Ukrainische Flagge

Hinweise für Flüchtlinge aus Ukraine

Wichtiger Hinweis zur Verlängerung des Aufenthaltstitels
(§24 AufenthG)

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung wurden die nach §24 AufenthG erteilten Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert, ohne dass es hierfür einer expliziten Verlängerung im Einzelfall bedarf. 

Das heißt für Sie: Ihre Aufenthaltserlaubnis sowie die Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit erlaubt“ und „Wohnsitznahme Land Hessen“ gelten ebenfalls ohne Verlängerung fort. Die Ausländerbehörde stellt in diesen Fällen keine elektronische Aufenthaltskarte bzw. Bescheinigungen aus! Ihr Aufenthalt ist bis zum 04.03.2027 legal und erfordert keinen neuen Aufenthaltstitel.


Online-Services

Keine Formulare/Verfahren gefunden.

Bescheinigung


FAQs für Flüchtlinge aus der Ukraine

FAQs für Helferinnen und Helfer

  • Sie möchten helfen!

    Die derzeitige Situation in der Ukraine ist in ihrer Dynamik kaum zu beschreiben. Mit gleicher Dynamik ändern sich jedoch auch die Hilfsbedarfe der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer.

    Wenn Sie eine Wohnung für Geflüchtete aus der Ukraine bereitstellen können, dann melden Sie sich bitte über ukrainehilfe@kreis-bergstrasse.de

    Wenn Sie Geld spenden wollen, finden Sie hier Informationen: Hilfe für die Menschen in der Ukraine | tagesschau.de 

    Wenn Sie Kinder und Jugendliche aus der Ukraine an den Schulen, beispielsweise als Sprachmittlerin oder Sprachmittler oder als Schulpatin oder Schulpate unterstützen möchten, können Sie sich gerne beim Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamts über abz.ssa.heppenheim@kultus.hessen.de melden.  

    Wenn Sie als Lehrkraft in der Ukraine gearbeitet haben und jetzt ukrainische Schülerinnen und Schüler unterstützen möchten, können Sie sich an das Hessische Kultusministerium wenden. Alle Informationen in Kürze finden Sie auf dem Flyer "Ukrainische Lehrkräfte". 

    Wenn Sie weitere Hilfsangebote machen können, melden Sie sich auf der Facebookseite des Kreises #bergstraesserfuerdieukraine

    Ebenso steht Ihnen die Caritas (Ansprechpartnerin Frau Deniz Inal) für Hilfsangebote unter d.inal@caritas-bergstrasse.de zur Verfügung.

  • Ich habe Geflüchtete privat aus dem Grenzgebiet abgeholt und in den Kreis Bergstraße gebracht? – Was nun?

    Der Kreis Bergstraße rät dringend davon ab, auf gut Glück und ohne engere Bezüge Menschen in die Region zu bringen. Es sollte geklärt sein, wo familiäre Bindungen bestehen und wo die Menschen in den ersten Tagen unterkommen. Eine Unterbringung in einem bekannten Umfeld ist für das Ankommen und Einfinden der Geflüchteten in den hiesigen Alltag von enormem Vorteil.

    Geflüchtete ohne Unterkunft werden nach Gießen zum Ankunftszentrum der HEAE verwiesen:

    Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
    Ankunftszentrum Gießen
    Stolzenmorgen 36
    35394 Gießen

    Die Zugfahrt dorthin ist mit ukrainischem Pass kostenfrei.

    Geflüchtete mit Unterkunft melden sich bei der jeweiligen Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde an und lassen sich anschließend bei der Ausländerbehörde des Kreises Bergstraße registrieren.

  • Ich suche Fördermittel für mein Projekt - Wo erhalte ich finanzielle Unterstützung?

    Auf www.blog-foerdermittel.de finden Sie alle Förderprogramme und Stiftungen, bei denen Sie zur Unterstützung der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer Gelder beantragen können.