Archivauskünfte
Wichtiger Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich oder per Mail an Ihre/n Sachbearbeiter/in. Es steht Ihnen hierzu das Postfach bauarchiv@kreis-bergstrasse.de zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Vielzahl von Anträgen auf Erteilung einer Auskunft aus dem Bauarchiv des Kreises Bergstraße mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss. Aus organisatorischen Gründen ist eine telefonische Erreichbarkeit daher nicht möglich.

Archivauskünfte:
Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme / Erteilung von Auskünften muss aus Gründen des Datenschutzes durch Vorlage von
- Eigentümernachweis (aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als vier Wochen) oder
- Kaufvertrag für Grundstück / Liegenschaft oder
- Vollmacht durch jetzigen Eigentümer
nachgewiesen werden.
Die Einsichtnahme/Erteilung von Auskünften ist gebührenpflichtig. Für die Aktenrecherche fällt eine Aufwandsgebühr (auch bei Fehlanzeige) in Höhe von 56 € pro Archivakte, zuzüglich 0,20 € pro Seite (in Papier-oder PDF-Form) an.
Ferner weisen wir darauf hin, dass je nach Größe des Objekts aufgrund des Mehraufwandes der Aktenrecherche als auch größerer Datenmengen, hohe Gebühren anfallen können. In diesem Fall ist eine vorherige Akteneinsicht möglich.
Hinweis: Aufgrund der im Laufe der Zeit unterschiedlich geltenden rechtlichen Regelungen zum Inhalt einer Baugenehmigung umfassen frühere Baugenehmigungen teilweise bautechnische Nachweise (z. B. Statik). In diesem Fall handelt es sich um ein zusammengehöriges Dokument. Im Rahmen einer Archivauskunft erhalten Sie daher die vollständige Baugenehmigung der jeweiligen Rechtslage entsprechend.