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Kreisausschuss

Der Kreisausschuss

Der Kreisausschuss ist das kollegiale Verwaltungsorgan des Kreises. Die hauptamtlichen Mitglieder werden auf sechs Jahre gewählt: der Landrat direkt von der wahlberechtigten Bevölkerung des Kreises, die weiteren hauptamtlichen Beigeordneten durch den Kreistag. Die ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten wählt der Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode (5 Jahre).

Die Aufgaben des Kreisausschusses umfassen die laufende Verwaltung des Kreises und die Ausführung der vom Kreistag gefassten Beschlüsse. Eine der entscheidenden Grundlagen für die Arbeit des Kreisausschusses ist der jährliche Haushalt, den der Kreistag berät und beschließt.

Der Kreisausschuss kann zur Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche Kommissionen bilden. In ihnen sind Mitglieder des Kreisausschusses und des Kreistages, sowie ggf. sachkundige Einwohner des Kreises vertreten.

Mitglieder des Kreisausschusses

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