Acht Männer und Frauen, die von der Schulter bis zur Hüfte zu sehen sind, haben die Arme vor ihrem Körper verschränkt und sich dabei gleichzeitig gegenseitig an der Hand gefasst.

Frauen- und Gleichstellungsbüro

Büro für Frauen und Gleichstellung

Anlaufstelle für alle frauen- und familienpolitischen Themen

  • Aufgaben und Leistungen

      Extern nach der Hessischen Landkreisordnung (HKO):

    Anlaufstelle für Mädchen und Frauen in allen Lebenslagen
    • Vermittlung an Fachberatungsstellen
    • Hilfe zur Selbsthilfe
    • Mitarbeit in verschiedenen Arbeitskreisen
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Bereitstellen von Informationsmaterial
    • Kooperation mit Einrichtungen und kommunalen Frauenbeauftragten der gesamten Region

    Intern nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG)

    • Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männer
    • Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie von Frauen und Männer
    • Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst

    Somit wirkt die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Kreisverwaltung mit, die Auswirkung auf die Gleichberechtigung der Geschlechter haben. 

  • Gesetzliche Grundlagen

    Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2:

    „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

    § 4a Hessische Landkreisordnung (HKO) – Gleichberechtigung von Frau und Mann:

    Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Kreisebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.

    § 1 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)

    Ziele des Gesetzes sind die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. 

  • Die Geschichte des Frauenbüros

    Im Jahre 1985 forderten SPD-Frauen auf einer gemeinsamen Sitzung des Unterbezirks der SPD und der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) erstmals die Einstellung einer Kreis-Frauenbeauftragten. 1986 forderten auch die Grünen eine Gleichstellungsstelle im Kreis Bergstraße. Die Einrichtung der Stelle einer Frauenbeauftragten war Tagesordnungspunkt auf mehreren Kreisausschuss-Sitzungen.

    Am 27. Oktober 1986 beschloss der Kreistag im Stellenplan zum Haushaltsplan für das Jahr 1987 ein Frauenbüro einzurichten und die Stelle für eine Frauenbeauftragte sowie eine Stelle für eine Sekretärin bzw. Sachbearbeiterin zu schaffen.

    Im April 1987 wurde die Stelle einer Frauenbeauftragten für den Kreis Bergstraße ausgeschrieben.

    Erste Frauenbeauftragte des Kreises Bergstraße war vom 01. August 1987 – 31. März 1989 Hiltrud Höreth.
    Marion Regina Knödler
    vom 01. Juli 1989 bis 31. März 1991                       
    Annemarie Antoni vom 01. August 1991 bis 31. Dezember 1992             
    Irene Herbert vom 01. Juli 1993 bis 30. Juni 2001  

    Mit Inkrafttreten des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) im Jahre 1994, erfolgte am 30. Mai 1994 durch den Kreisausschuss erstmals auch die Bestellung zur internen Frauenbeauftragten nach dem HGlG. Durch die Zuordnung des Aufgabenbereiches nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) haben sich die Aufgabenschwerpunkte des kommunalen Frauenbüros im Sinne des §4 a der Hessischen Landkreisordnung (HKO) verändert. Das Frauenbüro erhielt personelle Verstärkung durch eine Teilzeitkraft für den Schreibdienst.         
    Vom 01. Oktober 2001 bis 31. Dezember 2010 war Susanne Herz interne und externe Frauenbeauftragte.
    Seit dem 11. Dezember 2011 teilten sich Melanie Knauf und Nicole Schmitt die Stelle der Kreisfrauenbeauftragten. Im Zuge der Novellierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) zum  01. Januar 2016 wurde das Frauenbüro umbenannt in „Büro für Frauen und Gleichstellung Kreis Bergstraße“. Auch die Frauenbeauftragten nennen sich seit dieser Zeit Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Frau Knauf legte zum 28.02.2021 ihr Amt als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nieder.
    Seit dem 27. Juni 2022 verstärkt Alexandra Schmitt als weitere Frauen- und Gleichstellungsbeauftrage das Team im Büro für Frauen und Gleichstellung.

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