Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung


Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung

Zur Tierseuchenbekämpfung gehört sowohl die Verhütung und Bekämpfung der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten (Zoonosen).  Die Nutztierhaltung ist ein wichtiges Standbein der Landwirtschaft. Hierbei müssen Tierschutz und Tiergesundheit ineinander greifen. Die Verzahnung zwischen Tiergesundheit und Tierschutz trifft ebenso auf die Heimtierhaltung zu. Tierseuchenbekämpfung umfasst  -neben strikten Hygienemaßnahmen- die regelmäßige Überwachung der Tierbestände durch Blut- oder Milchuntersuchungen, ggf. eine vorbeugende Impfung, eine lückenlose Kennzeichnung der Tiere, ein zentrales Melde- und Berichtswesen sowie eine unschädliche Entsorgung von allen Stoffen tierischer Herkunft, die seuchenhygienisch bedenklich sein könnten.



Aktuelle Themen


Unsere Aufgaben auf einen Blick:

  • Regelmäßige Untersuchung von Tieren und Proben
  • Schnelle Diagnostik bei Seuchenverdacht
  • Krisenmanagement beim Auftreten von Tierseuchen
  • Lückenlose Tierkennzeichnung und Erfassung
  • Einfuhrkontrollen
  • Sichere Tierkörperbeseitigungsanlagen
  • Seuchenhygienisch unbedenkliche Biogasanlagen
  • Tiere im Reiseverkehr
  • Registrierung von Nutztieren


Ansprechpersonen

Sachgebietsleitung

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Tierärzte

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Tiergesundheitsaufseher/-innen

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Verwaltung

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Tiere im Reiseverkehr

Sie möchten mit Ihrem Heimtier vereisen?

Viele Bürgerinnen und Bürger wollen auch im Urlaub nicht auf ihr Haustier verzichten. Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union mitgeführt werden, muss seit dem 1. Oktober 2004 aufgrund einer EU-Regelung ein EU-Heimtierausweis mitgeführt und eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden.

Drittländer haben andere Voraussetzungen die in der Regel eine amtstierärztliche Untersuchung und eine entsprechende Bescheinigung erforderlich machen. Welche Voraussetzungen genau eingehalten werden müssen ist durch die Tierhalter bei den jeweiligen Ländervertretungen zu erfragen. Damit wir Terminwünsche berücksichtigen können, ist eine frühzeitige und vollständige Anmeldung der Untersuchung erforderlich.

Sie möchten Pferde in einen EU-Mitgliedsstaat transportieren?

Frühestens 48 h vor Verbringen ist eine amtstierärztliche Untersuchung des Pferdes erforderlich. Darüber hinaus muss ein Gesundheitszeugnis erstellt werden, dass die vollständigen Angaben des Formulars "Tiere im Reiseverkehr" benötigt. Diese sind im Vorfeld einzureichen. Eine Anmeldung der Untersuchung ist erst nach Vorlage aller erforderlichen Daten möglich. Planen Sie die Untersuchung daher bitte mit ausreichend Vorlauf.

Landwirt und Tierärztin in einem Kuhstall

Registrierung von Nutztierhaltung

Die vorübergehende oder dauerhafte Haltung von bestimmten Tieren ist verschiedenen Stellen im Vorfeld anzuzeigen. Dies ist wichtig, um im Falle des Ausbruchs von Tierseuchen die Tierhaltungen in der Umgebung schnell identifizieren zu können. Wer die Tierhaltung nicht anzeigt, handelt ordnungswidrig. Die Anzeige hat beim zuständigen Veterinäramt , beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der  Tierzucht e.V. (HVL) in Alsfeld und bei der Hessischen Tierseuchenkasse in Wiesbaden zu erfolgen.


Online-Dienst

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