Bauen - Das muss man wissen
Achtung: Ab dem 1. Juni 2026 werden genehmigungsfreigestellte Verfahren ausschließlich digital entgegengenommen.
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Baurechtliche Verfahren, wie z.B. Bauanträge, sind sehr komplex. Soweit Sie Ihren Ansprechpartner telefonisch nicht erreichen können, schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an bauaufsicht@kreis-bergstrasse.de zur Vereinbarung eines Telefontermins.
Außerdem gilt:
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens sind die Hessische Bauordnung (HBO) und das Baugesetzbuch (BauGB).
Das Baugesetzbuch enthält die Grundlagen des Planungsrechts. Hier wird geregelt, wie ein Bauvorhaben ausgeführt werden muss.
In der HBO ist festgelegt:
Im Bauvorlagenerlass ist geregelt, welche Unterlagen für einen Bauantrag vorgelegt werden müssen.
Wichtiger Hinweis: Nur ein vollständiger Bauantrag mit allen prüffähigen Unterlagen kann abschließend bearbeitet werden!

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