Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine sowie Helferinnen und Helfer
Infos für Ukraine-Geflüchtete (FAQs)
Herzlich Willkommen / Ласкаво просимо
Derzeitige aufenthaltsrechtliche Situation
Verordnung des Bundesministerium des Innern und für Heimat vom 07. März 2022 zur Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels (tritt mit Ablauf des 23. Mai 2022 außer Kraft):
Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum Außerkrafttreten dieser Verordnung in das Bundesgebiet eingereist sind, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
Ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, aber die sich zu diesem Zeitpunkt vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, und die bis zum Außerkrafttreten dieser Verordnung in das Bundesgebiet eingereist sind, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Dies gilt auch für in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560) und Personen, die in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz genießen.
Ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, aber die sich zu diesem Zeitpunkt vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, und die bis zum Außerkrafttreten dieser Verordnung in das Bundesgebiet eingereist sind, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Dies gilt auch für in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560) und Personen, die in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz genießen.
Ukrainische Staatsangehörige, die sich am 24. Februar 2022 bereits rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
Es wird empfohlen, per E-Mail eine Kopie des ukrainischen Passes mit Einreisestempeln und Kontaktadresse an die nachfolgende E-Mail zu übersenden: ukraine-am@kreis-bergstrasse.de.
Fragen zu Krankenschutz und finanzieller Unterstützung bitten wir an nachfolgende E-Mail zu richten: soziales@kreis-bergstrasse.de
Weitere Informationen finden Sie hier: https://innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine
Wo muss ich mich nach der Einreise melden?
Wer aus der Ukraine kommt und in Deutschland Schutz sucht, wird ihn erhalten. Eine Meldung bei der Ausländerbehörde, ukraine-am@kreis-bergstrasse.de, ist formal zwar in den ersten Tagen nicht nötig, aber sehr sinnvoll, um Hilfen und Fragen zentral zu koordinieren.
Wie und wo erfolgt eine Erstregistrierung im Kreis Bergstraße?
Die Erstregistrierung für alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und die sich für die ersten 90 Tage seit ihrer Einreise visumsfrei und legal in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, ist im Kreis Bergstraße bei der Ausländerbehörde über ukraine-am@kreis-bergstrasse.de möglich. Zur Registrierung senden Sie bitte folgendes an diese Mail-Adresse:
- Pass inkl. Einreisestempel
- Meldebescheinigung der Meldebehörde
- Telefonnummer / E-Mail-Adresse für Rückfragen bzw. zur Terminvereinbarung
Sie erhalten dann per Mail eine Registrierungsbestätigung mit folgenden Anlagen:
- Antrag für einen befristeten Aufenthalt (gem. § 24 Abs. 1 AufenthG)
- Infoblatt zur Sozialhilfe
- Antrag auf Sozialhilfe (Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG))
Wie werden die Menschen aus der Ukraine finanziell unterstützt?
Geflüchteten aus der Ukraine wird nach Antragsstellung ein Aufenthalt nach §24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt. Dieser beinhaltet bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Geflüchtete, die im Kreis Bergstraße wohnen, können somit beim Sozialamt des Kreises einen Antrag auf Sozialleistungen stellen.
Bei Fragen wenden Sie sich an soziales@kreis-bergstrasse.de.
Zur Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefüllter „Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“
- Ausweisdokument
- E-Mail-Registrierungsbestätigung der Ausländerbehörde
- Meldebescheinigung der Meldebehörde
Die Antragsstellung kann auf folgenden Wegen erfolgen:
Antrag per Post an:
Kreis Bergstraße
Soziales – Flüchtlinge
Graben 15
64646 HeppenheimAntrag per E-Mail an: soziales@kreis-bergstrasse.de
Antrag persönlich:
Montag – Freitag 08:00 – 11:30 Uhr
Kreis Bergstraße
Graben 15, Eingang A
64646 HeppenheimHinweis: Ab 01.06.2022 gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00 -11:30 UhrSind Geflüchtete krankenversichert?
Geflüchtete, die im Kreis Bergstraße wohnen, können beim Sozialamt des Kreises einen Antrag auf Krankenkostenübernahme stellen. Dieser Anspruch ist im Antrag auf Sozialhilfe enthalten. Geflüchtete erhalten dann einen Krankenschein, den sie beim Arzt vorlegen können.
Bei Fragen wenden Sie sich an soziales@kreis-bergstrasse.de.
In dringenden Fällen ist die Notrufnummer 112 zu wählen.
Wo erhalten Geflüchtete eine Coronavirus-Schutzimpfung?
Alle geflüchteten Personen, die einen Reisepass haben, können ohne Terminvereinbarung eine kostenlose Impfung von BioNTech oder Moderna erhalten.
Zeiten für offenes Impfen:
Heppenheim (Spessartstraße 2)
Mo/Di/Fr/Sa: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mi/Do: 12:30 Uhr bis 19:30 UhrRimbach (Lessingstraße 8)
Di: 12:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 15:30 UhrViernheim (Kreuzstraße 2-4)
Mo: 12:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 15:30 UhrWo und wann können Kinder für einen Kita- oder Schulbesuch angemeldet werden?
Sobald eine Meldeadresse im Kreis Bergstraße vorliegt, kann eine Anmeldung erfolgen.
Für die Schulanmeldung wenden Sie sich bitte zentral an:
Staatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis
Aufnahme- und Beratungszentrum
Weiherhausstr. 8c
64646 HeppenheimTel.: 06252 9964-322
E-Mail: abz.ssa.heppenheim@kultus.hessen.deFlyer: Aufnahme- und Beratungszentrum
Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 16 Jahren sind schulpflichtig. Das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) berät Eltern mit Kindern und Jugendlichen nicht-deutscher Herkunftssprache und ist für die Zuweisung zu einer geeigneten Schule zuständig.
Für die Kindergartenanmeldung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, wo Sie wohnen.
Alle wichtigen Informationen zum Thema Kinderbetreuung finden Sie auch auf dem Infoblatt "Kinderbetreuung" und rund um den Schulbesucht auf dem Flyer "Erfolgreich deutsch lernen" des Hessischen Kultusministeriums und im FAQ Schulbesuch (zur deutschen Version) (zur ukrainischen Version).
Informationen zur finanziellen Leistungen rund um den Schulbesuch und der Teilnahme an Vereins- und Kulturangeboten finden Sie im Flyer "Bildungspaket im Kreis Bergstraße", der unter anderem auf Deutsch und Russisch verfügbar ist.
Ich möchte Deutsch lernen. Wie finde ich einen Integrationskurs?
Voraussetzung für die Zulassung zu einem Integrationskurs ist, dass Sie im Kreis Bergstraße gemeldet sind und einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz bei der Ausländerbehörde gestellt haben. Falls dies noch nicht erfolgt ist, wenden Sie sich bitte an ukraine-am@kreis-bergstrasse.de.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Zulassung zu einem Integrationskurs zu beantragen:
- a. Entweder stellen Sie einen Antrag beim Sachgebiet Integration der Ausländerbehörde des Kreis Bergstraße
oder
- b. Sie gehen direkt zu einem Integrationskursträger und stellen dort einen Antrag
oder
- c. Sie stellen selbst den Antrag direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Identitätsnachweis (Nationalpass oder Personalausweis)
- Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung (falls bereits vorhanden)
Das Sachgebiet Integration kümmert sich auf Wunsch auch um die Anmeldung bei einem passenden Integrationskursträger.
Der Besuch eines Integrationskurses ist für Geflüchtete aus der Ukraine kostenlos.
Auf dem Infoblatt "Integrationskurse", welches auf Deutsch und Ukrainisch verfügbar ist, finden Sie alle Informationen auf einen Blick und die Kontaktinformationen von Integrationskursträgern im Kreis Bergstraße.
Wer berät mich zum Thema Arbeit und Beruf?
Grundsätzlich steht Ihnen das Angebot der Beratungsstellen der Migrationsdienste und von NAVI Bergstraße - Infopoint für Menschen mit Fluchthintergrund zur Verfügung
Weitere Ansprechpersonen und Informationen finden Sie auf dem Infoblatt Informationen für geflüchtete oder vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer zum Thema Arbeit.
Die Seite www.jobs4ukraine.eu ist eine Jobplattform für geflüchtete Menschen aus der Ukraine.
Müssen Haustiere beim Veterinäramt angemeldet werden?
Grundsätzlich müssen die eingeführten Hunde, Katzen oder Frettchen beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Kontaktdaten für den Kreis Bergstraße:
Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Odenwaldstr. 5, 64646 Heppenheim
E-Mail: vetamt@kreis-bergstrasse.de / Tel. (06252) 15 - 5977, Fax-Nr. (06252) 15 - 5928
Weitere Infos erhalten Sie hier.
Die Integreat-App für Zugewanderte auf Ukrainisch / Integreat-App для іммігрантів українською мовою
Mit der Integreat-App können zugewanderte Menschen im Kreis schnell und einfach auf wichtige Adressen, Ansprechpersonen sowie Informationen in mehreren Sprachen zugreifen.
Die Inhalte sind in Deutsch, Englisch, Farsi und Ukrainisch verfügbar und beinhalten unter anderem die folgenden Themen: Bildung, Arbeit, Gesundheit, Sprache, Alltag und Familie.
Sie können Integreat über den Apple App-Store und Google Play Store herunterladen oder die Informationen direkt auf der Webseite abrufen.
Wenn Sie Hilfe bei der Anwendung von Integreat benötigen, dann finden Sie auf dem Youtube-Kanal des Kreises eine Schritt für Schritt Anleitung in Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi, Türkisch und Ukrainisch.
За допомогою Integreat іммігранти, які проживають в окрузі Bergstraße, можуть швидко та легко отримати доступ до важливих адрес, контактних осіб та інформації на різних мовах.
Інформації доступні німецькою, англійською, фарсі та українською мовами та включає між їншим такі теми: освіта, робота, здоров`я, мова, повсякденне життя та сім`я.
Ви можете завантажити Integreat з Apple App Store i Google Play Store або отримати доступ до інформації безпосередньо з Webseite.
Якщо вам потрібна допомога з використанням Integreat, ви можете знайти покрокові інструкції на YouTube-каналі районі Бергштрассе: німецька, арабська, англійська, фарсі, турецька, українська
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse: ukraine-am@kreis-bergstrasse.de
Gerne können Sie auch unsere Ukraine- Hotline kontaktieren: (06252) 15 - 4199
Downloads:
Infos für Helferinnen und Helfer
FAQs
Sie möchten helfen!
Die derzeitige Situation in der Ukraine ist in ihrer Dynamik kaum zu beschreiben. Mit gleicher Dynamik ändern sich jedoch auch die Hilfsbedarfe der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer.
Wenn Sie eine Wohnung für Geflüchtete aus der Ukraine bereitstellen können, dann melden Sie sich bitte über ukrainehilfe@kreis-bergstrasse.de
Wenn Sie Geld spenden wollen, finden Sie hier Informationen: Hilfe für die Menschen in der Ukraine | tagesschau.de
Wenn Sie Kinder und Jugendliche aus der Ukraine an den Schulen, beispielsweise als Sprachmittlerin oder Sprachmittler oder als Schulpatin oder Schulpate unterstützen möchten, können Sie sich gerne beim Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamts über abz.ssa.heppenheim@kultus.hessen.de melden.
Wenn Sie als Lehrkraft in der Ukraine gearbeitet haben und jetzt ukrainische Schülerinnen und Schüler unterstützen möchten, können Sie sich an das Hessische Kultusministerium wenden. Alle Informationen in Kürze finden Sie auf dem Flyer "Ukrainische Lehrkräfte".
Wenn Sie weitere Hilfsangebote machen können, melden Sie sich auf der Facebookseite des Kreises #bergstraesserfuerdieukraine
Ebenso steht Ihnen die Caritas (Ansprechpartnerin Frau Deniz Inal) für Hilfsangebote unter d.inal@caritas-bergstrasse.de zur Verfügung.
Ich habe Geflüchtete privat aus dem Grenzgebiet abgeholt und in den Kreis Bergstraße gebracht? – Was nun?
Der Kreis Bergstraße rät dringend davon ab, auf gut Glück und ohne engere Bezüge Menschen in die Region zu bringen. Es sollte geklärt sein, wo familiäre Bindungen bestehen und wo die Menschen in den ersten Tagen unterkommen. Eine Unterbringung in einem bekannten Umfeld ist für das Ankommen und Einfinden der Geflüchteten in den hiesigen Alltag von enormem Vorteil.
Geflüchtete ohne Unterkunft werden nach Gießen zum Ankunftszentrum der HEAE verwiesen:
Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
Ankunftszentrum Gießen
Stolzenmorgen 36
35394 GießenDie Zugfahrt dorthin ist mit ukrainischem Pass kostenfrei.
Geflüchtete mit Unterkunft melden sich bei der jeweiligen Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde an und lassen sich anschließend bei der Ausländerbehörde des Kreises Bergstraße registrieren.
Ich suche Fördermittel für mein Projekt - Wo erhalte ich finanzielle Unterstützung?
Auf www.blog-foerdermittel.de finden Sie alle Förderprogramme und Stiftungen, bei denen Sie zur Unterstützung der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer Gelder beantragen können.