Bekanntmachung des Ergebnisses der Kreiswahl des Landkreises Bergstraße am 15.03.2026
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 27.03.2026 das Ergebnis der Kreiswahl wie folgt festgestellt:
Zur Kreiswahl waren 209.772 Personen wahlberechtigt, davon haben 113.628 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 54,17 %
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 109.449 Stimmzettel gültig und 4.179 Stimmzettel ungültig.
Hieraus resultieren 7.398.176 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:
Hinweis:
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte
des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung
des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben beim Wahlleiter/bei der
Wahlleiterin der Gemeinde/Stadt (Landkreis Bergstraße, Anschrift: Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim, Telefon:
06252150); der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines
Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der
Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten
müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen
gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.
Landkreis Bergstraße
Heppenheim, 27.03.2026
gez.
Katharina Behrendt
Kreiswahlleiterin
