Geo-Informationssystem und Bauleitplanung

Über die folgende Kartenanwendung können Sie sich einen Überblick über die Bauleitplanung im Kreis Bergstraße verschaffen. Dargestellt sind insbesondere Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Städte und Gemeinden.

Die Kommunen stellen dem Kreis Bergstraße ihre Bauleitpläne in digitaler Form zur Verfügung. Diese werden durch die Kreisverwaltung in das Geoinformationssystem (GIS) übernommen und in der Kartenanwendung dargestellt.

Für Inhalt und rechtliche Verbindlichkeit der Bauleitpläne bleiben jedoch die jeweiligen Städte und Gemeinden zuständig.


Kontakt bei technischen Störungen

gis@kreis-bergstrasse.de



Arbeitshilfe zur Einreichung digitaler Pläne

Der Leitfaden „Pflichtenheft Bauleitplanungskataster“ des Kreises Bergstraße richtet sich an Städte, Gemeinden und Planungsbüros und erläutert, wie digitale Pläne für die kommunale Bauleitplanung standardisiert und korrekt übermittelt werden sollen. Es ist die Grundlage für die Aktualisierung und Veröffentlichung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, Satzungen sowie naturschutzrelevanten Flächen im Bürger-GIS.

Mit diesem Leitfaden stellt der Kreis Bergstraße sicher, dass die Bauleitplanung für alle Beteiligten transparent, nachvollziehbar und zeitgemäß organisiert ist – für eine bürgerfreundliche und moderne Verwaltung.


Kontakt

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Ansprechpartnerinnen
Bauleitplanung und GIS

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Assistenz Bauleitplanung,
Träger öffentl. Belange (TÖB)

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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung berät die kreisangehörigen Städte und Gemeinde bei der Vorbereitung und Aufstellung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und bauplanungsrechtlichen Satzungen. 

Die Kommunen stellen eigenverantwortlich im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit die Bauleitpläne auf. Das Baugesetzbuch (BauGB) gibt die dafür erforderlichen Verfahren vor. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wird der Kreis als Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt. Dies sind in der Kreisverwaltung u. a. die Fachabteilungen Untere Naturschutzbehörde, Denkmalschutz, Untere Wasserbehörde und Landwirtschaft. Die Bauleitplanung als TöB-Stelle bündelt die Stellungnahme der Fachabteilungen zu einer Gesamtstellungnahme für die Kommunen.