Ein großer und fünf kleine Würfel liegen auf Münzstapeln. Auf dem großen Würfel steht "Fördermittel" auf den anderen Würfeln sind verschiedene Piktogramme.

Förderprogramme

Investitionsprogramm

zum Ausbau und Erhalt von Kinderbetreuungsplätzen

Der Bund und das Land Hessen unterstützen den Ausbau und die Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Schaffung, Erhaltung oder Verbesserung der Betreuungsqualität in Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflegepersonen dienen. Hierzu zählen:

  • Baumaßnahmen einschließlich der Ausstattungsvorhaben,
  • Investitionsmaßnahmen in oder zur Erweiterung von Bestandsgebäuden, die der Inklusion von Kindern mit Behinderung dienen,
  • Umbau und Ausbau des zur Kindertageseinrichtung gehörenden Außengeländes inklusive Ausstattung,
  • Erwerb eines Bauwagens oder Bau einer Schutzhütte o.ä. für Waldkindertageseinrichtungen,
  • Digitale Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen,
  • Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Betreuungsangeboten für Kindertagespflegestellen,
  • Umbau und Ausbau des Außengeländes von Kindertagespflegestellen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Anteilsfinanzierung. 

Eine Miniaturnachbildung einer Innenstadt hinter der ein Mann und eine Frau in Business-Kleidung stehen und auf das Modell zeigen.

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Investive Landesförderung

Das Land Hessen unterstützt die Schaffung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt.

Die Förderung dient dazu, die Kommunen bei der Schaffung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt in Hessen finanziell zu unterstützen.

Gefördert werden erforderliche Investitionen für Baumaßnahmen und Ausstattungsvorhaben in Kindertageseinrichtungen bei Gesamtkosten in Höhe von 10.000,- Euro bis 50.000,- Euro. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Festbetragsfinanzierung und beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Eine Gruppe Kinder verschiedener Nationalitäten spielen begeistert auf einer Wiese

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Förderung von 

Fachdiensten

Im Rahmen der Gewinnung, Vermittlung, Beratung, Begleitung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen nach § 32b Abs. 3 HKJGB kann die Landesförderung für Fachdienste beantragt werden. Anträge sind bis zum 01. März des Förderjahres an das Jugendamt des Kreises Bergstraße zu senden.


Schulkindbetreuung

Bestandschutz

Mit dem Programm „Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung“ fördert das Land Hessen bestehende Betreuungsplätze in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Betreuung von Schulkindern. Anträge sind bis zum 01. März des jeweiligen Jahres an das Jugendamt des Kreises Bergstraße zu senden.

Kinder haben Spaß in der Schule

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