Zahnärztlicher Dienst
Zusammen mit dem Arbeitskreis Jugendzahnpflege wollen wir die Zahn- und Mundgesundheit der Kinder und Jugendlichen im Kreis Bergstraße verbessern und das Gesundheitsbewusstsein stärken. Alle sollen mit gesunden Zähnen groß werden und diese ein Leben lang behalten.
Die frühe Erkennung von Karies, Zahn- und Kieferfehlstellungen ist daher sehr wichtig. Eltern und Sorgeberechtigte können somit auf Auffälligkeiten hingewiesen werden und frühzeitig reagieren. Um dies gewährleisten zu können, führt der zahnärztliche Dienst im Landkreis Bergstraße regelmäßig Untersuchungen in den Grundschulen und Förderschulen sowie Einrichtungen für Behinderte durch.
Eine weitere Aufgabe des Zahnärztlichen Dienstes ist das Erstellen von zahnärztlichen Gutachten und Stellungnahmen. Hierzu werden wir unter anderem vom Amt für Soziales oder von der Beihilfestelle beauftragt.
Gruppenprophylaxe in Schulen
Die jugendzahnärztlichen Schuluntersuchungen sind eine wichtige Ergänzung zur Untersuchung in der Zahnarztpraxis Ihrer Wahl. Wir wollen den Kindern und Jugendlichen in ihrem gewohnten Schulumfeld zeigen, dass richtiges Zähneputzen und eine gesunde Ernährung einfach sind. Dazu besuchen wir die Kinder in der Schule, untersuchen deren Zähne und Zahnfleisch, um den Zahnstatus und Gebissfehlentwicklungen früh zu erkennen und zu erfassen. Mit einer speziellen Unterrichtseinheit informieren wir die Kinder und Jugendlichen über alles Wichtige rund um die Zahn- und Mundgesundheit und üben gemeinsam das Zähneputzen.
Hinweis: Während der Pandemie findet keine praktische Zahnputzübung statt!
Abhängig von der Klassenstufe werden dabei altersgerecht folgende Schwerpunkte gesetzt:
- Zahnaufbau: Wie sehen meine Zähne von innen aus
- Kariesentstehung: Was ist das und wie kann ich es verhindern
- (Zahn)gesunde Ernährung: Gesundes Pausenfrühstück, Getränke, wann „nasche“ ich am besten
- Mundhygiene: Wie putze ich meine Zähne richtig
- Zahnspangen: Alles, was ich dazu schon immer wissen wollte
Die Vertreter der örtlichen Krankenkassen, der niedergelassenen Zahnärzteschaft und das Team des zahnärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes arbeiten hierbei zusammen. Ihr gemeinsames Ziel ist, Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre und bei Bedarf sogar bis 16 Jahre zu erreichen und dadurch die Zahn- und Mundgesundheit zu fördern.
Arbeitsmaterialien und weitere Informationen zum Arbeitskreis Jugendzahnpflege Bergstraße und der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege in Hessen (LAGH) erhalten Sie hier:
Arbeitskreis Jugendzahnpflege Bergstraße in Bensheim (arbeitskreis-jugendzahnpflege-bergstrasse.de LAGH Home : LAGHDie gesetzlichen Grundlagen finden sich u.a. im § 11 HGöGD (Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) i. V. m. § 149 HSchG (Hessisches Schulgesetz) und § 21 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch).
Bitte nutzen Sie für Anfragen das Online Kontaktformular.Zahnärztliche Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag von Ämtern und Behörden
Die beauftragenden Stellen wenden sich an den zahnärztlichen Dienst, damit dieser zahnärztliche Gutachten und Stellungnahmen erstellt.
Die Zahnärztin/der Zahnarzt beurteilt dazu die vorgelegten zahnärztlichen Behandlungspläne und -maßnahmen und prüft, ob diese im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Bundessozialhilfegesetzes oder der Beihilfeverordnung übernommen werden können.Aufgrund der Stabilisierung der Pandemie können wir Sie jetzt zu einem Untersuchungstermin im Gesundheitsamt einladen. Durch die geltenden COVID-19 Verordnungen haben sich allerdings Abläufe geändert.
Bitte beachten Sie daher folgende wichtige Hinweise:- Kommen Sie bitte pünktlich zu Ihrem Termin. Dieser steht auf dem Einladungsschreiben.
- Sollten Sie am Untersuchungstag Symptome wie z. B. Husten, Schnupfen, Fieber, Geschmacksverlust, etc. haben, rufen Sie uns bitte zuvor an (Tel. 06252-15 5871). Dies gilt auch für die Begleitpersonen.
- Sollten Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zur einer positiv auf COVID-19 getesteten Person gehabt haben, rufen Sie uns bitte an (Tel. 06252-15 5871).
- Gehen Sie bitte rechts am Gebäude vorbei in den Hof und klingeln Sie bitte am ersten Eingang beim Zahnärztlichen Dienst.
- Tragen Sie bitte eine Mund-Nasen-Bedeckung (Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren).
- Beachten Sie bitte die allgemeingültigen Abstands- und Hygieneregeln.
- Warten Sie bitte, bis Ihnen die Tür geöffnet wird.
- Desinfizieren Sie sich bitte Ihre Hände nachdem Ihnen die Tür geöffnet wurde. Desinfektionsmittel steht für Sie bereit.
- Halten Sie bitte Ihren Ausweis bereit.
- Kommen Sie bitte nicht mit mehr Personen als nötig. Bei der Untersuchung dürfen maximal eine Begleitperson und ggf. ein Dolmetscher anwesend sein. Alle Personen (Ausnahme Kinder unter 6 Jahren) müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten des Gebäudes und während ihres gesamten Aufenthalts tragen, solange Ihnen nichts anderes mitgeteilt wird.
Bitte nutzen Sie für Anfragen das Online Kontaktformular.Überwachung von Zahnarztpraxen nach § 36 Infektionsschutzgesetz
Wenn Sie mehr über die Überwachung von Zahnarztpraxen nach § 36 Infektionsschutzgesetz erfahren möchten, klicken Sie bitte hier.
Bitte nutzen Sie für Anfragen das Online Kontaktformular.
Anfahrt & Öffnungszeiten Gesundheitsamt
Adresse:
Kettelerstraße 29
64646 Heppenheim
Bushaltestelle "Gesundheitsamt" (Linie 678)
Öffnungszeiten Gesundheitsamt:
Mo-Do 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr