Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Mehr Verantwortung und Handlungsfähigkeit: Neue Grundsicherung bringt Kurswechsel


Kreis Bergstraße (kb). Die Arbeitslosigkeit ist im Kreis Bergstraße im März 2026 gesunken. So waren 7.212 Menschen arbeitslos gemeldet, 0,52 Prozent weniger als im Februar. Allerdings 77 Personen beziehungsweise 1,08 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote betrug unverändert zum Vormonatsniveau 4,8 Prozent. Vor einem Jahr lag sie bei 4,7 Prozent. Zum Vergleich: Für Hessen insgesamt liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 6 Prozent, deutschlandweit bei 6,4 Prozent.

Die Reform des Bürgergeldes zur neuen Grundsicherung bringt Bewegung in die Arbeitsmarktpolitik: Mit der geplanten Neuausrichtung des bisherigen Systems sollen Unterstützung und Vermittlung künftig enger verzahnt werden. Ziel ist es, Menschen schneller in Arbeit zu bringen, gleichzeitig aber auch klare Erwartungen an Mitwirkung und Eigenverantwortung zu formulieren. Für den Kreis Bergstraße und den Eigenbetrieb Neue Wege ergeben sich daraus spürbare Veränderungen. Die wesentlichen Änderungen sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Kern der Reform ist die Rückkehr zu einem klareren Vermittlungsvorrang. Künftig soll noch deutlicher gelten, dass die schnelle Integration in Erwerbsarbeit Vorrang hat, ohne Weiterbildung und Qualifizierung grundsätzlich auszuschließen. Zudem werden Mitwirkungspflichten verschärft: Bei Pflichtverletzungen wie der Ablehnung zumutbarer Arbeit oder fehlenden Eigenbemühungen soll der Regelbedarf künftig direkt um 30 Prozent für drei Monate gemindert werden. Bei wiederholten Meldeversäumnissen steigen ebenfalls die Konsequenzen; wer drei Termine hintereinander ohne wichtigen Grund versäumt, kann als nicht erreichbar gelten und damit seinen Leistungsanspruch verlieren. Auch das bisherige Schlichtungsverfahren entfällt, damit Jobcenter schneller und verbindlicher handeln können.

Für den Kreis und den Eigenbetrieb Neue Wege bedeutet dies vor allem zwei Dinge: mehr Handlungsmöglichkeiten in der Vermittlung und zugleich höhere Anforderungen an Beratung, Steuerung und Einzelfallprüfung. So soll das erste Beratungsgespräch künftig persönlich im Jobcenter stattfinden; Schritte aus dem Kooperationsplan können verbindlicher eingefordert werden. Hinzu kommen neue Regeln bei Vermögen und Wohnkosten: Die Karenzzeit beim Vermögen entfällt, Schonvermögen wird altersabhängig gestaffelt, und die Angemessenheit der Unterkunftskosten wird künftig von Beginn an geprüft, wobei die Wohnkosten in der Karenzzeit auf das Eineinhalbfache der örtlichen Angemessenheitsgrenze gedeckelt werden. Gerade für Kommunen ist dieser Punkt relevant, weil laut Gesetzentwurf sinkende Fallzahlen auch zu Entlastungen bei den kommunalen Haushalten führen könnten. Im Entwurf wird bei einem Rückgang um 100.000 Regelleistungsberechtigte bundesweit ein Einsparpotenzial von rund 850 Millionen Euro jährlich genannt, davon rund 100 Millionen Euro bei den Kommunen.

„Die Reform setzt an einem zentralen Punkt an: Sozialstaatliche Unterstützung soll verlässlich bleiben, zugleich aber wieder stärker an Eigenverantwortung, Arbeitsaufnahme und Mitwirkung gekoppelt werden. Dabei ist besonders wichtig, dass sich Leistung wieder lohnen muss, Missbrauch konsequenter bekämpft und Schwarzarbeit härter sanktioniert wird. Klar ist: Wer Unterstützung braucht, soll sie weiterhin erhalten. Wer arbeiten kann, muss aber auch alles Zumutbare dafür tun, wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Für unseren Kreis und den Eigenbetrieb Neue Wege bedeutet das mehr Verantwortung, aber auch mehr Möglichkeiten, Menschen gezielt in Beschäftigung zu bringen und Steuermittel noch treffsicherer einzusetzen,“ betont Landrat Christian Engelhardt.