Schafe in der Natur

Tierschutz

Tierschutz

Wer ein Tier hält oder betreut, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Nach dem Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie die Tiergesundheitsaufseherinnen und Tiergesundheitsaufseher setzen sich unter anderem dafür ein, das Leben und Wohlbefinden der Tiere als Mitgeschöpfe zu schützen. 

Unsere Aufgaben auf einen Blick:

  • Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßige Überwachung von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen
  • Überprüfung von privaten Tierhaltungen nach Bürgerbeschwerden
  • Beratung über artgerechte Tierhaltungen
  • Kontrolle von Tiertransporten
  • Amtliche Überwachung landwirtschaftlicher Tierhaltungen, Schlachthöfe und Tiertransporte, Tierheime und Tierpensionen, private Tierhaltungen, Zoohandlungen, Hund- und Katzenzuchten, Reit- oder Zirkusbetriebe.



Termine nach telefonischer Vereinbarung

Außerhalb dieser Ansprechzeiten ist in dringenden, unaufschiebbaren Notfällen die Leitstelle Bergstraße unter 06252/19222 zu erreichen.

  • Sachgebietsleitung

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Tiergesundheitsaufseher/-innen

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Verwaltung

    Keine Mitarbeitende gefunden.
Gruppenhaltung von Saugferkeln auf Stroh

„Der 11er“ meint den Paragraphen 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG). §11 TierSchG

Er schreibt vor, dass Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, sprich gewerbsmäßige Tierhalter sind, eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit benötigen. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss der Antragsteller zwingend seine Qualifikation nachweisen. Das heißt: Er muss belegen können, dass er die Sachkunde für die Tierart besitzt, mit der er umgehen will. Damit sollen das Leben und Wohlbefinden der Tiere, die sich in seiner Obhut befinden, geschützt und tierschutzwidrige Haltungs- oder Zuchtbedingungen verhindert werden.

Der Sachkundenachweis für Hundehalter ist ein Befähigungsnachweis, mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung belegt werden. Verschiedene Sachkundenachweise können sich in Inhalt, Umfang und anschließender Geltung unterscheiden.


Infomaterial

Sonstige Anträge

Sachkundenachweis Tierschutzschlachtverordung

Personen, zu deren Aufgaben es gehört, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel zu betreuen, zu schlachten oder in diesem Zusammenhang ruhigzustellen oder zu betäuben, benötigen nach dem Tierschutzrecht einen Sachkundenachweis.

Infomaterial

Transportzulassungen

Nach der Tiertransportverordnung benötigen Personen, die Tiertransporte im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit ausüben, grundsätzlich eine Zulassung als Transportunternehmer. Für den Transport von Nutztieren Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferden wird zusätzlich ein Befähigungsnachweis benötigt. 


Infomaterial