Eine Hand blättert durch zusammengeheftete Papierunterlagen, die auf einem Tisch liegen.

Allgemeines Ausländerrecht

Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten (außer Asyl), Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Erteilung und Verlängerung von Reisedokumenten und Internationalen Reiseausweisen, Aufenthaltserlaubnisse für Gastarbeitnehmer, Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Staatsangehörigen aus der EU/EWR, Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Staatsangehörigen aus der EU/EWR, Überträge von Aufenthaltstiteln in den neuen Nationalpass.

Folgende Aufenthaltstitel werden als elektronisches Ausweisdokument (eAT) ausgestellt:

1. Aufenthaltserlaubnis
2. Niederlassungserlaubnis
3. Daueraufenthalt-EU
4. Aufenthaltserlaubnis für Schweizer 
5. Aufenthaltskarte (Familienangehörige EU)
6. Daueraufenthaltskarte (Familienangehörige EU)

Der eAT ist eine Multifunktionskarte in Kreditkartenformat und enthält einen kontaktlosen lesbaren Chip, der neben personenbezogenen Daten auch biometrische Daten wie Lichtbild, Fingerabdrücke sowie Nebenbestimmungen speichert. Darüber hinaus kann der eAT mit einer Online-Ausweisfunktion sowie mit einer Unterschriftsfunktion mit qualifizierter elektronischer Signatur genutzt werden.

Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Ausstellung des eAT wird 4-6 Wochen in Anspruch nehmen. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen ebenfalls persönlich vorsprechen, damit Fingerabdrücke aufgenommen werden können. Ab dem 10. Lebensjahr ist zusätzlich die eigenhändige Unterschrift erforderlich.

Die Nutzbarkeit des eAT ist auf maximal 10 Jahre beschränkt.

Bei der Neuausstellung eines Nationalpasses ist für den Übertrag des alten Aufenthaltstitels eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich. Auch dieser Aufenthaltstitel muss als eAT bei der Bundesdruckerei Berlin beantragt werden.

Der eAT kann, nach vorheriger Terminabsprache, bei der Ausgabestelle (Zi. 0011) des Ausländer- und Migrationsamtes abgeholt werden. (Frühestens 4 Wochen nach Erhalt des PIN - Briefes)


 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse:  aufenthaltsrecht@kreis-bergstrasse.de

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Bundesagentur für Arbeit

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Niederlassungserlaubnis beantragen:

Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten. Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie darf nur in Ausnahmefällen Nebenbestimmungen (z.B. politisches Betätigungsverbot) enthalten und schützt besonders vor einer Ausweisung. Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.  Weitere Informationen sehen Sie im Link unten.