Kleines Mädchen weint. Therapeutin legt Hand auf ihren Kopf zur Beruhigung.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche

Jedes Kind hat das Recht, sicher und gesund aufzuwachsen.  

Gewalt in der Erziehung ist in Deutschland verboten. 

Melde dich wenn du Hilfe brauchst! Keine Angst, wir bringen dich nicht gleich in ein Heim!

Kleinkind schreibt mit Kreide auf den Boden "Jetzt bist du dran!"


Einige Fragen welche du dir stellen könntest. 

  • Ich befürchte, ich bekomme Ärger von meinen Eltern, wenn ich etwas erzähle. Wie kann ich das verhindern? 

    • Wir besprechen mit dir, wann und wie wir mit deinen Eltern sprechen.
    • Wir vereinbaren, dass du genau Bescheid weißt, wann wir mit deinen Eltern sprechen werden.
    • Wir erklären deinen Eltern, dass es keine Konsequenzen für dich haben darf und kontrollieren das auch.
    • Die meisten Eltern sind hinterher froh, dass das Kind / Jugendliche/r so mutig war und Hilfe geholt hat.
  • Was kannst du tun, wenn du in einer schwierigen Situation bist?

    Hand streckt sich zur Kamera aus und hat Schriftzug "wir helfen" drauf
    • Bespreche dich mit einer erwachsenen Person, der du vertraust, z.B. im Kindergarten, der Schule, im Verein oder ähnliches.
    • Oder rufe uns direkt an: 06252 - 15 41 88
    • Du kannst selbst um eine Inobhutnahme bitten. Das Jugendamt ist verpflichtet, dir zu helfen.
  • Was kann eine Vertrauensperson tun, der du dich anvertraut hast?

    • Die Person kann dir Ratschläge geben, was du selbst tun kannst, um die Situation zu verbessern.
    • Sie kann dir vielleicht anbieten, ein Gespräch mit deinen Eltern zu führen.
    • Sie kann sich immer beim Jugendamt auch anonym (ohne dass sie deinen Namen sagt) beraten lassen, was am besten zu tun ist.
    • Sie kann das Jugendamt direkt informieren, damit sofort jemand kommt.
  • Was passiert, wenn ich dem Jugendamt erzähle, wie es mir geht?

    • Wir sprechen zuerst mit dir und versuchen herauszufinden, was genau los ist.
    • Wir überlegen zusammen, wann und wie mit deinen Eltern gesprochen wird.
    • Wir suchen gemeinsam, mit dir und deinen Eltern nach einer Lösung, z.B. in Form einer Familienhilfe.
    • Nur im äußersten Notfall, bei einer bestehenden Gefahr, müssen wir dich in Obhut nehmen. Manchmal können dich auch andere Familienmitglieder vorübergehend aufnehmen
  • Werde ich sofort aus der Familie genommen?

    NEIN!

    • Wir suchen mit deinen Eltern und dir zusammen eine gute Lösung und schlagen Hilfen vor.
    • Nur wenn deine Eltern keine Hilfe annehmen können oder wollen und eine konkrete Gefahr für dich besteht, müssen wir dich von deinen Eltern trennen.
    • Manchmal findet sich jemand aus deiner Familie, der dich vorübergehend aufnehmen kann.
    • Es wird mit deinen Eltern geklärt, was sie tun können, damit du wieder nach Hause kannst.


  • Wie laufen die Gespräche mit den Eltern und Kindern ab?

    • Es sind mindestens zwei Personen vom Jugendamt dabei.
    • Manchmal findet als erstes ein Gespräch alleine mit dir statt, z.B. in der Schule.
    • Deine Eltern werden in einem Gespräch Zuhause oder im Jugendamt höflich über das Problem informiert.
    • Manchmal bist du bei den Gesprächen dabei, manchmal nicht.
    • Wenn deine Eltern Hilfe möchten, organisiert das Jugendamt eine Hilfe.
    • Manchmal gibt es mehrere Gespräche, die entweder Zuhause bei deiner Familie oder im Jugendamt stattfinden.


  • Welche Hilfen für Familien gibt es?

    • Deine Eltern können sich in einer Beratungsstelle kostenlos beraten lassen (z.B. Erziehungsberatungsstelle, Paarberatung, Suchtberatung, Schuldnerberatung, Beratungsstelle gegen häusliche Gewalt).
    • Sozialpädagogische Fachkräfte kommen zu deiner Familie nach Hause, nur ab und zu oder regelmäßig mehrmals die Woche. Sie helfen bei einer ordentlichen Haushaltsführung, Umgang mit Geld, Behördenangelegenheiten, Erziehungsanfragen. Manchmal gibt es extra Zeit, die die Fachkräfte mit dir verbringen, z. B. Freizeitgestaltung, Gruppenangebote mit Tieren. Es können auch psychologische Fachkräfte in die Familien kommen.
    • Du kannst in eine Tagesgruppe gehen, in der du den Nachmittag verbringst und bei denen die Betreuer auch mit deinen Eltern an der Lösung ihrer Probleme arbeiten.
    • Manchmal braucht es für Notsituationen eine Zwischenlösung, in denen du erstmal woanders lebst. Dann kannst du vom Jugendamt in Obhut genommen werden.
    • Für jedes Problem in deiner Familie wird versucht, die passende Lösung zu finden. Manchmal werden auch ganz neue Lösungen erfunden.
  • Was ist eine Bereitschaftspflegefamilie?

    • Das ist eine Familie, die Kinder von ca. 0-12 Jahren für einen vorübergehenden Zeitraum aufnimmt.
    • Das kann von einem Tag bis zu mehreren Monaten dauern.
    • Das Kind kehrt anschließend wieder in seine Familie zurück oder es wird ein Lebensort gesucht, bei dem das Kind groß werden kann (Verwandte, Pflegefamilie oder Wohngruppe).
    • Die Bereitschaftspflegefamilie kümmert sich um alles, was das Kind braucht. Es finden regelmäßige Treffen mit Eltern und Geschwistern statt.
  • Was ist eine Inobhutnahmestelle?

    • Das ist eine Wohngruppe für Kinder oder Jugendliche, die meist nach Alter aufgeteilt sind. 
    • Hier leben vorübergehend etwa 6 -8 Kinder in einem Haus oder einer großen Wohnung zusammen.
    • Es gibt verschiedene Betreuungspersonen, die sich Tag und Nacht abwechseln.
    • Die Betreuungspersonen kümmern sich um alles, was das Kind oder der Jugendliche braucht.
    • Es können regelmäßige Treffen mit Eltern und Geschwistern stattfinden.
  • Wann kann ein Kind wieder nach Hause, wenn es in Obhut genommen wurde?

    • Wenn Zuhause keine Gefahr mehr für das Kind besteht.
    • z.B. wenn die Eltern Hilfe annehmen, ggfs. eine Krankheit der Eltern behandelt wird und wenn andere wichtige Dinge geregelt sind.
  • Wie läuft ein Verfahren vor dem Familiengericht?

    • Wenn die Eltern das Problem für das Kind/ den Jugendlichen nicht beheben können, informiert das Jugendamt das Familiengericht über die Probleme in der Familie.
    • Beim Familiengericht wird entschieden, ob und wann das Kind wieder bei seinen Eltern leben kann und ob die Eltern bestimmte Hilfen annehmen müssen.
    • Das Gericht „bestellt“ einen Verfahrensbeistand. Das ist eine Person, die das Kind nach seinen Interessen und Wünschen befragt und bei Gericht berichtet.
    • Die Richterin oder der Richter befragt das Kind/ die Jugendliche auch selbst.
    • Es gibt eine Anhörung, bei der die Eltern, das Jugendamt und der Verfahrensbeistand sich mit der Richterin oder dem Richter besprechen.
    • Danach trifft das Gericht seine Entscheidung.

Kontakt

Keine Abteilungen gefunden.

Im Notfall

Videos