Auf einer schwarzen Fläche liegt ein karierter Zettel mit der Aufschrift §Unterhaltsvorschuss". Im Hintergrund sind mehrere Stapel Münzen und ein Portemonnaie zu sehen. 

Unterhaltsvorschuss

Die Aufgabe des Unterhaltsvorschussteams ist es durch die Gewährung der Leistung die finanzielle Last des alleinerziehenden Elternteils zu lindern.

Ebenso ist es Aufgabe des Unterhaltsvorschussteams, den Unterhalt beim unterhaltspflichtigen Elternteil in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschussbetrages ggf. auch gerichtlich geltend zu machen.

Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherung des Unterhalts von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für alleinerziehende Mütter oder Väter.

Der Anspruch des Kindes oder Jugendlichen besteht, wenn

  • die Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • die Person bei einem der Elternteile Mutter oder Vater lebt,
  • der eine Elternteil, bei dem die Person lebt, ledig, geschieden, verwitwet oder von anderen Elternteil dauerhaft getrennt lebt,
  • die anspruchsberechtigte Person nicht oder nicht regelmäßig oder nicht in der Höhe der Unterhaltsvorschussleistung Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.

Für Kinder oder Jugendliche besteht ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur dann ein Anspruch, wenn

  • die Person keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch GB II/Jobcenterleistungen bezieht oder
  • durch die Unterhaltsvorschussleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach SGB II vermieden werden kann oder
  • der alleinerziehende Elternteil neben den SGB II Leistungen über ein monatliches Einkommen von mindestens 600,00 Euro brutto verfügt.

Ab 01.01.2023 beträgt die Unterhaltsvorschussleistung für ein Kind

  • in der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 187 Euro,
  • in der zweiten Altersstufe (6 bis 11 Jahre) 252 Euro,
  • in der dritten Altersstufe (12 bis 17 Jahre) 338 Euro.
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Unterhaltsvorschuss - Übersendung von Unterlagen

Sowohl für die Bearbeitung eines neuen Antrages auf Unterhaltsvorschuss als auch während der laufenden Leistungsgewährung werden verschiedene Unterlagen vom alleinerziehenden oder auch dem unterhaltspflichtigen Elternteil benötigt.

Sie haben jetzt die Möglichkeit fast alle Unterlagen (z.B. Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise, aktueller Bescheid des Job-Centers oder Rententrägers, ausgefüllte Frage- oder Überprüfungsbögen usw.) bequem online hier hochzuladen.

  • Sollte ein Dokument im Original benötigt werden (z.B. vollstreckbare Ausfertigungen von Unterhaltstiteln usw.), werden Sie darauf extra hingewiesen.

Das ist Ihr direkter „Draht“ zur Unterhaltsvorschuss-Stelle. Einfach – schnell - direkt – papierlos:

  • keine Kosten für Kopien oder Porto
  • Ihre Unterlagen kommen schneller an
  • die Unterlagen werden direkt zur zuständigen Sachbearbeitung übermittelt
  • Wenn gewünscht, erhalten Sie sofort eine Bestätigung über den erfolgten Upload
  • Nutzen Sie einfach die Kamera Ihres Smartphones

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