Aufgeschlagener, voller Aktenordner auf einem Schreibtisch

Baulasten

Baulasten

Wichtiger Hinweis: Folgende Mailadresse ist nur für Baulastauskünfte bestimmt baulasten@kreis-bergstrasse.de. Alle anderen Mails schicken Sie bitte an bauaufsicht@kreis-bergstrasse.de.

Baulasten eintragen und löschen: 

Durch Erklärung der Eigentumsberechtigten (Einzel- / Miteigentümer etc.) können diese öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihrer Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen (Beispiel: Sicherung einer Zufahrt zu Gunsten eines Nachbargrundstücks). 

Die Löschung von Baulasten erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag, soweit ein öffentliches Interesse nicht mehr besteht.  

Die Baulast ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück. Sie ist auch gegenüber Personen der Rechtsnachfolge wirksam. 

Blick auf Heppenheim an der Bergstraße
Schöner Blick auf den Heppenheimer Dom St. Peter


Baulastauskunft:

Wenn Sie eine verbindliche schriftliche Auskunft hierzu aus dem Baulastenverzeichnis erhalten möchten, ist dies gebührenpflichtig.  Für die Baulastenrecherche fällt eine Aufwandsgebühr (auch bei Fehlanzeige) in Höhe von 22,00 € pro Flurstück an. Gegebenenfalls werden weitere Auslagen (z. B. für den Abruf von Grundbuchauszügen) erhoben. Eine verbindliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist mit einem entsprechendem Antragsformular zu beantragen. Das Formular finden Sie rechts auf dieser Seite zum Download. Den Antrag zur schriftlichen Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis senden Sie bitte ausschließlich an folgende Adresse: baulasten@kreis-bergstrasse.de

Beachten Sie dabei insbesondere, dass wir verbindliche Auskünfte nur bei Nachweis des berechtigten Interesses erteilen können. Das berechtigte Interesse ist durch Vollmacht der/s Grundstückseigentümer/s sowie eines aktuellen Grundbuchauszuges nachzuweisen. 

Ein aktueller Grundbuchauszug ist in jedem Falle zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erforderlich. Grundbuchauszüge sind beim Grundbuchamt des jeweils zuständigen Amtsgerichts erhältlich bzw. können auch von der Baulastenstelle der Bauaufsicht im Rahmen der beantragten Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gegen Erstattung der anfallenden Kosten abgerufen werden (Abruf nur für dienstliche Zwecke, keine Aushändigung an Dritte).

Kontakt

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Formulare:

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