Idyllisches Dorfpanorama in hügeliger ländlicher Landschaft

Dorf- und Regionalentwicklung

Dorf- und Regionalentwicklung

Die ländlichen Regionen des Kreises Bergstraße haben viel zu bieten. Die Menschen leben gerne hier, unabhängig von Alter oder Beruf. Gerade in den ländlichen Regionen gilt es daher, eine gute Daseinsvorsorge zu garantieren und die Grundversorgung zu gewährleisten.

Die Förderprogramme des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation, die EU-Förderstrategie LEADER zur Mobilisierung und Umsetzung der Entwicklung in ländlichen Gemeinschaften sowie der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ verfolgen das Ziel, die Dörfer in den ländlichen Räumen als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu gestalten. Unterschiedliche kommunale wie auch private Vorhaben können dabei finanziell unterstützt werden.


Unsere Arbeits- und Themenfelder:  

  • Dorfentwicklung

    Ein Fachwerkhaus in einer historischen Altstadt 

    Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten sowie ihre Identität zu bewahren. Die Förderangebote der Dorfentwicklung sollen dazu beitragen, auf strukturelle und demografische Herausforderungen im ländlichen Raum aktiv, konzeptionell und gestalterisch zu reagieren und durch eigenständige Entwicklungsprozesse die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potentiale zu mobilisieren.

    Zweck der Förderung ist: 

    • die Innenentwicklung zu stärken
    • die Ortskerne funktional und gestalterisch zu erhalten und zu entwickeln
    • die dörfliche Baukultur zu erhalten und weiter zu entwickeln
    • die dörfliche Grundversorgung und Daseinsvorsorge zu erhalten und zu entwickeln
    • die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern
    • und das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen.

    Hierbei sind die Aspekte der Digitalisierung, Inklusion, Maßnahmen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungen, Energieeffizienz und Umweltschutz als Querschnittziele mit einzubeziehen.

    Zur Umsetzung dieser Grundsätze bietet das Förderprogramm finanzielle Unterstützung. Die Förderung wird vorrangig in den Ortskernen eingesetzt.

    Die Mitwirkung der Bevölkerung ist ein eigenständiges Programmziel der hessischen Dorfentwicklung. Entsprechend sind Bürgerinnen und Bürger aktiv bei der Entwicklung und Umsetzung des kommunalen Entwicklungskonzeptes einzubinden.

    Die Hessische Dorfentwicklung bündelt Fördermittel des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER), des Bundesprogrammes „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) sowie originäre Landesmittel (LP) und Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA).

    Teilnahme am Förderprogramm (Ablauf und Verfahren für Kommunen):

    Antragsberechtigt für die Aufnahme in das Förderprogramm sind Kommunen innerhalb der Förderkulisse „Ländlicher Raum“ (gemäß Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation). Die Antragstellung erfolgt durch den Gemeindevorstand bzw. Magistrat auf Basis eines Beschlusses der Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung. Gefördert wird in Orten bis 10.000 Einwohnern.

    Der Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm erfolgt auf Grundlage eines Entwicklungskonzeptes der Kommune. Die Bewerbung ist bei den zuständigen Landrätinnen bzw. Landräten einzureichen. Stichtag der jährlichen Bewerbungsfrist ist in der Regel der 01. Februar eines Jahres. Die Erstellung des kommunalen Entwicklungskonzepts kann über das Förderprogramm Dorfmoderation gefördert werden.

    Im Landkreis Bergstraße haben wir mit Bensheim und Mörlenbach aktuell noch zwei laufende Förderschwerpunkte. Zwei weitere Förderschwerpunkte können in 2024 in das Programm aufgenommen werden.

    Für eine Aufnahme in 2024 sollten Sie Mitte 2023 beginnen die Bewerbungsunterlagen zusammenzustellen. Sollte Ihre Kommune Interesse an einer Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

    Förderkonditionen kommunaler Projekte:

    Gefördert werden können:

    • Konzepte und Machbarkeitsstudien, Planungen, Moderations- und Beratungsleistungen, Schulungen und IT- und softwaregestützte Lösungen
    • Bürgerschaftliches Engagement
    • Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters mit seinem bau- und kulturgeschichtlichen Erbe
    • Örtliche Infrastruktureinrichtungen
    • Unterstützung von Schrumpfungs- und Veränderungsprozessen in den Ortskernen durch städtebaulich verträglichen Rückbau
    • Innenentwicklung und strategische Sanierungsbereiche

    Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem individuellen FAG Satz.

    Ablauf und Förderkonditionen private Antragsteller:

    Private Antragsteller können eine Förderung in den Bereichen „Umnutzung, Sanierung und Neubau von Gebäuden und Hof-, Garten- und Grünflächen“ und „Städtebaulich verträglichem Rückbau“ beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ihre Kommune als Förderschwerpunkt anerkannt ist und ihr Objekt im definierten Förderbereich liegt. Einzelkulturdenkmäler können auch eine Förderung erhalten, wenn sie außerhalb des definierten Förderbereichs liegen.

    Die Förderung erfolgt grundsätzlich nach dem vom Ministerium herausgegebenen Leitfaden „Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung“ und der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation vom 01.01.2023.

    Es ist eine Förderung von 35% der Nettokosten eines Projektes möglich. Die maximale Fördersumme liegt bei 45.000 Euro, bei Einzelkulturdenkmälern bei 60.000 Euro. Bei der Umnutzung von ehemaligen Wirtschaftsgebäuden zu Wohnraum (max. 3 Wohnungen) ist eine Förderung von bis zu 200.000 Euro möglich.

    Sprechen Sie uns gerne frühzeitig vor einer geplanten Antragstellung an, damit wir Sie zu den benötigten Unterlagen informieren können. Gerne können Sie vor der Antragstellung auch eine kostenlose Bauberatung in Anspruch nehmen. Bei diesem Termin können wichtige Tipps und Hinweise schon vor der endgültigen Planung besprochen werden.

    Beantragte Maßnahmen dürfen erst nach dem Erhalt eines schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen werden. Bewilligungen erfolgen nach Mittelverfügbarkeit, ggf. auch nach Priorisierung. 


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    Weiterführende Links:


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  • Dorfmoderation

    Ein Arbeitsteam legt Hände über einem Schreibtisch zusammen

    Der demografische und strukturelle Wandel im ländlichen Raum erfordert eine aktive und stetige Beschäftigung mit unterschiedlichen Fragestellungen und Herausforderungen zur Zukunftsfähigkeit der Kommune. Ziel der hessischen Dorfmoderation ist, mit Unterstützung externer Beratung und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, erforderliche Veränderungen und Entwicklungsprozesse auf örtlicher Ebene zu eruieren und anzustoßen sowie Strategien zu erarbeiten und Lösungsansätze für künftige Anforderungen zu entwickeln. 

    Die Dorfmoderation kann sich sowohl mit gesamtkommunalen Fragestellungen als auch mit einzelnen Themenfeldern oder Problemlagen befassen, zum Beispiel in den Handlungsfeldern Nahversorgung, ehrenamtliches Engagement, Gesundheitsversorgung, soziale und kulturelle Infrastruktur.

    Sie kann für die Vorbereitung der Bewerbung für die hessische Dorfentwicklung sowie für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ in Anspruch genommen werden.

    Förderkonditionen:

    Gefördert werden Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie die Erstellung von Konzepten, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen.

    Gefördert werden können Kommunen im ländlichen Raum, die nicht als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung anerkannt sind. Interkommunale Kooperationen sind möglich.

    Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem individuellen FAG Satz, beträgt jedoch maximal 37.500 Euro. Für die Erstellung eines kommunalen Entwicklungskonzepts liegt die maximale Förderung bei 20.000 Euro.

    Sollte Ihre Kommune Interesse an einer Förderung durch die Dorfmoderation haben, sprechen Sie uns gerne an.

    Weiterführende Links:

  • Regionalentwicklung/Leader

    Hölzernes Schild mit Global, Regional, Local

    Getragen von dem Gedanken, dass eigenständige, regionale Entwicklungen möglich, sinnvoll und erstrebenswert sind, um die Regionen in ihrer Individualität zu stärken und weiterzuentwickeln, wird mit Fördermöglichkeiten der Regionalentwicklung / LEADER hierbei unterstützt.
    Die Bergsträßer Odenwaldkommunen (Fürth, Mörlenbach, Wald-Michelbach, Abtsteinach, Hirschhorn, Grasellenbach, Rimbach, Lautertal und Lindenfels) sind Teil der LEADER-Förderregion „ODENWALD“. Private, kommunale und öffentlich-nichtkommunale Projektträger können von Fördergeldern in den Handlungsfeldern der Daseinsvorsorge, der Wirtschaft, des Tourismus & der Naherholung sowie der Bioökonomie partizipieren.
    Das Team der Interessengemeinschaft Odenwald (IGO e.V.) berät Sie bei Projektvorhaben. Weitere Informationen erhalten Sie hier

    Beispiele für umgesetzte Projekte finden Sie in der Broschüre "Landleben, ja bitte".

    Weiterführende Links:


  • Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft 2024"

    Drei Kinder liegen auf einer Wiese unter einem Karton

    Die Zukunft der hessischen Dörfer wird vor allem von den Menschen vor Ort bestimmt. Zahlreiche Vereine, Initiativen und Einzelpersonen übernehmen Verantwortung und gestalten die kulturelle, soziale, wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung vor Ort entscheidend mit. Die Dorfgemeinschaften zeigen mit diesen Aktivitäten Bleibeperspektiven für die Bewohnerinnen und Bewohner auf, stärken zudem die dörfliche Identität und fördern eine zukunftsfähige Gestaltung des eigenen Heimatortes. Der Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ setzt hier an und honoriert das Engagement vor Ort und zeichnet herausragende Ideen und Projekte zur zukunftsfähigen Dorfentwicklung aus.  

    Die Zukunft des eigenen Dorfes in die Hand nehmen  

    Der Wettbewerb bietet die Chance, Kräfte und Ideen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu bündeln, neue Lösungsansätze herauszustellen, im Ort weitere Aktivitäten anzuregen und neue Entwicklungsprozesse anzustoßen.  

    Wer kann mitmachen?   

    Teilnahmeberechtigt sind alle räumlich geschlossenen Orte mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohner. Weiterhin sind Zusammenschlüsse von benachbarten Dörfern teilnahmeberechtigt, die sich einer zukunftsfähigen Entwicklung im Sinne des Dorfwettbewerbs verpflichtet haben und von ihrer Struktur her ländlich geprägt sind.  

    Anmeldeschluss für den 38. Wettbewerb in Hessen ist der 31. März 2024. 

    Bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns!

    Weitere Informationen zum Wettbewerb erhalten Sie unter folgenden Links:

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