Abteilungen/Öffnungszeiten
Naturschutz |
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Kreis Bergstraße Der Landrat / Der Kreisausschuss Bauen und Umwelt Naturschutz Hausanschrift: Walther-Rathenau-Straße 4 64646 Heppenheim Telefax: +49 6252 15 - 5561 E-Mail: ![]() |
Postanschrift: Gräffstraße 5 64646 Heppenheim Besuchszeiten:
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Ansprechpartner:
Planungen:
Haubfleisch, Edgar
Kaiser, Judith
Eingriffe, Genehmigungen:
Dr. Hermann, Joachim
Kaiser, Judith
Weber, Otto
Weidner, Michael
Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Landschaftsplanung und Bauleitplanung (Stellungnahmen), Genehmigungen nach Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen (z.B. für bauliche Anlagen, Baumfällungen oder Veranstaltungen im Außenbereich), Artenschutz, Ahndung illegaler Eingriffe in Natur und Landschaft etc.
Externer Link:
Weitere Informationen zum Thema Naturschutz
Newsletter Biodiversität
Bauen im Außenbereich / Eingriffsregelung
Bauliche Anlagen im Außenbereich stellen in aller Regel Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes dar und bedürfen aufgrund des Naturschutzrechts häufig einer Genehmigung. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist! Falls eine Zulassung nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Baurecht oder Wasserrecht) nicht notwendig ist, erfolgt die Zulassung des Vorhabens durch Erteilung einer Eingriffsgenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde. Zum Antragsformular
Unter Umständen bedarf ein Vorhaben aufgrund der Lage innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung. Auch hierfür können Sie das o.g. Formular verwenden.
Naturdenkmale
Naturdenkmale sind nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar Größe, deren besonderer Schutz erforderlich ist
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
Naturdenkmale können z.B. Bäume, besondere Pflanzenvorkommen, geologische Aufschlüsse oder natürliche Quellen sein. Die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind nach Maßgabe einer Verordnung verboten. Die “Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im Landkreis Bergstraße“ vom 30.11.2011 enthält die Liste der festgesetzten Naturdenkmale im Kreisgebiet und bestimmt, wie mit den Naturdenkmalen umzugehen ist. Über die Listendarstellung hinaus werden die geschützten Objekte in Objektblättern mit Kartenausschnitten detailliert beschrieben. Für weitere Informationen zu den Naturdenkmalen erbitten wir Ihre e-mail an oder wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner.
Naturdenkmalverordnung des Kreises Bergstraße
Liste der Naturdenkmale im Kreis Bergstraße
Liste gelöschter Naturdenkmale
Objektblätter und Karten
Ökokonto
Freiwillig durchgeführte Maßnahmen, die vorrangig dem Naturschutz dienen, können auf dem Ökokonto gut geschrieben werden. Auf dem Ökokonto gutgeschriebene Punkte können zu einem späteren Zeitpunkt als Kompensationsmaßnahme für einen Eingriff in Natur und Landschaft dienen. Hierbei sind die jeweiligen Maßnahmen und Flächen dem Eingriff konkret zuzuordnen. Wichtig: Vor Durchführung der Maßnahmen, die auf dem Ökokonto angerechnet werden sollen, bedarf es der Zustimmung durch die Untere Naturschutzbehörde; ansonsten kann die Maßnahme nicht anerkannt werden!
Beigefügter Leitfaden führt Sie durch den Ablauf des Ökokontos.
Der Leitfaden ist auch als Word-Datei zum Ausfüllen am PC erhältlich. Hierzu bitte eine kurze e-mail an: UNB@kreis-bergstrasse.de.
