrat / Der Kreisausschuss
Raumentwicklung, Landwirtschaft, Denkmalschutz
Denkmalschutz

Hausanschrift:
Graben 15
64646 Heppenheim

Telefon:
+49 6252 15 - 5016

Telefax:
+49 6252 15 - 5050

E-Mail:
EMail

Leitung:
Frau Barbara Schäfer-Vollmer
Sekretariat:
Frau Andrea Morchel
Postanschrift:
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim

Besuchszeiten:

Siehe Fachbereiche
und nach Vereinbarung

Mitarbeiterinnen im Bereich Denkmalschutz:

 

Frau Exo

06252 / 15 - 5508

Abtsteinach
Bensheim
Gorxheimertal
Mörlenbach
Rimbach

Frau Pieper

06252 / 15 - 5310

Bürstadt
Heppenheim
Hirschhorn
Lampertheim
Neckarsteinach
Viernheim

Frau Schäfer-Vollmer

06252 / 15 - 5299

Biblis
Birkenau
Einhausen
Fürth
Grasellenbach
Groß-Rohrheim
Lautertal
Lindenfels
Lorsch
Wald-Michelbach
Zwingenberg

 

 

E-Mail-Adresse des Fachbereichs: denkmalschutz@kreis-bergstrasse.de

 

Warum Denkmalschutz und Denkmalpflege?

Die immensen Zerstörungen der beiden Weltkriege aber auch die Auswirkungen der sozialen Umstrukturierungen im 19. Jahrhundert und vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg führten zum Verlust einer Vielzahl künstlerisch und handwerklich wertvoller Einzelobjekte, insbesondere Denkmälern der Baukunst. Dem autogerechten Städtebau und den so genannten "Sanierungsmaßnahmen" der 60er und 70er Jahre des 20. Jahrhunderts fielen annähernd genauso viele historische Gebäude zum Opfer wie in den beiden Weltkriegen zuvor.

 

Die Erkenntnis, dass historische Quartiere maßgeblich zur Lebensqualität und zur Identifikation beitragen, führten zu einem Umdenkungsprozess in der Bevölkerung. Den in dieser Zeit in großer Anzahl entstandenen Bürgerinitiativen, die sich für den Erhalt bedrohter Bausubstanz einsetzten, ist es mit zu verdanken, dass die Notwendigkeit, noch vorhandene historische Bausubstanz durch gesetzliche Maßnahmen vor weiterer Dezimierung zu schützen, immer mehr in den Vordergrund trat und daraufhin in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in den Parlamenten aller Bundesländer der damaligen Bundesrepublik Deutschland Denkmalschutzgesetze verabschiedet wurden. Die hierin festgelegte Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, die noch vorhandenen Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu bewahren.

 

Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der hessischen Denkmalbehörden bildet das Hessische Denkmalschutzgesetz (HDSchG) in der aktuellen Fassung.

Was sind Kulturdenkmäler?

Schutzwürdige Kulturdenkmäler sind nicht nur Burgen, Schlösser und Kirchen, sondern alle Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, die das geistige und künstlerische Wirken, die handwerklichen Fähigkeiten und das technische Wirken einer bestimmten Epoche dokumentieren und an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Hierzu zählen unter anderem Wohnhäuser aus den verschiedenen Baustilepochen, wie z. B. der Gründerzeit oder dem Jugendstil, aber auch einfache Fachwerkbauern- oder Arbeiterwohnhäuser, sowie Bauten der Technikgeschichte, wie z. B. Fabrikgebäude, Bahnbauten, Brücken etc.

 

Außerdem können auch kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden, d. h. Straßen-, Platz- und ganze Ortsbilder als so genannte Gesamtanlagen geschützt werden, wobei nicht erforderlich ist, dass jeder einzelne Teil der Gesamtanlage ein Kulturdenkmal darstellt. Bodendenkmäler gehören natürlich auch zu den schutzwürdigen Kulturdenkmälern als Dokumente früherer Kulturen der Menschheitsgeschichte.

 

Schützenswerte unbewegliche Objekte (Baudenkmäler) werden in ein öffentliches Verzeichnis (Denkmalbuch) aufgenommen, Bodendenkmäler jedoch nur dann, wenn sie oberirdisch sichtbar und von besonderer Bedeutung sind.

 

Dienstleistungen:

 

Baudenkmalpflege

Baudenkmalpflege befasst sich mit dem Erhalt und dem nachhaltigen Umgang mit unserer gebauten Umwelt, soweit es sich bei dieser um Kulturdenkmale handelt.

 

Betroffen sind hierbei nicht nur Gebäude im engeren Sinne, sondern auch sonstige mit der Erdoberfläche fest verbundene Kulturdenkmäler (Gedenksteine, Feldkreuze oder Brunnen, Brücken, Mauern, Tore, Gräber etc.).

 

Maßnahmen wie Zerstörung oder Beseitigung, Umgestaltung oder Instandsetzung eines Kulturdenkmals bedürfen nach dem Hess. Denkmalschutzgesetz (§ 18 HDSchG) einer Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde. Auch wenn ein Kulturdenkmal mit Werbeanlagen versehen werden soll, ist vorher die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde einzuholen. Dies gilt auch für entsprechende Maßnahmen innerhalb einer Gesamtanlage. Das Denkmalschutzgesetz schreibt hierfür ein förmliches Genehmigungsverfahren vor.

 

Ist nach den Bestimmungen der Hess. Bauordnung (HBO) eine Baugenehmigung erforderlich, so wird die denkmalrechtliche Genehmigung eingeschlossen, die Baugenehmigung bedarf dann der Zustimmung durch die Denkmalschutzbehörde. Die Bauaufsichtsbehörde beteiligt in diesen Fällen die Denkmalschutzbehörde und bittet um Stellungnahme.

 

In den Fällen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, ist eine eigenständige Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde erforderlich. Das Denkmalschutzgesetz schreibt hierfür einen schriftlichen Antrag (§ 20 Abs. 1 HDSchG) vor.

 

Die Denkmalschutzbehörde beteiligt die Denkmalfachbehörde, das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH), in beiden Fällen an ihren Entscheidungen (§ 20 Abs. 5 HDSchG).

 

An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Denkmalpflege und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen oder andere Maßnahmen an Kulturdenkmälern im Kreis Bergstraße ist in der Fachbereich Denkmalschutz im Landratsamt.

 

Rechtsgrundlage
Hessisches Denkmalschutzgesetz

Bodendenkmäler

Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren
 

  • menschlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind (archäologische Denkmale) oder
  • tierischen oder pflanzlichen Lebens, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind (paläontologische Denkmäler),


handelt.

 

Bodendenkmäler stehen unter Schutz. Um sie aufzusuchen oder nach ihnen zu graben, benötigen Sie eine Nachforschungsgenehmigung.

 

Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.

 

Kreis Bergstraße:
In weiten Teilen des Kreisgebiets finden sich Spuren aus früh- und vorgeschichtlicher Zeit. Insbesondere bei Baumaßnahmen, die in den Boden eingreifen, können entsprechende Zeugnisse entdeckt werden. In diesen Fällen ist dies unverzüglich der hessenARCHÄOLOGIE (Archäologische Abteilung des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen), oder der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.

 

An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für Nachforschungsgenehmigungen nach Bodendenkmalen ist "hessenARCHÄOLOGIE" beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Fachliche Beratung erhalten Sie ebenfalls dort.
hessenARCHÄOLOGIE

 

Rechtsgrundlage
Hessisches Denkmalschutzgesetz

Denkmalbuch - Einsicht nehmen

Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).

 

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de

 

Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.

 

Ist mein Haus ein Kulturdenkmal?

 

Die Kulturdenkmäler werden nachrichtlich in das Denkmalbuch übernommen, dies bedeutet, dass generell jedes Objekt, das aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen erhaltenswert ist, d. h. an seiner Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht, ein Kulturdenkmal ist und den Bestimmungen des Hessischen Denkmalschutzgesetzes unterliegt. Die Feststellung der Denkmaleigenschaft trifft die Denkmalfachbehörde, das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) in Wiesbaden. Die betroffenen Objekte werden von dieser Behörde in der "Denkmaltopographie der Bundesrepublik Deutschland" erfasst und die Eigentümer nach Abschluss der Erfassung eines jeweiligen Gebietes über den Status ihres Hauses informiert.

 

Für den Kreis Bergstraße existiert zurzeit noch keine vollständige Denkmaltopographie. Die vorhandenen Kulturdenkmäler im Kreis Bergstraße werden seit etwa Mitte der 90er Jahre durch das LfDH systematisch inventarisiert. Wegen der großen Anzahl denkmalwürdiger Objekte wird die Denkmaltopographie für den Kreis Bergstraße aus drei Bänden bestehen. Der erste Band wurde am Hessentag 2004 in Heppenheim der Öffentlichkeit vorgestellt. Er umfasst die drei Bergstraßenstädte Bensheim, Heppenheim und Zwingenberg. Dieser liegt auch in digitaler Form vor und kann, wie oben bereits erwähnt, im Internet auf der Homepage der Denkmalfachbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH), im DenkXweb eingesehen werden. Die Kulturdenkmäler in den Odenwald- und Riedgemeinden des Kreises sind noch nicht abschließend erfasst bzw. die Denkmaltopographie ist in Bearbeitung. Für diese Bereiche liegen sog. „Arbeitslisten“ vor. In fraglichen Fällen ist ggf. im Einzelnen die Denkmalwürdigkeit zu prüfen.

 

Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachbereichs Denkmalschutz gerne zur Verfügung.

 

An wen muss ich mich wenden?

 

 

  • Fachbereich Denkmalschutz im Landratsamt.
  • Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)

 

 

 

Rechtsgrundlage
Hessisches Denkmalschutzgesetz

Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen

Der Denkmalschutz soll die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen weitgehend bewahren. Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhalt aus
 

  • wissenschaftlichen oder
  • künstlerischen Gründen


ein öffentliches Interesse besteht.

 

Sie wollen Maßnahmen an einem Kulturdenkmal vornehmen, die in dessen Substanz eingreifen oder sein Erscheinungsbild ändern? Dafür benötigen Sie immer eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde, egal, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigen oder nicht. Ist eine Baugenehmigung erforderlich, beteiligt die Bauaufsicht den Denkmalschutz.

 

Sie dürfen erst mit der Maßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt.

 

Tipp: Sie sind nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt? Nehmen Sie Einsicht in das Denkmalbuch oder fragen Sie bei der Denkmalbehörde nach.
Einen Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung können Sie formlos stellen oder aber das zur Verfügung stehende Antragsformular verwenden. Zu Auskünften stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachbereichs Denkmalschutz gerne zur Verfügung.

 

An wen muss ich mich wenden?

 

 

  • wenn eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist: der Fachbereich Bauaufsicht im Landratsamt.
  • wenn keine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist: der Fachbereich Denkmalschutz im Landratsamt.

 

 

 

Was muss ich mitbringen?
je nach Einzelfall müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen, beispielsweise:

 

 

  • Lageplan des Objekts
  • Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) des Objekts
  • detaillierte Maßnahmenbeschreibung mit Materialangaben und bautechnischen Details oder
  • Voruntersuchungen und Gutachten von Sonderfachleuten (z.B. aus den Bereichen Restauration, Zimmermannrestauration, Statik, Geologie)

 

 

Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an den Fachbereich Denkmalschutz. Dieser teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für die denkmalrechtliche Genehmigung oder Zustimmung zur Baugenehmigung benötigen.

 

Welche Gebühren fallen an?
Ist eine baurechtliche Genehmigung erforderlich, entstehen Gebühren. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.

 

Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.

 

Formular:
Denkmalrechtliche Genehmigung - Antrag

 

Weitere Informationen:

 

Steuervergünstigungen für Denkmaleigentümer

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) können Denkmaleigentümer die Kosten für Renovierung und Restaurierung ihrer Kulturdenkmäler über mehrere Jahre verteilen bzw. absetzen.

 

Das LfDH stellen hierzu nach Abschluss der Arbeiten Bescheinigungen aus, die zur Vorlage beim Finanzamt dienen.

 

  • Wichtige Voraussetzung für die Erteilung einer Steuerbescheinigung ist die Abstimmung mit den Denkmalbehörden (denkmalrechtliche Genehmigung).

 

Informationen zu den Steuervergünstigungen erhalten Sie in der Rubrik „Steuer & Recht“ auf der Homepage des LfDH.

Fördermöglichkeiten

Aufgrund der angespannten Haushaltslage stehen zurzeit leider keine Fördermittel des Kreises zur Verfügung.

 

Das Land Hessen trägt zur Erhaltung von Kulturdenkmälern nach § 13 Abs. 2 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) bei, indem es Zuwendungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt. Zuwendungsfähig sind gegebenenfalls Maßnahmen, die aufgrund denkmalpflegerischer Anforderungen einen über das Übliche hinausgehenden Aufwand erfordern. Die Möglichkeiten einer Förderung sollten im Einzelfall im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit dem/der zuständigen Bezirkskonservator/in des LfDH abgeklärt werden.

Informationen ausblenden

Druckversion anzeigen



Footer-Bereich

  • Aktuelles, Presse & Bekanntmachungen
    • Presse
    • Veranstaltungen
    • Karriere/Stellenausschreibung
    • Ausschreibungen
    • Bekanntmachungen
    • Hinweis zur Afrikanischen Schweinepest
    • Infos zur Blauzungenkrankheit
    • Wölfe in Deutschland
    • Äskulapnatter im südlichen hessischen Odenwald
    • Informationsforum AKW Biblis
  • Kreis Bergstrasse & Bürgerservice
    • Abteilungen/Öffnungszeiten
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter A-Z
    • Dienstleistungen A-Z
    • Formulare A-Z
    • Lebenslagen
    • Kreispolitik
    • Bürgerinfoportal Kreispolitik
    • Über den Kreis Bergstraße
    • Öffentliche WLAN Hotspots
    • Anschrift und Anfahrt
  • Gesundheit, Arbeit & Soziales
    • Gesundheit
    • Pflege-Plattform
    • Notrufe & Erste Hilfen
    • Eigenbetrieb Neue Wege -Kommunales Jobcenter-
    • Soziales
    • Kreisseniorenbeirat
    • Teilhabe/Behindertenbeauftragter
    • EUTB Bergstraße - Teilhabeberatung
  • Verkehr, Kultur & Tourismus
    • ÖPNV
    • Kultur
    • Vereine
    • Tourismus
  • Bildung, Wirtschaft & Raumentwicklung
    • Schule und Bildung
    • Wirtschaftsförderung
    • Energie und Klimaschutz
    • Kommunale Entwicklungsplanung
    • Übersicht Mietkosten
    • Bürger GIS - Geografisches Informationssystem