Geflügelpest - Aviäre Influenza
Da, Stand Juni 2026, seit mehreren Monaten keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest im Kreis Bergstraße aufgetreten sind und damit das Risiko der Einschleppung des Virus in die Geflügelbestände gesunken ist, hat der Kreis die Allgemeinverfügung vom 30.10.2025 (Aufstallungspflicht, Verbot von Veranstaltungen, Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe, Biosicherheitsmaßnahmen) bereits vor einiger Zeit aufgehoben.
Geflügel muss daher nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung zur Aufhebung nicht mehr in Ställen oder besonders geschützten Vorrichtungen untergebracht werden.
Der letzte Ausbruch der Geflügelpest im Kreisgebiet wurde bei zwei verendeten Gänsen (Graugans, Kanadagans) in Biblis am 26.11.2025 amtlich festgestellt.
Tierhalter sind für die Gesundheit der von ihnen gehaltenen Tiere und für die Minimierung des Risikos hinsichtlich der Einschleppung und Ausbreitung von Seuchen verantwortlich. Sie haben daher zu diesem Zweck geeignete Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren zu ergreifen. Daher werden die Tierhalter eindringlich gebeten, auch weiterhin die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.
Zusätzlich finden Sie zahlreiche Informationen rund um die Geflügelpest auf folgenden Seiten
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu den üblichen Sprechzeiten gerne zur Verfügung.

