Sie wurden positiv getestet?
Folgendes müssen Sie jetzt beachten:
Antigentest (Selbsttest / Schnelltest bei einer Bürgerteststelle)
Antigentests dienen dazu, schnell eine Aussage über eine eventuelle Infektion mit dem Coronavirus zu erhalten, da die Testergebnisse schon nach 15-30 Minuten vorliegen. In manchen Fällen werden Antigentests erst einige Zeit nach Auftreten von Symptomen positiv, so dass eine frühzeitige Diagnostik mittels Antigentests nicht möglich ist.
Nach einem positiven Antigentest besteht die Pflicht zur Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen (Maskenpflicht sowie Betretungsverbote, siehe unten). Zusätzlich wird empfohlen, sich vor allem bei Auftreten von Symptomen für mindestens 5 Tage nach Vornahme der Testung selbst zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen.
Sollte ein angeschlossener PCR-Test negativ sein und damit das Ergebnis des Antigentestes nicht bestätigen, können die Schutzmaßnahmen sofort mit Erhalt des negativen Testergebnisses beendet werden. Damit das Gesundheitsamt den Fall abschließen kann, laden Sie bitte das Testergebnis über folgendes Meldeformular hoch.
Haben Sie einen Selbsttest gemacht, können Sie uns Ihre Kontaktdaten über ein Meldeformular zukommen lassen. Personen, die bei deiner Teststelle positiv getestet werden, müssen von dieser an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
PCR-Test
PCR-Tests werden z.B. bei Krankheitszeichen oder zur Bestätigung eines positiven Antigentests durchgeführt.
Eine Isolationspflicht nach einem positiven PCR-Test besteht in Hessen seit dem 23.11.2022 nicht mehr. Jedoch wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage nach positivem Test zu isolieren und Kontakte zu reduzieren. Diese freiwillige Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.
Nach einem positiven PCR-Test besteht ebenfalls die Pflicht zur Einhaltung der im Folgenden erläuterten Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Betretungsverboten.
Wir bitten alle Personen mit einem positiven PCR-Test den Fragebogen auszufüllen. Die gesammelten Daten werden nur im Rahmen der Meldepflichten an das RKI verwendet. Sollte eine Eingabe der Daten über die Homepage nicht möglich sein, senden wir Ihnen gerne ein Exemplar zum Ausfüllen oder ggf. auch zum Ausdrucken per E-Mail zu. Nehmen Sie dazu bitte über die unten angegebene E-Mail-Adresse mit uns Kontakt auf.
Nur Personen, bei denen die Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, können sich ein Genesenenzertifikat gemäß § 22a Infektionsschutzgesetz in einer Apotheke oder bei betreuenden Ärzten ausstellen lassen.
Maskenpflicht
Für positiv getestete (unabhängig ob mittels Antigen- oder PCR-Test) Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht eine Maskenpflicht in Innenräumen (außer im eigenen Zuhause oder wenn nur Kontakt zu Haushaltsangehörigen oder anderen positiv getesteten Personen besteht) und im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
Betretungsverbote
Positiv getestete (unabhängig ob mittels Antigen- oder PCR-Test) Personen dürfen als Besucher oder Besucherin folgende Einrichtungen für einen Zeitraum von 5 Tagen nach dem ersten positiven Test nicht betreten: medizinische Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser oder Arztpraxen, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sowie Unterkünfte von Asylbewerbern, Geflüchteten, Obdachlosen oder sonstige Massenunterkünfte. Auch wird dringend empfohlen, die Einrichtungen erst wieder zu betreten, wenn seit 48 Stunden keine Symptome mehr aufgetreten sind oder insgesamt 10 Tage seit dem ersten positiven Test vergangen sind. Dies gilt nicht für Personen, die in diesen Einrichtungen untergebracht oder betreut sind. Weiterhin bestehen Ausnahmen z.B. für medizinisch notwendige Begleitpersonen (siehe § 4 Abs. 4 der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Hessen).
Sie haben noch Fragen?
Nach wie vor besteht für alle Labore und Teststellen, die Antigentests oder (Vor-Ort)-PCR-Tests anbieten und auswerten, die Pflicht das Vorliegen eines positiven Antigen- oder PCR-Test-Ergebnisses an das Gesundheitsamt zu melden. So gehen im Gesundheitsamt weiterhin täglich zahlreiche Meldungen ein.
Viele Personen im Kreis Bergstraße haben inzwischen eine (oder auch mehrere) Corona-Infektion(en) mehr oder weniger gut überstanden oder diese bei Angehörigen oder Freunden erlebt und wissen um die geltenden Regelungen und Hygieneempfehlungen. Aus diesem Grund werden Sie nicht mehr automatisch nach einem positiven Test vom Gesundheitsamt kontaktiert. Aktuell erhalten Sie vom Gesundheitsamt nur dann eine Informations-E-Mail, wenn Sie uns Ihren Test selbstständig melden und Ihre Einwilligung zum E-Mailversand bestätigen.
Wenn Sie trotzdem noch Fragen haben, können Sie uns entweder telefonisch (06252-15 4244) oder per E-Mail (corona@kreis-bergstrasse.de) erreichen. Gerne übermitteln wir Ihnen auf Wunsch weitere Informationen. Nutzen Sie dafür einfach das nebenstehende Formular. Zum Hochladen von Testbefunden oder sonstigen Dokumenten nutzen Sie bitte die weiteren Meldeformulare.